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5. Mose - Kapitel 5

Wiederholung der Zehn Gebote

1 Und Mose rief das ganze Israel und sprach zu ihnen: Höre, Israel, die Gebote und Rechte, die ich heute vor euren Ohren rede, und lernt sie und behaltet sie, daß ihr darnach tut! 2 Der HERR, unser Gott, hat einen Bund mit uns gemacht am Horeb (2. Mose 19.5) (5. Mose 28.69)
3 und hat nicht mit unsern Vätern diesen Bund gemacht, sondern mit uns, die wir hier sind heutigestages und alle leben. (5. Mose 29.14) 4 Er hat von Angesicht zu Angesicht mit euch aus dem Feuer auf dem Berge geredet. (2. Mose 19.19) (5. Mose 5.21) 5 Ich stand zu derselben Zeit zwischen dem HERRN und euch, daß ich euch ansagte des HERRN Wort; denn ihr fürchtetet euch vor dem Feuer und ginget nicht auf den Berg. Und er sprach: (2. Mose 19.16) 6 Ich bin der HERR, dein Gott, der dich aus Ägyptenland geführt hat, aus dem Diensthause. (2. Mose 20.1)
7 Du sollst keine andern Götter haben vor mir. (5. Mose 11.16) (5. Mose 11.28) 8 Du sollst dir kein Bildnis machen, keinerlei Gleichnis, weder des, das oben im Himmel, noch des, das unten auf Erden, noch des, das im Wasser unter der Erde ist. (5. Mose 27.15) 9 Du sollst sie nicht anbeten noch ihnen dienen. Denn ich bin der HERR, dein Gott, bin ein eifriger Gott, der die Missetat der Väter heimsucht über die Kinder ins dritte und vierte Glied, die mich hassen; 10 und Barmherzigkeit erzeige in viel tausend, die mich lieben und meine Gebote halten. 11 Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht mißbrauchen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht.
12 Den Sabbattag sollst du halten, daß du ihn heiligest, wie dir der HERR, dein Gott, geboten hat.
13 Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun. 14 Aber am siebenten Tage ist der Sabbat des HERRN, deines Gottes. Da sollst du keine Arbeit tun noch dein Sohn noch deine Tochter noch dein Knecht noch deine Magd noch dein Ochse noch dein Esel noch all dein Vieh noch dein Fremdling, der in deinen Toren ist, auf daß dein Knecht und deine Magd ruhe wie du. 15 Denn du sollst gedenken, daß du auch Knecht in Ägyptenland warst und der HERR, dein Gott, dich von dort ausgeführt hat mit einer mächtigen Hand und mit ausgerecktem Arm. Darum hat dir der HERR, dein Gott, geboten, daß du den Sabbattag halten sollst. (5. Mose 15.15) (5. Mose 16.12) (5. Mose 24.18) 16 Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, wie dir der HERR, dein Gott, geboten hat, auf daß du lange lebest und daß dir's wohl gehe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.
17 Du sollst nicht töten.
18 Du sollst nicht ehebrechen.
19 Du sollst nicht stehlen. (2. Mose 31.18)

Bestellung Mose's zum Mittler

20 Du sollst kein falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
21 Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus, Acker, Knecht, Magd, Ochsen, Esel noch alles, was sein ist. (5. Mose 4.33) 22 Das sind die Worte, die der HERR redete zu eurer ganzen Gemeinde auf dem Berge, aus dem Feuer und der Wolke und dem Dunkel, mit großer Stimme, und tat nichts dazu und schrieb sie auf zwei steinerne Tafeln und gab sie mir.

Mose als Mittler zwischen Gott und Israel

23 Da ihr aber die Stimme aus der Finsternis hörtet und den Berg mit Feuer brennen saht, tratet ihr zu mir, alle Obersten unter euren Stämmen und eure Ältesten,
24 und spracht: Siehe, der HERR, unser Gott, hat uns lassen sehen sein Herrlichkeit und seine Majestät; und wir haben sein Stimme aus dem Feuer gehört. Heutigestages haben wir gesehen, daß Gott mit Menschen redet, und sie lebendig bleiben.
25 Und nun, warum sollen wir sterben, daß uns dies große Feuer verzehre? Wenn wir des HERRN, unsers Gottes, Stimme weiter hören, so müssen wir sterben.
26 Denn was ist alles Fleisch, daß es hören möge die Stimme des lebendigen Gottes aus dem Feuer reden wie wir, und lebendig bleibe? (4. Mose 11.29) (5. Mose 29.3)
27 Tritt nun hinzu und höre alles, was der HERR, unser Gott, sagt, und sage es uns.Alles, was der HERR, unser Gott, mit dir reden wird, das wollen wir hören und tun. 28 Da aber der HERR eure Worte hörte, die ihr mit mir redetet, sprach er zu mir: Ich habe gehört die Worte dieses Volks, die sie dir geredet haben; es ist alles gut, was sie geredet haben. 29 Ach daß sie ein solch Herz hätten, mich zu fürchten, und zu halten alle meine Gebote ihr Leben lang, auf daß es ihnen wohl ginge und ihren Kindern ewiglich! (5. Mose 4.2) (5. Mose 28.14) (Josua 1.7) (Sprüche 4.27) 30 Gehe hin und sage ihnen: Gehet heim in eure Hütten. 31 Du aber sollst hier vor mir stehen, daß ich mit dir rede alle Gesetze und Gebote und Rechte, die du sie lehren sollst, daß sie darnach tun in dem Lande, das ich ihnen geben werde einzunehmen.
32 So habt nun acht, daß ihr tut, wie euch der HERR, euer Gott, geboten hat, und weicht nicht, weder zur Rechten noch zur Linken, 33 sondern wandelt in allen Wegen, die euch der HERR, euer Gott geboten hat, auf daß ihr leben möget und es euch wohl gehe und ihr lange lebt in dem Lande, das ihr einnehmen werdet.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.