zurückEinzelansichtvor

Esra - Kapitel 1

Erlaubnis zur Heimkehr und zum Tempelbau

1 Im ersten Jahr des Kores, des Königs in Persien (daß erfüllt würde das Wort des HERRN durch den Mund Jeremia's geredet), erweckte der HERR den Geist des Kores, des Königs in Persien, daß er ausrufen ließ durch sein ganzes Königreich, auch durch Schrift, und sagen: (2. Chronik 36.22-23) (Jeremia 25.11) (Jeremia 29.10) 2 So spricht Kores, der König in Persien: Der HERR, der Gott des Himmels, hat mir alle Königreiche der Erde gegeben, und hat mir befohlen, ihm ein Haus zu bauen zu Jerusalem in Juda. (Jesaja 44.28) (Jesaja 45.1)
3 Wer nun unter euch seine Volkes ist, mit dem sei Gott, und er ziehe hinauf gen Jerusalem in Juda und baue das Haus des HERRN, des Gottes Israels. Er ist der Gott, der zu Jerusalem ist. 4 Und wer noch übrig ist an allen Orten, da der Fremdling ist, dem sollen helfen die Leute seines Orts mit Silber und Gold, Gut und Vieh, außer dem, was sie aus freiem Willen geben zum Hause Gottes zu Jerusalem.

Vorbereitungen zum Tempelbau

5 Da machten sich auf die Obersten der Vaterhäuser aus Juda und Benjamin und die Priester und Leviten, alle, deren Geist Gott erweckte, hinaufzuziehen und zu bauen das Haus des HERRN zu Jerusalem.
6 Und alle, die um sie her waren, stärkten ihre Hände mit silbernem und goldenem Geräte, mit Gut und Vieh und Kleinoden, außer dem, Was sie freiwillig gaben. 7 Und der König Kores tat heraus die Gefäße des Hauses des HERRN, die Nebukadnezar aus Jerusalem genommen hatte und in seines Gottes Haus getan hatte.
8 Aber Kores, der König in Persien, tat sie heraus durch Mithredath, den Schatzmeister; der zählte sie dar Sesbazar, dem Fürsten Juda's. (Esra 2.2) (Esra 2.63) (Esra 5.14) 9 Und dies ist ihre Zahl: dreißig goldene Becken und tausend silberne Becken, neunundzwanzig Messer, 10 dreißig goldene Becher und der andern, silbernen Becher vierhundertundzehn und anderer Gefäße tausend, 11 daß aller Gefäße, golden und silbern, waren fünftausend und vierhundert. Alle brachte sie Sesbazar herauf mit denen, die aus der Gefangenschaft von Babel heraufzogen gen Jerusalem.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 21

Bestimmungen für die Priester

1 Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, Aarons Söhnen, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volkes verunreinigen, (Hesekiel 44.20) 2 außer an seinem nächsten Blutsverwandten, der ihm zugehört; an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder, 3 und an seiner Schwester, die noch eine Jungfrau ist, die ihm nahesteht, weil sie noch keines Mannes Weib gewesen ist, an dieser mag er sich verunreinigen. 4 Es soll sich der Vorgesetzte an seinem Volk nicht verunreinigen, damit er sich nicht entweihe. 5 Sie sollen sich keine Glatze scheren auf ihrem Haupt, noch die Enden ihres Bartes stutzen, noch an ihrem Leibe Einschnitte machen. (3. Mose 19.27-28) 6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entheiligen; denn sie opfern des HERRN Feueropfer, das Brot ihres Gottes, darum sollen sie heilig sein. 7 Sie sollen keine Hure zum Weibe nehmen, auch keine Entehrte, noch eine, die von ihrem Mann verstoßen ist; denn der Priester ist heilig seinem Gott. 8 Darum sollst du ihn für heilig halten; denn er opfert das Brot deines Gottes. Er soll dir heilig sein; denn heilig bin ich, der HERR, der euch heiligt. 9 Wenn eines Priesters Tochter sich durch Unzucht entweiht, so hat sie ihren Vater entweiht; man soll sie mit Feuer verbrennen! 10 Wer aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und dem man die Hand gefüllt hat bei der Einkleidung, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen. (2. Mose 29.7) (3. Mose 10.6) 11 Er soll auch zu keinem Toten kommen und soll sich weder an seinem Vater noch an seiner Mutter verunreinigen. 12 Er soll das Heiligtum nicht verlassen, noch das Heiligtum seines Gottes entheiligen; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm; ich bin der HERR. 13 Er soll eine Jungfrau zum Weibe nehmen. 14 Eine Witwe, oder eine Verstoßene, oder eine Entehrte, oder eine Hure soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinem Volk soll er zum Weibe nehmen, 15 daß er seinen Samen nicht entweihe unter seinem Volk. Denn ich, der HERR, heilige ihn. 16 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 17 Rede mit Aaron und sprich: Sollte jemand von deinen Nachkommen in ihren künftigen Geschlechtern mit irgend einem Gebrechen behaftet sein, so darf er sich nicht herzunahen, das Brot seines Gottes darzubringen. 18 Nein, keiner, an dem ein Gebrechen ist, soll sich herzunahen, er sei blind oder lahm oder verstümmelt, oder habe ein zu langes Glied; 19 auch keiner, der einen gebrochenen Fuß oder eine gebrochene Hand hat, 20 oder der bucklig oder schwindsüchtig ist, oder der einen Fleck auf seinem Auge hat, oder die Krätze oder Flechten oder einen Hodenbruch. 21 Wer nun von dem Samen Aarons, des Priesters, ein solches Gebrechen an sich hat, der soll sich nicht herzunahen, die Feueropfer des HERRN darzubringen; er hat ein Gebrechen; darum soll er das Brot seines Gottes nicht herzubringen, daß er es opfere. 22 Doch darf er das Brot seines Gottes essen, vom Heiligen und vom Allerheiligsten. 23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen, noch sich dem Altar nahen, weil er ein Gebrechen hat, daß er mein Heiligtum nicht entweihe; denn ich, der HERR, heilige sie. 24 Und Mose sagte es Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel.