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5. Mose - Kapitel 9

Ermahnung zur Demut

1 Höre, Israel, du wirst heute über den Jordan gehen, daß du hineinkommest, einzunehmen das Land der Völker, die größer und stärker sind denn du, große Städte vermauert bis in den Himmel, (5. Mose 1.28) 2 ein großes, hohes Volk, die Enakiter, die du kennst, von denen du auch gehört hast: Wer kann wider die Kinder Enak bestehen? (4. Mose 13.32-33) 3 So sollst du wissen heute, daß der HERR, dein Gott, vor dir her geht, ein verzehrendes Feuer. Er wird sie vertilgen und wird sie unterwerfen vor dir her, und du wirst sie vertreiben und umbringen bald, wie dir der HERR geredet hat. (5. Mose 4.24) 4 Wenn nun der HERR, dein Gott, sie ausgestoßen hat vor dir her, so sprich nicht in deinem Herzen: Der HERR hat mich hereingeführt, dies Land einzunehmen, um meiner Gerechtigkeit willen, so doch der HERR diese Heiden vertreibt vor dir her um ihres gottlosen Wesens willen. (1. Mose 15.16) (5. Mose 8.17) 5 Denn du kommst nicht herein, ihr Land einzunehmen, um deiner Gerechtigkeit und deines aufrichtigen Herzens willen; sondern der HERR, dein Gott, vertreibt diese Heiden um ihres gottlosen Wesens willen, daß er das Wort halte, das der HERR geschworen hat deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob. 6 So wisse nun, daß der HERR, dein Gott, dir nicht um deiner Gerechtigkeit willen dies gute Land gibt einzunehmen, sintemal du ein halsstarriges Volk bist. (2. Mose 32.9)

Erinnerung an Israels Untreue

7 Gedenke, und vergiß nicht, wie du den HERRN, deinen Gott, erzürntest in der Wüste. Von dem Tage an, da du aus Ägyptenland zogst, bis ihr gekommen seid an diesen Ort, seid ihr ungehorsam gewesen dem HERRN.
8 Denn am Horeb erzürntet ihr den HERRN also, daß er vor Zorn euch vertilgen wollte, (2. Mose 32.1) 9 da ich auf den Berg gegangen war, die steinernen Tafeln zu empfangen, die Tafeln des Bundes, den der HERR mit euch machte, und ich vierzig Tage und vierzig Nächte auf dem Berge blieb und kein Brot aß und kein Wasser trank 10 und mir der HERR die zwei steinernen Tafeln gab, mit dem Finger Gottes beschrieben, und darauf alle Worte, die der HERR mit euch aus dem Feuer auf dem Berge geredet hatte am Tage der Versammlung. 11 Und nach den vierzig Tagen und vierzig Nächten gab mir der HERR die zwei steinernen Tafeln des Bundes 12 und sprach zu mir: Mache dich auf, gehe eilend hinab von hinnen; denn dein Volk, das du aus Ägypten geführt hast, hat's verderbt. Sie sind schnell getreten von dem Wege, den ich ihnen geboten habe: sie haben sich ein gegossenes Bild gemacht. 13 Und der HERR sprach zu mir: Ich sehe, daß dies Volk ein halsstarriges Volk ist. 14 Laß ab von mir, daß ich sie vertilge und ihren Namen austilge unter dem Himmel; ich will aus dir ein stärkeres uns größeres Volk machen, denn dieses ist. 15 Und als ich mich wandte und von dem Berge ging, der mit Feuer brannte, und die zwei Tafeln des Bundes auf meinen Händen hatte,
16 da sah ich, und siehe, da hattet ihr euch an dem HERRN, eurem Gott, versündigt, daß ihr euch ein gegossenes Kalb gemacht hattet und schnell von dem Wege getreten wart, den euch der HERR geboten hatte. 17 Da faßte ich beide Tafeln und warf sie aus meinen Händen und zerbrach sie vor euren Augen 18 und fiel nieder vor dem HERRN, wie zuerst, vierzig Tage und vierzig Nächte, und aß kein Brot und trank kein Wasser um all eurer Sünden willen, die ihr getan hattet, da ihr solches Übel tatet vor dem HERRN, ihn zu erzürnen. (2. Mose 34.28) (5. Mose 10.10) 19 Denn ich fürchtete mich vor dem Zorn und Grimm, mit dem der HERR über euch erzürnt war, daß er euch vertilgen wollte. Aber der HERR erhörte mich auch damals. (Hebräer 12.21) 20 Auch war der HERR sehr zornig über Aaron, also daß er ihn vertilgen wollte; aber ich bat auch für Aaron zur selbigen Zeit. 21 Aber eure Sünde, das Kalb, das ihr gemacht hattet, nahm ich und zerschmelzte es mit Feuer und zerschlug es und zermalmte es, bis es Staub ward und warf den Staub in den Bach, der vom Berge fließt. 22 So erzürntet ihr den HERRN auch zu Thabeera und zu Massa und bei den Lustgräbern. (2. Mose 17.7) (4. Mose 11.3) (4. Mose 11.34)
23 Und da er euch aus Kades-Barnea sandte und sprach: Gehet hinauf und nehmet das Land ein, das ich euch gegeben habe! wart ihr ungehorsam dem Mund des HERRN, eures Gottes, und glaubtet an ihn nicht und gehorchtet seiner Stimme nicht. (4. Mose 13.2) (4. Mose 13.31) (5. Mose 14.1-4) 24 Denn ihr seid ungehorsam dem HERRN gewesen, solange ich euch gekannt habe. 25 Also fiel ich nieder vor dem HERRN die vierzig Tage und vierzig Nächte, die ich dalag; denn der HERR sprach, er wollte euch vertilgen. (5. Mose 9.18)
26 Ich aber bat den HERRN und sprach: Herr, HERR, verderbe dein Volk und dein Erbteil nicht, das du durch deine große Kraft erlöst und mit mächtiger Hand aus Ägypten geführt hast! 27 Gedenke an deine Knechte Abraham, Isaak und Jakob! Sieh nicht an die Härtigkeit und das gottlose Wesen und Sünde dieses Volks, 28 daß nicht das Land sage, daraus du uns geführt hast: Der HERR konnte sie nicht ins Land bringen, das er ihnen verheißen hatte, und hat sie darum ausgeführt, daß er ihnen gram war, daß er sie tötete in der Wüste! (4. Mose 14.16) 29 Denn sie sind dein Volk und dein Erbteil, das du mit deinen großen Kräften und mit deinem ausgerecktem Arm hast ausgeführt.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)