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Apostelgeschichte - Kapitel 4

Petrus und Johannes vor dem Hohen Rat

1 Als sie aber zum Volk redeten, traten zu ihnen die Priester und der Hauptmann des Tempels und die Sadduzäer (Lukas 22.4) (Lukas 22.52) 2 (sie verdroß, daß sie das Volk lehrten und verkündigten an Jesu die Auferstehung von den Toten) (Apostelgeschichte 23.8) 3 und legten die Hände an sie und setzten sie ein bis auf morgen; denn es war jetzt Abend. 4 Aber viele unter denen, die dem Wort zuhörten, wurden gläubig; und ward die Zahl der Männer bei fünftausend. (Apostelgeschichte 2.47) 5 Als es nun kam auf den Morgen, versammelten sich ihre Obersten und Ältesten und Schriftgelehrten gen Jerusalem,
6 Hannas, der Hohepriester, und Kaiphas und Johannes und Alexander und wie viel ihrer waren vom Hohenpriestergeschlecht; (Lukas 3.1) 7 und stellten sie vor sich und fragten sie: Aus welcher Gewalt oder in welchem Namen habt ihr das getan? (Matthäus 21.33) 8 Petrus, voll des Heiligen Geistes, sprach zu ihnen: Ihr Obersten des Volkes und ihr Ältesten von Israel, (Matthäus 10.19-20) 9 so wir heute werden gerichtet über dieser Wohltat an dem kranken Menschen, durch welche er ist geheilt worden, 10 so sei euch und allem Volk von Israel kundgetan, daß in dem Namen Jesu Christi von Nazareth, welchen ihr gekreuzigt habt, den Gott von den Toten auferweckt hat, steht dieser allhier vor euch gesund. (Apostelgeschichte 3.6) (Apostelgeschichte 3.13-16) 11 Das ist der Stein, von euch Bauleuten verworfen, der zum Eckstein geworden ist. (Matthäus 21.42) 12 Und ist in keinem andern Heil, ist auch kein andrer Name unter dem Himmel den Menschen gegeben, darin wir sollen selig werden. (Matthäus 1.21) (Apostelgeschichte 10.43) 13 Sie sahen aber an die Freudigkeit des Petrus und Johannes und verwunderten sich; denn sie waren gewiß, daß es ungelehrte Leute und Laien waren, kannten sie auch wohl, daß sie mit Jesu gewesen waren.
14 Sie sahen aber den Menschen, der geheilt worden war, bei ihnen stehen und hatten nichts dawider zu reden. (Apostelgeschichte 3.8-9) 15 Da hießen sie sie hinausgehen aus dem Rat und handelten miteinander und sprachen: 16 Was wollen wir diesen Menschen tun? Denn das offenbare Zeichen, durch sie geschehen, ist allen kund, die zu Jerusalem wohnen, und wir können's nicht leugnen. (Johannes 11.47) 17 Aber auf daß es nicht weiter einreiße unter das Volk, lasset uns ernstlich sie bedrohen, daß sie hinfort keinem Menschen von diesem Namen sagen. 18 Und sie riefen sie und geboten ihnen, daß sie sich allerdinge nicht hören ließen noch lehrten in dem Namen Jesu. 19 Petrus aber und Johannes antworteten und sprachen zu ihnen: Richtet ihr selbst, ob es vor Gott recht sei, daß wir euch mehr gehorchen denn Gott. (Apostelgeschichte 5.28-29) 20 Wir können's ja nicht lassen, daß wir nicht reden sollten, was wir gesehen und gehört haben. 21 Aber sie drohten ihnen und ließen sie gehen und fanden nicht, wie sie sie peinigten, um des Volkes willen; denn sie lobten alle Gott über das, was geschehen war.
22 Denn der Mensch war über vierzig Jahre alt, an welchem dies Zeichen der Gesundheit geschehen war.

Das Gebet der Gemeinde

23 Und als man sie hatte gehen lassen, kamen sie zu den Ihren und verkündigten ihnen, was die Hohenpriester und Ältesten zu ihnen gesagt hatten.
24 Da sie das hörten, hoben sie ihre Stimme auf einmütig zu Gott und sprachen: HERR, der du bist der Gott, der Himmel und Erde und das Meer und alles, was darinnen ist, gemacht hat; 25 der du durch den Mund Davids, deines Knechtes, gesagt hast: "Warum empören sich die Heiden, und die Völker nehmen vor, was umsonst ist? 26 Die Könige der Erde treten zusammen, und die Fürsten versammeln sich zuhauf wider den HERRN und wider seinen Christus": 27 wahrlich ja, sie haben sich versammelt über deinen heiligen Knecht Jesus, welchen du gesalbt hast, Herodes und Pontius Pilatus mit den Heiden und dem Volk Israel, (Lukas 23.12) 28 zu tun, was deine Hand und dein Rat zuvor bedacht hat, daß es geschehen sollte. (Apostelgeschichte 2.23) 29 Und nun, HERR, siehe an ihr Drohen und gib deinen Knechten, mit aller Freudigkeit zu reden dein Wort, (Epheser 6.19) 30 und strecke deine Hand aus, daß Gesundheit und Zeichen und Wunder geschehen durch den Namen deines heiligen Knechtes Jesus. 31 Und da sie gebetet hatten, bewegte sich die Stätte, da sie versammelt waren; und sie wurden alle voll des Heiligen Geistes und redeten das Wort Gottes mit Freudigkeit.

Die Gütergemeinschaft der ersten Christen

32 Die Menge aber der Gläubigen war ein Herz und eine Seele; auch keiner sagte von seinen Gütern, daß sie sein wären, sondern es war ihnen alles gemein. (Apostelgeschichte 2.44)
33 Und mit großer Kraft gaben die Apostel Zeugnis von der Auferstehung des HERRN Jesu, und war große Gnade bei ihnen allen. (Apostelgeschichte 2.47) 34 Es war auch keiner unter ihnen, der Mangel hatte; denn wie viel ihrer waren, die da Äcker oder Häuser hatten, die verkauften sie und brachten das Geld des verkauften Guts (Apostelgeschichte 2.45) 35 und legten es zu der Apostel Füßen; und man gab einem jeglichen, was ihm not war. 36 Joses aber, mit dem Zunamen Barnabas (das heißt: ein Sohn des Trostes), von Geschlecht ein Levit aus Zypern, (Apostelgeschichte 11.22-26) (Apostelgeschichte 12.25) (Apostelgeschichte 15.2) (Galater 2.1) (Kolosser 4.10)
37 der hatte einen Acker und verkaufte ihn und brachte das Geld und legte es zu der Apostel Füßen.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.