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Apostelgeschichte - Kapitel 20

Paulus in Mazedonien und Griechenland

1 Da nun die Empörung aufgehört, rief Paulus die Jünger zu sich und segnete sie und ging aus, zu reisen nach Mazedonien. (2. Korinther 2.13) 2 Und da er diese Länder durchzogen und sie ermahnt hatte mit vielen Worten, kam er nach Griechenland und verzog allda drei Monate. 3 Da aber ihm die Juden nachstellten, als er nach Syrien wollte fahren, beschloß er wieder umzuwenden durch Mazedonien. 4 Es zogen aber mit ihm bis nach Asien Sopater von Beröa, von Thessalonich aber Aristarchus und Sekundus, und Gajus von Derbe und Timotheus, aus Asien aber Tychikus und Trophimus. (Apostelgeschichte 16.1) (Apostelgeschichte 17.10) (Apostelgeschichte 19.29) (Apostelgeschichte 21.29) (Epheser 6.21) 5 Diese gingen voran und harrten unser zu Troas.

In Troas

6 Wir aber schifften nach den Ostertagen von Philippi bis an den fünften Tag und kamen zu ihnen gen Troas und hatten da unser Wesen sieben Tage.
7 Am ersten Tage der Woche aber, da die Jünger zusammenkamen, das Brot zu brechen, predigte ihnen Paulus, und wollte des andern Tages weiterreisen und zog die Rede hin bis zu Mitternacht. (Matthäus 28.1) (Apostelgeschichte 2.42) (Apostelgeschichte 2.46)
8 Und es waren viel Lampen auf dem Söller, da sie versammelt waren. 9 Es saß aber ein Jüngling mit namen Eutychus in einem Fenster und sank in tiefen Schlaf, dieweil Paulus so lange redete, und ward vom Schlaf überwältigt und fiel hinunter vom dritten Söller und ward tot aufgehoben. 10 Paulus aber ging hinab und legte sich auf ihn, umfing ihn und sprach: Machet kein Getümmel; denn seine Seele ist in ihm. (1. Könige 17.21) 11 Da ging er hinauf und brach das Brot und aß und redete viel mit ihnen, bis der Tag anbrach; und also zog er aus. 12 Sie brachten aber den Knaben lebendig und wurden nicht wenig getröstet.

Die Reise nach Milet

13 Wir aber zogen voran auf dem Schiff und fuhren gen Assos und wollten daselbst Paulus zu uns nehmen; denn er hatte es also befohlen, und er wollte zu Fuße gehen.
14 Als er nun zu uns traf zu Assos, nahmen wir ihn zu uns und kamen gen Mitylene. 15 Und von da schifften wir und kamen des andern Tages hin gegen Chios; und des folgenden Tages stießen wir an Samos und blieben in Trogyllion; und des nächsten Tages kamen wir gen Milet. 16 Denn Paulus hatte beschlossen, an Ephesus vorüberzuschiffen, daß er nicht müßte in Asien Zeit zubringen; denn er eilte, auf den Pfingsttag zu Jerusalem zu sein, so es ihm möglich wäre. (Apostelgeschichte 18.21)

Die Abschiedsrede des Paulus an die Ältesten von Ephesus

17 Aber von Milet sandte er gen Ephesus und ließ fordern die Ältesten von der Gemeinde.
18 Als aber die zu ihm kamen, sprach er zu ihnen: Ihr wisset, von dem Tage an, da ich bin nach Asien gekommen, wie ich allezeit bin bei euch gewesen (Apostelgeschichte 18.19) (Apostelgeschichte 19.10) 19 und dem HERRN gedient habe mit aller Demut und mit viel Tränen und Anfechtung, die mir sind widerfahren von den Juden, so mir nachstellten; 20 wie ich nichts verhalten habe, das da nützlich ist, daß ich's euch nicht verkündigt hätte und euch gelehrt, öffentlich und sonderlich; 21 und habe bezeugt, beiden, den Juden und Griechen, die Buße zu Gott und den Glauben an unsern HERRN Jesus Christus. 22 Und nun siehe, ich, im Geiste gebunden, fahre hin gen Jerusalem, weiß nicht, was mir daselbst begegnen wird, (Apostelgeschichte 19.21)
23 nur daß der heilige Geist in allen Städten bezeugt und spricht, Bande und Trübsal warten mein daselbst. (Apostelgeschichte 9.16) (Apostelgeschichte 21.4) (Apostelgeschichte 21.11) 24 Aber ich achte der keines, ich halte mein Leben auch nicht selbst teuer, auf daß ich vollende meinen Lauf mit Freuden und das Amt, das ich empfangen habe von dem HERRN Jesus, zu bezeugen das Evangelium von der Gnade Gottes. (Apostelgeschichte 21.13) (2. Timotheus 4.7) 25 Und nun siehe, ich weiß, daß ihr mein Angesicht nicht mehr sehen werdet, alle die, bei welchen ich durchgekommen bin und gepredigt habe das Reich Gottes. 26 Darum bezeuge ich euch an diesem heutigen Tage, daß ich rein bin von aller Blut; (Hesekiel 3.17-19) (Apostelgeschichte 18.6) 27 denn ich habe euch nichts verhalten, daß ich nicht verkündigt hätte all den Rat Gottes. 28 So habt nun acht auf euch selbst und auf die ganze Herde, unter welche euch der heilige Geist gesetzt hat zu Bischöfen, zu weiden die Gemeinde Gottes, welche er durch sein eigen Blut erworben hat. (1. Timotheus 4.16) (1. Petrus 5.2-4)
29 Denn das weiß ich, daß nach meinem Abschied werden unter euch kommen greuliche Wölfe, die die Herde nicht verschonen werden. (Matthäus 7.15) 30 Auch aus euch selbst werden aufstehen Männer, die da verkehrte Lehren reden, die Jünger an sich zu ziehen. (1. Johannes 1.2) (1. Johannes 2.18) 31 Darum seid wach und denket daran, daß ich nicht abgelassen habe drei Jahre, Tag und Nacht, einen jeglichen mit Tränen zu vermahnen. 32 Und nun, liebe Brüder, ich befehle euch Gott und dem Wort seiner Gnade, der da mächtig ist, euch zu erbauen und zu geben das Erbe unter allen, die geheiligt werden.
33 Ich habe euer keines Silber noch Gold noch Kleid begehrt. 34 Denn ihr wisset selber, daß mir diese Hände zu meiner Notdurft und derer, die mit mir gewesen sind, gedient haben. (Apostelgeschichte 18.3) (1. Korinther 4.12) (1. Thessalonicher 2.9) 35 Ich habe es euch alles gezeigt, daß man also arbeiten müsse und die Schwachen aufnehmen und gedenken an das Wort des HERRN Jesus, daß er gesagt hat: "Geben ist seliger denn Nehmen!" 36 Und als er solches gesagt, kniete er nieder und betete mit ihnen allen. (Apostelgeschichte 21.5)
37 Es war aber viel Weinen unter ihnen allen, und sie fielen Paulus um den Hals und küßten ihn, 38 am allermeisten betrübt über das Wort, das er sagte, sie würden sein Angesicht nicht mehr sehen; und geleiteten ihn in das Schiff.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)