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Esra - Kapitel 10

Auflösung der Mischehen

1 Und da Esra also betete und bekannte, weinte und vor dem Hause Gottes lag, sammelten sich zu ihm aus Israel eine sehr große Gemeinde von Männern und Weibern und Kindern; denn das Volk weinte sehr. 2 Und Sechanja, der Sohn Jehiels, aus den Kindern Elam, antwortete und sprach zu Esra: Wohlan, wir haben uns an unserm Gott vergriffen, daß wir fremde Weiber aus den Völkern des Landes genommen haben. Nun, es ist noch Hoffnung für Israel über dem. 3 So laßt uns einen Bund machen mit unserm Gott, daß wir alle Weiber und die von ihnen geboren sind, hinaustun nach dem Rat des HERRN und derer, die die Gebote unsers Gottes fürchten, daß man tue nach dem Gesetz. 4 So mache dich auf! denn dir gebührt's; wir wollen mit dir sein. Sei getrost und tue es! 5 Da stand Esra auf und nahm einen Eid von den Obersten der Priester und Leviten und des ganzen Israels, daß sie nach diesem Wort tun sollten. Und sie schwuren.
6 Und Esra stand auf vor dem Hause Gottes und ging in die Kammer Johanans, des Sohnes Eljasibs. Und da er dahin kam, aß er kein Brot und trank kein Wasser; denn er trug Leid um die Vergreifung derer, die gefangen gewesen waren. 7 Und sie ließen ausrufen durch Juda und Jerusalem zu allen, die gefangen gewesen waren, daß sie sich gen Jerusalem versammelten.
8 Und welcher nicht käme in drei Tagen nach dem Rat der Obersten und Ältesten, des Habe sollte alle verbannt sein und er abgesondert von der Gemeinde der Gefangenen. 9 Da versammelten sich alle Männer Juda's und Benjamins gen Jerusalem in drei Tagen, das ist am zwanzigsten Tage des neunten Monats. Und alles Volk saß auf der Straße vor dem Hause Gottes und zitterte um der Sache willen und vom Regen. 10 Und Esra, der Priester, stand auf und sprach zu ihnen: Ihr habt euch vergriffen, daß ihr fremde Weiber genommen habt, daß ihr der Schuld Israels noch mehr machtet. 11 So bekennt nun dem HERRN, eurer Väter Gott, und tut sein Wohlgefallen und scheidet euch von den Völkern des Landes und von den fremden Weibern. 12 Da antwortete die ganze Gemeinde und sprach mit lauter Stimme: Es geschehe, wie du uns gesagt hast.
13 Aber des Volks ist viel, und Regenzeit, und man kann nicht draußen stehen; so ist's auch nicht eines oder zweier Tage Werk, denn wir haben viel gemacht solcher Übertretungen. 14 Laßt uns unsre Obersten bestellen für die ganze Gemeinde, daß alle, die in unsern Städten fremde Weiber genommen haben, zu bestimmten Zeiten kommen und die Ältesten einer jeglichen Stadt und ihre Richter mit ihnen, bis daß von uns gewendet werde der Zorn unseres Gottes um dieser Sache willen. 15 (Nur Jonathan, der Sohn Asahels, und Jahseja, der Sohn Tikwas, setzten sich dawider, und Mesullam und Sabthai, der Levit, halfen ihnen.)
16 Und die Kinder der Gefangenschaft taten also. Und der Priester Esra und Männer, welche die Häupter ihrer Vaterhäuser waren, alle mit Namen genannt, wurden ausgesondert und setzten sich am ersten Tage des zehnten Monats, zu erforschen diese Sache; 17 und sie richteten es aus an allen Männern, die fremde Weiber hatten, bis zum ersten Tage des ersten Monats. 18 Und es wurden gefunden unter den Kindern der Priestern, die fremde Weiber genommen hatten, nämlich unter den Kindern Jesuas, des Sohnes Jozadaks, und seinen Brüdern Maaseja, Elieser, Jarib und Gedalja, (Esra 3.2) (Esra 9.2)
19 und sie gaben ihre Hand darauf, daß sie die Weiber wollten ausstoßen und zu ihrem Schuldopfer einen Widder für ihre Schuld geben; 20 unter den Kindern Immer: Hanani und Sebadja; 21 unter den Kindern Harim: Maaseja, Elia, Semaja Jehiel und Usia; 22 unter den Kindern Pashur: Eljoenai, Maaseja, Ismael, Nathanael, Josabad und Eleasa; 23 unter den Leviten: Josabad, Simei und Kelaja (er ist der Kelita), Pethahja, Juda und Elieser; 24 unter den sängern: Eljasib; unter den Torhütern: Sallum, Telem und Uri. 25 Von Israel unter den Kindern Pareos: Ramja, Jesia, Malchia, Mijamin, Eleasar, Malchia und Benaja;
26 unter den Kindern Elam: Matthanja, Sacharja, Jehiel, Abdi, Jeremoth und Elia; 27 unter den Kindern Satthu: Eljoenai, Eljasib, Matthanja, Jeremoth, Sabad und Asisa; 28 unter den Kindern Bebai: Johanan, Hananja, Sabbai und Athlai; 29 unter den Kindern Bani: Mesullam, Malluch, Adaja, Jasub, Seal und Jeremoth; 30 unter den Kindern Pahath-Moab: Adna, Chelal, Benaja, Maaseja, Matthanja, Bezaleel, Binnui und Manasse; 31 unter den Kindern Harim: Elieser, Jissia, Malchia, Semaja Simeon, 32 Benjamin, Malluch und Semarja; 33 unter den Kindern Hasum: Matthnai, Matthattha, Sabad, Eliphelet, Jeremai, Manasse und Simei; 34 unter den Kindern Bani: Maedai, Amram, Uel, 35 Benaja, Bedja, Cheluhi, 36 Vanja, Meremoth, Eljasib, 37 Matthanja, Matthnai, Jaesai, 38 Bani, Binnui, Simei, 39 Selemja, Nathan, Adaja, 40 Machnadbai, Sasai, Sarai, 41 Asareel, Selemja, Semarja, 42 Sallum, Amarja und Joseph; 43 unter den Kindern Nebo: Jeiel, Matthithja, Sabad, Sebina, Jaddai, Joel und Benaja. 44 Diese alle hatten fremde Weiber genommen; und waren etliche unter denselben Weibern, die Kinder getragen hatten.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.