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Esra - Kapitel 5

Wiederaufnahme des Tempelbaus

1 Es weissagten aber die Propheten Haggai und Sacharja, der Sohn Iddos, den Juden, die in Juda und Jerusalem waren, im Namen des Gottes Israels. (Haggai 1.1) (Sacharja 1.1) 2 Da machten sich auf Serubabel, der Sohn Sealthiels, und Jesua, der Sohn Jozadaks, und fingen an zu bauen das Haus Gottes zu Jerusalem, und mit ihnen die Propheten Gottes, die sie stärkten. 3 Zu der Zeit kam Thathnai, der Landpfleger diesseits des Wassers, und Sethar-Bosnai und ihr Rat und sprachen also zu ihnen: Wer hat euch befohlen, dies Haus zu bauen und seine Mauern zu machen?
4 Da sagten wir ihnen, wie die Männer hießen, die diesen Bau taten. 5 Aber das Auge ihres Gottes war über den Ältesten der Juden, daß ihnen nicht gewehrt ward, bis daß man die Sache an Darius gelangen ließ und darüber eine Schrift wiederkäme. (5. Mose 11.12) (1. Könige 8.29)

Der Bericht an den König Darius

6 Dies ist aber der Inhalt des Briefes Thathnais, des Landpflegers diesseits des Wassers, und Sethar-Bosnais und ihres Rats, derer von Apharsach, die diesseits des Wassers waren, an den König Darius.
7 Und die Worte die sie zu ihm sandten, lauteten also: Dem König Darius allen Frieden! 8 Es sei kund dem König, daß wir ins jüdische Land gekommen sind zu dem Hause des großen Gottes, welches man baut mit behauenen Steinen, und Balken legt man in die Wände, und das Werk geht frisch vonstatten unter ihrer Hand. 9 Wir aber haben die Ältesten gefragt und zu ihnen gesagt also: Wer hat euch befohlen, dies Haus zu bauen und seine Mauern zu machen? 10 Auch fragten wir, wie sie hießen, auf daß wir sie dir kundtäten und die Namen der Männer aufschrieben, die ihre Obersten waren. 11 Sie aber gaben uns solche Worte zur Antwort und sprachen: Wir sind Knechte des Gottes im Himmel und der Erde und bauen das Haus, das vormals vor vielen Jahren gebaut war, das ein großer König Israels gebaut hat und aufgerichtet. 12 Da aber unsre Väter den Gott des Himmels erzürnten, gab er sie in die Hand Nebukadnezars, des Königs zu Babel, des Chaldäers; der zerbrach dies Haus und führte das Volk weg gen Babel. (2. Könige 25.9) 13 Aber im ersten Jahr des Kores, des Königs zu Babel, befahl derselbe König Kores, dies Haus Gottes zu bauen. (Esra 1.1) 14 Denn auch die goldenen und silbernen Gefäße im Hause Gottes, die Nebukadnezar aus dem Tempel zu Jerusalem nahm und brachte sie in den Tempel zu Babel, nahm der König Kores aus dem Tempel zu Babel und gab sie Sesbazar mit Namen, den er zum Landpfleger setzte, (Esra 1.8) 15 und sprach zu ihm: Diese Gefäße nimm, zieh hin und bringe sie in den Tempel zu Jerusalem und laß das Haus Gottes bauen an seiner Stätte. 16 Da kam derselbe Sesbazar und legte den Grund am Hause Gottes zu Jerusalem. Seit der Zeit baut man, und es ist noch nicht vollendet. 17 Gefällt es nun dem König, so lasse er suchen in dem Schatzhause des Königs, das zu Babel ist, ob's von dem König Kores befohlen sei, das Haus Gottes zu Jerusalem zu bauen, und sende zu uns des Königs Meinung darüber.

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.