zurückEinzelansichtvor

Amos - Kapitel 6

Gegen Selbstsicherheit und Schwelgerei der Vornehmen in Israel

1 Weh den Stolzen zu Zion und denen, die sich auf den Berg Samarias verlassen, den Vornehmsten des Erstlings unter den Völkern, und zu denen das Haus Israel kommt! 2 Gehet hin gen Kalne und schauet, und von da gen Hamath, die große Stadt, und zieht hinab gen Gath der Philister, welche bessere Königreiche gewesen sind denn diese und ihre Grenze weiter denn eure Grenze. 3 Die ihr euch weit vom bösen Tag achtet und trachtet immer nach Frevelregiment, (Psalm 10.5) 4 und schlaft auf elfenbeinernen Lagern und prangt auf euren Ruhebetten; ihr eßt die Lämmer aus der Herde und die gemästeten Kälber, (Amos 3.15) 5 und spielt auf dem Psalter und erdichtet euch Lieder wie David, (Jesaja 5.12) 6 und trinkt Wein aus den Schalen und salbt euch mit Balsam und bekümmert euch nicht um den Schaden Josephs. 7 Darum sollen sie nun vornan gehen unter denen, die gefangen weggeführt werden, und soll das Schlemmen der Pranger aufhören.
8 Denn der Herr, HERR hat geschworen bei seiner Seele, spricht der HERR, der Gott Zebaoth: Mich verdrießt die Hoffart Jakobs, und ich bin ihren Palästen gram; und ich will auch die Stadt übergeben mit allem, was darin ist. 9 Und wenngleich zehn Männer in einem Hause übrigbleiben, sollen sie doch sterben, 10 daß einen jeglichen sein Vetter und der ihn verbrennen will, nehmen und die Gebeine aus dem Hause tragen muß und sagen zu dem, der in den Gemächern des Hauses ist: Sind ihrer auch noch mehr da? und der wird antworten: Sie sind alle dahin! Und er wird sagen: Sei still! denn man darf des Namens des HERRN nicht gedenken. (Amos 8.3) 11 Denn siehe, der HERR hat geboten, daß man die großen Häuser schlagen soll, daß sie Risse gewinnen, und die kleinen Häuser, daß sie Lücken gewinnen. 12 Wer kann mit Rossen rennen oder mit Ochsen pflügen auf Felsen? Denn ihr wandelt das Recht in Galle und die Frucht der Gerechtigkeit in Wermut (Amos 5.7)
13 und tröstet euch des, das so gar nichts ist, und sprecht: Sind wir denn nicht stark genug mit unsern Hörnern? 14 Darum siehe, ich will über euch vom Hause Israel ein Volk erwecken, spricht der HERR, der Gott Zebaoth, das soll euch ängsten von dem Ort an, da man gen Hamath geht, bis an den Bach in der Wüste.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)