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Apostelgeschichte - Kapitel 25

Die Verhandlung vor Festus

1 Da nun Festus ins Land gekommen war, zog er über drei Tage hinauf von Cäsarea gen Jerusalem. 2 Da erschienen vor ihm die Vornehmsten der Juden wider Paulus und ermahnten ihn (Apostelgeschichte 24.1) 3 und baten um Gunst wider ihn, daß er ihn fordern ließe gen Jerusalem, und stellten ihm nach, daß sie ihn unterwegs umbrächten. (Apostelgeschichte 23.15) 4 Da antwortete Festus, Paulus würde ja behalten zu Cäsarea; aber er würde in kurzem wieder dahin ziehen. 5 Welche nun unter euch (sprach er) können, die laßt mit hinabziehen und den Mann verklagen, so etwas an ihm ist. 6 Da er aber bei ihnen mehr denn zehn Tage gewesen war, zog er hinab gen Cäsarea; und des andern Tages setzte er sich auf den Richtstuhl und hieß Paulus holen.
7 Da der aber vor ihn kam, traten umher die Juden, die von Jerusalem herabgekommen waren, und brachten auf viele und schwere Klagen wider Paulus, welche sie nicht konnten beweisen, 8 dieweil er sich verantwortete: Ich habe weder an der Juden Gesetz noch an dem Tempel noch am Kaiser mich versündigt.

Die Berufung an den Kaiser

9 Festus aber wollte den Juden eine Gunst erzeigen und antwortete Paulus und sprach: Willst du hinauf gen Jerusalem und daselbst über dieses dich vor mir richten lassen?
10 Paulus aber sprach: Ich stehe vor des Kaisers Gericht, da soll ich mich lassen richten; den Juden habe ich kein Leid getan, wie auch du aufs beste weißt. 11 Habe ich aber jemand Leid getan und des Todes wert gehandelt, so weigere ich mich nicht, zu sterben; ist aber der keines nicht, dessen sie mich verklagen, so kann mich ihnen niemand übergeben. Ich berufe mich auf den Kaiser! (Apostelgeschichte 23.11) (Apostelgeschichte 28.19) 12 Da besprach sich Festus mit dem Rat und antwortete: Auf den Kaiser hast du dich berufen, zum Kaiser sollst du ziehen.

König Agrippa beim Statthalter Festus

13 Aber nach etlichen Tagen kamen der König Agrippa und Bernice gen Cäsarea, Festus zu begrüßen.
14 Und da sie viele Tage daselbst gewesen waren, legte Festus dem König den Handel von Paulus vor und sprach: Es ist ein Mann von Felix hinterlassen gefangen, (Apostelgeschichte 24.27) 15 um welches willen die Hohenpriester und Ältesten vor mir erschienen, da ich zu Jerusalem war, und baten, ich sollte ihn richten lassen. 16 Denen antwortete ich: Es ist der Römer Weise nicht, daß ein Mensch übergeben werde, ihn umzubringen, ehe denn der Verklagte seine Kläger gegenwärtig habe und Raum empfange, sich auf die Anklage zu verantworten. (Apostelgeschichte 22.25) 17 Da sie aber her zusammenkamen, machte ich keinen Aufschub und hielt des andern Tages Gericht und hieß den Mann vorbringen; 18 und da seine Verkläger auftraten, brachten sie der Ursachen keine auf, deren ich mich versah. 19 Sie hatten aber etliche Fragen wider ihn von ihrem Aberglauben und von einem verstorbenen Jesus, von welchem Paulus sagte, er lebe. (Apostelgeschichte 18.15) 20 Da ich aber mich auf die Frage nicht verstand, sprach ich, ob er wollte gen Jerusalem reisen und daselbst sich darüber lassen richten. 21 Da aber Paulus sich berief, daß er für des Kaisers Erkenntnis aufbehalten würde, hieß ich ihn behalten, bis daß ich ihn zum Kaiser sende. 22 Agrippa aber sprach zu Festus: Ich möchte den Menschen auch gerne hören. Er aber sprach: Morgen sollst du ihn hören. (Lukas 23.8) 23 Und am andern Tage, da Agrippa und Bernice kamen mit großem Gepränge und gingen in das Richthaus mit den Hauptleuten und vornehmsten Männern der Stadt, und da es Festus hieß, ward Paulus gebracht.
24 Und Festus sprach: Lieber König Agrippa und alle ihr Männer, die ihr mit uns hier seid, da seht ihr den, um welchen mich die ganze Menge der Juden angegangen hat, zu Jerusalem und auch hier, und schrieen, er solle nicht länger leben. (Apostelgeschichte 22.22) 25 Aber, da ich vernahm, daß er nichts getan hatte, das des Todes wert sei, und er sich selber auf den Kaiser berief, habe ich beschlossen, ihn zu senden. 26 Etwas Gewisses aber habe ich von ihm nicht, das ich dem HERRN schreibe. Darum habe ich ihn lassen hervorbringen vor euch, allermeist aber vor dir, König Agrippa, auf daß ich nach geschehener Erforschung haben möge, was ich schreibe. 27 Denn es dünkt mich ein ungeschicktes Ding zu sein, einen Gefangenen schicken und keine Ursachen wider ihn anzuzeigen.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)