zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 4

Ermahnung zum Gehorsam gegen das Gesetz

1 Und nun höre, Israel, die Gebote und Rechte, die ich euch lehre, daß ihr sie tun sollt, auf daß ihr lebt und hineinkommet und das Land einnehmet, das euch der HERR, eurer Väter Gott, gibt. 2 Ihr sollt nichts dazutun zu dem, was ich euch gebiete, und sollt auch nichts davontun, auf daß ihr bewahren möget die Gebote des HERRN, eures Gottes, die ich euch gebiete. (5. Mose 13.1) (Sprüche 30.6) (Offenbarung 22.18-19) 3 Eure Augen haben gesehen, was der HERR getan hat wider den Baal-Peor; denn alle, die dem Baal-Peor folgten, hat der HERR, dein Gott, vertilgt unter euch. (4. Mose 25.3) 4 Aber ihr, die ihr dem HERRN, eurem Gott, anhinget, lebt alle heutigestages. 5 Siehe, ich habe euch gelehrt Gebote und Rechte, wie mir der HERR, mein Gott, geboten hat, daß ihr also tun sollt in dem Lande, darein ihr kommen werdet, daß ihr's einnehmet. 6 So behaltet's nun und tut es. Denn das wird eure Weisheit und Verstand sein bei allen Völkern, wenn sie hören werden alle diese Gebote, daß sie müssen sagen: Ei, welch weise und verständige Leute sind das und ein herrlich Volk! 7 Denn wo ist so ein herrlich Volk, zu dem Götter also nahe sich tun als der HERR, unser Gott, so oft wir ihn anrufen? (5. Mose 33.29) (2. Samuel 7.23) 8 Und wo ist so ein herrlich Volk, das so gerechte Sitten und Gebote habe wie all dies Gesetz, daß ich euch heutigestages vorlege? 9 Hüte dich nur und bewahre deine Seele wohl, daß du nicht vergessest der Geschichten, die deine Augen gesehen haben, und daß sie nicht aus deinem Herzen kommen all dein Leben lang. Und sollst deinen Kindern und Kindeskindern kundtun (Psalm 103.2) 10 den Tag, da du vor dem HERRN, deinem Gott, standest am Berge Horeb, da der HERR zu mir sagte: Versammle mir das Volk, daß sie meine Worte hören und lernen mich fürchten alle ihre Lebtage auf Erden und lehren ihre Kinder. (2. Mose 19.17) (5. Mose 6.7) (5. Mose 11.19) 11 Und ihr tratet herzu und standet unten an dem Berge; der Berg brannte aber bis mitten an den Himmel, und war da Finsternis, Wolken und Dunkel. 12 Und der HERR redete mit euch mitten aus dem Feuer. Die Stimme seiner Worte hörtet ihr; aber keine Gestalt saht ihr außer der Stimme. 13 Und er verkündigte euch seinen Bund, den er euch gebot zu tun, nämlich die Zehn Worte, und schrieb sie auf zwei steinerne Tafeln. (2. Mose 31.18) 14 Und der HERR gebot mir zur selben Zeit, daß ich euch lehren sollte Gebote und Rechte, daß ihr darnach tätet in dem Lande, darein ihr ziehet, daß ihr's einnehmet. 15 So bewahret nun eure Seelen wohl, denn ihr habt keine Gestalt gesehen des Tages, da der HERR mit euch redete aus dem Feuer auf dem Berge Horeb,
16 auf daß ihr nicht verderbet und machet euch irgend ein Bild, das gleich sei einem Mann oder Weib (2. Mose 20.4) 17 oder Vieh auf Erden oder Vogel unter dem Himmel 18 oder Gewürm auf dem Lande oder Fisch im Wasser unter der Erde, 19 daß du auch nicht deine Augen aufhebest gen Himmel und sehest die Sonne und den Mond und die Sterne, das ganze Heer des Himmels, und fallest ab und betest sie an und dienest ihnen, welche der HERR, dein Gott, verordnet hat allen Völkern unter dem ganzen Himmel. (5. Mose 17.3) 20 Euch aber hat der HERR angenommen und aus dem eisernen Ofen, nämlich aus Ägypten, geführt, daß ihr sein Erbvolk sollt sein, wie es ist an diesem Tag. (2. Mose 19.5-6) 21 Und der HERR war so erzürnt über mich um eures Tuns willen, daß er schwur, ich sollte nicht über den Jordan gehen noch in das gute Land kommen, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbteil geben wird, (5. Mose 3.26) 22 sondern ich muß in diesem Lande sterben und werde nicht über den Jordan gehen; ihr aber werdet hinübergehen und solch gutes Land einnehmen. 23 So hütet euch nun, daß ihr des Bundes des HERRN, eures Gottes, nicht vergesset, den er mit euch gemacht hat, und nicht Bilder machet irgend einer Gestalt, wie der HERR, dein Gott, geboten hat. 24 Denn der HERR, dein Gott, ist ein verzehrendes Feuer und ein eifriger Gott. (2. Mose 20.5) (5. Mose 9.3) (Jesaja 10.17) (Hebräer 12.29) 25 Wenn ihr nun aber Kinder zeuget und Kindeskinder und im Lande wohnet und verderbt euch und machet euch Bilder irgend einer Gestalt, daß ihr übel tut vor dem HERRN, eurem Gott, und ihr ihn erzürnet:
26 so rufe ich heutigestages über euch zu Zeugen Himmel und Erde, daß ihr werdet bald umkommen von dem Lande, in welches ihr gehet über den Jordan, daß ihr's einnehmet; ihr werdet nicht lange darin bleiben, sondern werdet vertilgt werden. (5. Mose 30.19) (5. Mose 31.28) (5. Mose 32.1) 27 Und der HERR wird euch zerstreuen unter die Völker, und wird euer ein geringer Haufe übrig sein unter den Heiden, dahin euch der HERR treiben wird. 28 Daselbst wirst du dienen den Göttern, die Menschenhände Werk sind, Holz und Stein, die weder sehen noch hören noch essen noch riechen. (5. Mose 28.36) (Psalm 115.4-7) 29 Wenn du aber daselbst den HERRN, deinen Gott, suchen wirst, so wirst du ihn finden, wenn du ihn wirst von ganzem Herzen und von ganzer Seele suchen. (Psalm 27.8) (Jeremia 29.13-14) 30 Wenn du geängstet sein wirst und dich treffen werden alle diese Dinge in den letzten Tage, so wirst du dich bekehren zu dem HERRN, deinem Gott, und seiner Stimme gehorchen. (3. Mose 26.40) 31 Denn der HERR, dein Gott, ist ein barmherziger Gott; er wird dich nicht lassen noch verderben, wird auch nicht vergessen des Bundes, den er deinen Vätern geschworen hat. 32 Denn frage nach den vorigen Zeiten, die vor dir gewesen sind, von dem Tage an, da Gott den Menschen auf Erden geschaffen hat, von einem Ende des Himmels zum andern, ob je solch großes Ding geschehen oder desgleichen je gehört sei,
33 daß ein Volk Gottes Stimme gehört habe aus dem Feuer reden, wie du gehört hast, und dennoch lebest? (2. Mose 20.1) (2. Mose 20.19) 34 oder ob Gott versucht habe hineinzugehen und sich ein Volk mitten aus einem Volk zu nehmen durch Versuchungen, durch Zeichen, durch Wunder, durch Streit und durch eine mächtige Hand und durch einen ausgestreckten Arm und durch sehr schreckliche Taten, wie das alles der HERR, euer Gott, für euch getan hat in Ägypten vor deinen Augen? (5. Mose 7.19) 35 Du hast's gesehen, auf daß du wissest, daß der HERR allein Gott ist und keiner mehr. (5. Mose 32.39) 36 Vom Himmel hat er dich seine Stimme hören lassen, daß er dich züchtigte; und auf Erden hat er dir gezeigt sein großes Feuer, und seine Worte hast du aus dem Feuer gehört. 37 Darum daß er deine Väter geliebt und ihren Samen nach ihnen erwählt hat, hat er dich ausgeführt mit seinem Angesicht durch sein große Kraft aus Ägypten, (2. Mose 33.14) 38 daß er vertriebe vor dir her große Völker und stärkere, denn du bist, und dich hineinbrächte, daß er dir ihr Land gäbe zum Erbteil, wie es heutigestages steht. 39 So sollst du nun heutigestages wissen und zu Herzen nehmen, daß der HERR Gott ist oben im Himmel und unten auf Erden und keiner mehr; 40 daß du haltest seine Rechte und Gebote, die ich dir heute gebiete: so wird dir's und deinen Kindern nach dir wohl gehen, daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt ewiglich.

