zurückEinzelansichtvor

Esra - Kapitel 2

Verzeichnis der Heimkehrer

1 Dies sind die Kinder der Landschaft, die heraufzogen aus der Gefangenschaft, die Nebukadnezar, der König zu Babel, hatte gen Babel geführt und die wieder gen Jerusalem und nach Juda kamen, ein jeglicher in seine Stadt, 2 und kamen mit Serubabel, Jesua, Nehemia, Seraja, Reelaja, Mardochai, Bilsa, Mispar, Bigevai, Rehum und Baana. Dies ist nun die Zahl der Männer des Volkes Israel: (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 der Kinder Parevs zweitausend hundertundzweiundsiebzig; 4 der Kinder Sephatja dreihundert und zweiundsiebzig; 5 der Kinder Arah siebenhundert und fünfundsiebzig; 6 der Kinder Pahath-Moab, von den Kindern Jesua, Joab, zweitausend achthundertundzwölf; 7 der Kinder Elam tausend zweihundertvierundfünfzig; 8 der Kinder Satthu neunhundert und fünfundvierzig; 9 der Kinder Sakkai siebenhundert und sechzig; 10 der Kinder Bani sechshundert und zweiundvierzig; 11 der Kinder Bebai sechshundert und dreiundzwanzig; 12 der Kinder Asgad tausend zweihundert und zweiundzwanzig; 13 der Kinder Adonikam sechshundert und sechsundsechzig; 14 der Kinder Bigevai zweitausend und sechsundfünfzig; 15 der Kinder Adin vierhundert und vierundfünfzig; 16 der Kinder Ater von Hiskia achtundneunzig; 17 der Kinder Bezai dreihundert und dreiundzwanzig; 18 der Kinder Jorah hundertundzwölf; 19 der Kinder Hasum zweihundert und dreiundzwanzig; 20 der Kinder von Gibbar fünfundneunzig; 21 der Kinder von Bethlehem hundertdreiundzwanzig; 22 der Männer von Netopha sechsundfünfzig; 23 der Männer von Anathoth hundertachtundzwanzig; 24 der Kinder von Asmaveth zweihundertvierzig; 25 der Kinder von Kirjath-Arim, Kaphira und Beeroth siebenhundert und dreiundvierzig; 26 der Kinder von Rama und Geba sechshundert und einundzwanzig; 27 der Männer von Michmas hundertzweiundzwanzig; 28 der Männer von Beth-El und Ai zweihundert und dreiundzwanzig; 29 der Kinder von Nebo zweiundfünfzig; 30 der Kinder Magbis hundertsechsundfünfzig; 31 der Kinder des andern Elam tausendzweihundert und vierundfünfzig; 32 der Kinder Harim dreihundertundzwanzig; 33 der Kinder von Lod, Hadid und Ono siebenhundert und fünfundzwanzig; 34 der Kinder von Jericho dreihundert und fünfundvierzig; 35 der Kinder von Senaa dreitausend und sechshundertunddreißig. 36 Der Priester: der Kinder Jedaja vom Hause Jesua neunhundert und dreiundsiebzig;
37 der Kinder Immer tausend und zweiundfünfzig; 38 der Kinder Pashur tausendzweihundert und siebenundvierzig; 39 der Kinder Harim tausend und siebzehn. 40 Der Leviten: der Kinder Jesua und Kadmiel von den Kindern Hodavja vierundsiebzig. (Nehemia 12.8)
41 Der Sänger: der Kinder Asaph hundertachtundzwanzig.
42 der Kinder der Torhüter: die Kinder Sallum, die Kinder Ater, die Kinder Talmon, die Kinder Akkub, die Kinder Hatita und die Kinder Sobai, allesamt hundertneununddreißig.
43 Der Tempelknechte: die Kinder Ziha, die Kinder Hasupha, die Kinder Tabbaoth, (Esra 8.20)
44 die Kinder Keros, die Kinder Siaha, die Kinder Padon, 45 die Kinder Lebana, die Kinder Hagaba, die Kinder Akkub, 46 die Kinder Hagab, die Kinder Samlai, die Kinder Hanan, 47 die Kinder Giddel, die Kinder Gahar, die Kinder Reaja, 48 die Kinder Rezin, die Kinder Nekoda, die Kinder Gassam, 49 die Kinder Usa, die Kinder Paseah, die Kinder Beasi, 50 die Kinder Asna, die Kinder der Meuniter, die Kinder der Nephusiter, 51 die Kinder Bakbuk, die Kinder Hakupha, die Kinder Harhur, 52 die Kinder Bazluth, die Kinder Mehida, die Kinder Harsa, 53 die Kinder Barkos, die Kinder Sisera, die Kinder Themah, 54 die Kinder Neziah, die Kinder Hatipha. 55 Die Kinder der Knechte Salomos: Die Kinder Sotai, die Kinder Sophereth, die Kinder Peruda, (1. Könige 9.21)
56 die Kinder Jaala, die Kinder Darkon, die Kinder Giddel, 57 die Kinder Sephatja, die Kinder Hattil, die Kinder Pochereth von Zebaim, die Kinder der Ami. 58 Aller Tempelknechte und Kinder der Knechte Salomos waren zusammen dreihundert und zweiundneunzig. (Josua 9.23) 59 Und diese zogen auch mit herauf von Thel-Melah, Thel-Harsa, Cherub, Addon und Immer, aber sie konnten nicht anzeigen ihr Vaterhaus noch ihr Geschlecht, ob sie aus Israel wären:
60 die Kinder Delaja, die Kinder Tobia, die Kinder Nekoda, sechshundert und zweiundfünfzig. 61 Und von den Kindern der Priester: die Kinder Habaja, die Kinder Hakkoz, die Kinder Barsillais, der aus den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib nahm und ward unter ihrem Namen genannt. (2. Samuel 19.32)
62 Die suchten ihre Geburtsregister, und fanden keine; darum wurden sie untüchtig geachtet zum Priestertum. 63 Und der Landpfleger sprach zu ihnen, sie sollten nicht essen vom Hochheiligen, bis ein Priester aufstände mit dem Licht und Recht. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Der ganzen Gemeinde wie ein Mann waren zweiundvierzigtausend und dreihundertundsechzig.
65 ausgenommen ihre Knechte und Mägde, derer waren siebentausend dreihundert und siebenunddreißig, dazu zweihundert Sänger und Sängerinnen. 66 Und hatten siebenhundert und sechsunddreißig Rosse, zweihundert und fünfundvierzig Maultiere, 67 vierhundert und fünfunddreißig Kamele und sechstausend und siebenhundertzwanzig Esel. 68 Und etliche Oberste der Vaterhäuser, da sie kamen zum Hause des Herrn zu Jerusalem, gaben sie freiwillig zum Hause Gottes, daß man's setzte auf seine Stätte,
69 und gaben nach ihrem Vermögen zum Schatz fürs Werk einundsechzigtausend Goldgulden und fünftausend Pfund Silber und hundert Priesterröcke. 70 Also setzten sich die Priester und die Leviten und die vom Volk und die Sänger und die Torhüter und die Tempelknechte in ihre Städte und alles Israel in seine Städte.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 22

