zurückEinzelansichtvor

Apostelgeschichte - Kapitel 28

Auf der Insel Malta

1 Und da wir gerettet waren, erfuhren wir, daß die Insel Melite hieß. 2 Die Leutlein aber erzeigten uns nicht geringe Freundschaft, zündeten ein Feuer an und nahmen uns alle auf um des Regens, der über uns gekommen war, und um der Kälte willen. (2. Korinther 11.27) 3 Da aber Paulus einen Haufen Reiser zusammenraffte, und legte sie aufs Feuer, kam eine Otter von der Hitze hervor und fuhr Paulus an seine Hand.
4 Da aber die Leutlein sahen das Tier an seiner Hand hangen, sprachen sie untereinander: Dieser Mensch muß ein Mörder sein, den die Rache nicht leben läßt, ob er gleich dem Meer entgangen ist. 5 Er aber schlenkerte das Tier ins Feuer, und ihm widerfuhr nicht Übles. (Markus 16.18) 6 Sie aber warteten, wenn er schwellen würde oder tot niederfallen. Da sie aber lange warteten und sahen, daß ihm nichts Ungeheures widerfuhr, wurden sie anderes Sinnes und sprachen, er wäre ein Gott. (Apostelgeschichte 14.11) 7 An diesen Örtern aber hatte der Oberste der Insel, mit Namen Publius, ein Vorwerk; der nahm uns auf und herbergte uns drei Tage freundlich.
8 Es geschah aber, daß der Vater des Publius am Fieber und an der Ruhr lag. Zu dem ging Paulus hinein und betete und legte die Hand auf ihn und machte ihn gesund. 9 Da das geschah, kamen auch die andern auf der Insel herzu, die Krankheiten hatten, und ließen sich gesund machen. 10 Und sie taten uns große Ehre; und da wir auszogen, luden sie auf, was uns not war.

Von Malta nach Rom

11 Nach drei Monaten aber fuhren wir aus in einem Schiffe von Alexandrien, welches bei der Insel überwintert hatte und hatte ein Panier der Zwillinge.
12 Und da wir gen Syrakus kamen, blieben wir drei Tage da. 13 Und da wir umschifften, kamen wir gen Rhegion; und nach einem Tage, da der Südwind sich erhob, kamen wir des andern Tages gen Puteoli. 14 Da fanden wir Brüder und wurden von ihnen gebeten, daß wir sieben Tage dablieben. Und also kamen wir gen Rom. 15 Und von dort, da die Brüder von uns hörten, gingen sie aus, uns entgegen, bis gen Appifor und Tretabern. Da die Paulus sah, dankte er Gott und gewann eine Zuversicht. 16 Da wir aber gen Rom kamen, überantwortete der Unterhauptmann die Gefangenen dem obersten Hauptmann. Aber Paulus ward erlaubt zu bleiben, wo er wollte, mit einem Kriegsknechte, der ihn hütete. (Apostelgeschichte 27.3)

Paulus in Rom

17 Es geschah aber nach drei Tagen, daß Paulus zusammenrief die Vornehmsten der Juden. Da sie zusammenkamen, sprach er zu ihnen: Ihr Männer, liebe Brüder, ich habe nichts getan wider unser Volk noch wider väterliche Sitten, und bin doch gefangen aus Jerusalem übergeben in der Römer Hände. (Apostelgeschichte 23.1)
18 Diese, da sie mich verhört hatten, wollten sie mich losgeben, dieweil keine Ursache des Todes an mir war. 19 Da aber die Juden dawider redeten, ward ich genötigt, mich auf den Kaiser zu berufen; nicht, als hätte ich mein Volk um etwas zu verklagen. (Apostelgeschichte 25.11) 20 Um der Ursache willen habe ich euch gebeten, daß ich euch sehen und ansprechen möchte; denn um der Hoffnung willen Israels bin ich mit dieser Kette umgeben. (Apostelgeschichte 26.6-7) 21 Sie aber sprachen zu ihm: Wir haben weder Schrift empfangen aus Judäa deinethalben, noch ist ein Bruder gekommen, der von dir etwas Arges verkündigt oder gesagt habe.
22 Doch wollen wir von dir hören, was du hältst; denn von dieser Sekte ist uns kund, daß ihr wird an allen Enden widersprochen. (Lukas 2.34) (Apostelgeschichte 24.14) 23 Und da sie ihm einen Tag bestimmt hatten, kamen viele zu ihm in die Herberge, welchen er auslegte und bezeugte das Reich Gottes; und er predigte ihnen von Jesus aus dem Gesetz Mose's und aus den Propheten von frühmorgens an bis an den Abend. 24 Und etliche fielen dem zu, was er sagte; etliche aber glaubten nicht. 25 Da sie aber untereinander mißhellig waren, gingen sie weg, als Paulus das eine Wort redete: Wohl hat der heilige Geist gesagt durch den Propheten Jesaja zu unsern Vätern
26 und gesprochen: "Gehe hin zu diesem Volk und sprich: Mit den Ohren werdet ihr's hören, und nicht verstehen; und mit den Augen werdet ihr's sehen, und nicht erkennen. 27 Denn das Herz dieses Volks ist verstockt, und sie hören schwer mit den Ohren und schlummern mit ihren Augen, auf daß sie nicht dermaleinst sehen und mit den Augen und hören mit den Ohren und verständig werden im Herzen und sich bekehren, daß ich ihnen hülfe." 28 So sei es euch kundgetan, daß den Heiden gesandt ist dies Heil Gottes; und sie werden's hören. (Apostelgeschichte 13.46) 29 Und da er solches redete, gingen die Juden hin und hatten viel Fragens unter sich selbst. 30 Paulus aber blieb zwei Jahre in seinem eigenen Gedinge und nahm auf alle, die zu ihm kamen,
31 predigte das Reich Gottes und lehrte von dem HERRN Jesus mit aller Freudigkeit unverboten. (Epheser 6.20)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."