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Amos - Kapitel 1

Gottes unabwendbares Gericht über Israels Nachbarn und über sein eigenes Volk

1 Dies ist's, was Amos, der unter den Hirten zu Thekoa war, gesehen hat über Israel zur Zeit Usias, des Königs in Juda, und Jerobeams, des Sohnes Joas, des Königs Israels, zwei Jahre vor dem Erdbeben. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.1) (Amos 7.14) (Sacharja 14.5) 2 Und er sprach: Der HERR wird aus Zion brüllen und seine Stimme aus Jerusalem hören lassen, daß die Auen der Hirten jämmerlich stehen werden und der Karmel oben verdorren wird. (Jeremia 25.30) (Joel 4.16)

Drohworte gegen Nachbarvölker

3 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen der Damasker will ich ihrer nicht schonen, darum daß sie Gilead mit eisernen Zacken gedroschen haben; (Jesaja 17.1-3) 4 sondern ich will ein Feuer schicken in das Haus Hasaels, das soll die Paläste Benhadads verzehren. 5 Und ich will die Riegel zu Damaskus zerbrechen und die Einwohner auf dem Felde Aven samt dem, der das Zepter hält, aus dem Lusthause ausrotten, daß das Volk in Syrien soll gen Kir weggeführt werden, spricht der HERR. (2. Könige 16.9) 6 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevels willen Gazas will ich ihrer nicht schonen, darum daß sie die Gefangenen alle weggeführt und an Edom überantwortet haben; (2. Chronik 28.17-18) (Jeremia 47.1)
7 sondern ich will ein Feuer in die Mauern zu Gaza schicken, das soll ihre Paläste verzehren. 8 Und ich will die Einwohner aus Asdod und den, der das Zepter hält, aus Askalon ausrotten und meine Hand wider Ekron kehren, daß umkommen soll, was von den Philistern noch übrig ist, spricht der Herr, HERR. 9 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen der Stadt Tyrus will ich ihrer nicht schonen, darum daß sie die Gefangenen alle an Edom überantwortet haben und nicht gedacht an den Bund der Brüder; (Jesaja 23.1) (1. Könige 5.26) (Joel 4.4)
10 sondern ich will ein Feuer in die Mauern zu Tyrus schicken, das soll ihre Paläste verzehren. 11 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen Edoms will ich sein nicht schonen, darum daß er seinen Bruder mit dem Schwert verfolgt hat und daß er alles Erbarmen von sich getan und immer wütet in seinem Zorn und seinem Grimm ewig hält; (5. Mose 23.8) (Jeremia 49.7) (Obadja 1.10)
12 sondern ich will ein Feuer schicken gen Theman, das soll die Paläste zu Bozra verzehren. 13 So spricht der HERR: Um drei und vier Frevel willen der Kinder Ammon will ich ihrer nicht schonen, darum daß sie die Schwangeren in Gilead zerrissen haben, damit sie ihre Grenze weiter machten; (Jeremia 49.1)
14 sondern ich will ein Feuer anzünden in den Mauern Rabbas, das soll ihre Paläste verzehren, wenn man rufen wird zur Zeit des Streits und wenn das Wetter kommen wird zur Zeit des Sturms. 15 Da wird dann ihr König samt seinen Fürsten gefangen weggeführt werden, spricht der HERR.

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.