Freistädte im Ostjordanland

41 Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang, (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.2)
42 daß dahin flöhe, wer seinen Nächsten totschlägt unversehens und ihm zuvor nicht Feind gewesen ist; der soll in der Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe: 43 Bezer in der Wüste im ebnen Lande unter den Rubenitern und Ramoth in Gilead unter den Gaditern und Golan in Basan unter den Manassitern.

Überleitung zum Gesetz

44 Das ist das Gesetz, das Mose den Kindern Israel vorlegte.
45 Das sind die Zeugnisse und Gebote und Rechte, die Mose den Kindern Israel sagte, da sie aus Ägypten gezogen waren, 46 jenseit des Jordans, im Tal gegenüber Beth-Peor, im Lande Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon saß, den Mose und die Kinder Israel schlugen, da sie aus Ägypten gezogen waren, 47 und nahmen sein Land ein, dazu das Land Ogs, des Königs von Basan, der zwei Könige der Amoriter, die jenseit des Jordans waren, gegen der Sonne Aufgang, 48 von Aroer an, welches am Ufer liegt des Baches Arnon, bis an den Berg Sion, das ist der Hermon, (5. Mose 3.8-9) 49 und alles Blachfeld jenseit des Jordans, gegen Aufgang der Sonne, bis an das Meer im Blachfelde, unten am Berge Pisga.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"