1 Wenn du siehst, dass ein Rind oder ein Schaf deines Bruders sich verirrt hat, musst du dich darum kümmern und es deinem Bruder unbedingt zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn dein Bruder nicht in der Nähe wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen. Es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück. 3 So sollst du es auch mit seinem Esel machen, seinem Obergewand und mit allem, was dein Bruder verliert. Du darfst das, was du findest, nicht behalten. 4 Und wenn du siehst, dass der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg stürzt, dann darfst du dich nicht abwenden, sondern musst deinem Bruder helfen, sie aufzurichten. 5 Eine Frau soll keine Männersachen tragen und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen, denn Jahwe, dein Gott, verabscheut jeden, der so etwas tut. 6 Wenn du unterwegs zufällig ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder Eiern findest und die Mutter sitzt auf den Jungen oder den Eiern, dann darfst du nicht die Mutter mit den Jungen wegnehmen. 7 Die Mutter musst du fliegen lassen, die Jungen kannst du dir nehmen. Dann wird es dir gut gehen und du wirst lange leben. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, sollst du ein Geländer um die Dachterrasse ziehen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herunterfällt. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit verschiedenen Gewächsen bepflanzen, sonst fällt der ganze Ertrag jener Gewächse und des ganzen Weinbergs ans Heiligtum. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht mit Rind und Esel zusammen pflügen. 11 Du sollst kein Gewebe tragen, in dem Wolle und Leinen vermischt ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten an den vier Zipfeln deines Mantels machen, in den du dich einhüllst. (4. Mose 15.38) 13 Wenn jemand eine Frau heiratet, mit ihr verkehrt, sie dann aber nicht mehr liebt 14 und sie deshalb in schlechten Ruf bringt, indem er öffentlich erklärt: "Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!", 15 dann sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau das Beweisstück ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt ans Tor bringen. 16 Der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten dort sagen: "Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er liebt sie nicht mehr 17 und bringt sie in schlechten Ruf, indem er öffentlich erklärt: 'Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!' Dies hier ist das Beweisstück für die Jungfräulichkeit meiner Tochter." Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten sich den Mann vornehmen und auspeitschen. 19 Außerdem sollen sie ihm eine Geldbuße von 100 Silberstücken auferlegen, weil er eine Jungfrau aus Israel in schlechten Ruf gebracht hat, und diese dem Vater der jungen Frau geben. Er aber muss die Frau zeitlebens behalten und darf sie nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Erweist sich die Sache aber als wahr und lassen sich keine Beweise für ihre Jungfräulichkeit beibringen, 21 dann soll man die junge Frau vor die Tür ihres Vaterhauses führen. Dort sollen die Männer der Stadt sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und im Haus ihres Vaters gehurt hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er mit der Ehefrau eines anderen schläft, müssen alle beide sterben, der Mann, der mit der Frau geschlafen hat, und die Frau. Du musst das Böse aus Israel entfernen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein unberührtes junges Mädchen verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und schläft mit ihr, 24 dann sollt ihr beide zum Stadttor hinausführen und dort zu Tode steinigen. Das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien, und den Mann, weil er der Frau eines anderen Gewalt angetan hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 25 Wenn der Mann das verlobte Mädchen aber draußen auf dem Feld trifft und sie vergewaltigt, dann muss nur er sterben. 26 Dem Mädchen sollst du nichts tun, denn es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdient. Denn in diesem Fall ist es so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt. 27 Denn er traf sie draußen auf dem Feld. Das verlobte Mädchen hat vielleicht um Hilfe geschrien, aber es war niemand da, der ihr hätte helfen können. 28 Wenn jemand ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, das noch nicht verlobt ist, und dabei ertappt wird, 29 dann soll der Mann, der das tat, ihrem Vater 50 Silberstücke geben, und er muss das Mädchen zur Frau nehmen, weil er sie vergewaltigt hat. Er darf sie sein Leben lang nicht verstoßen. (2. Mose 22.15)