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5. Mose - Kapitel 4

Ermahnung zum Gehorsam gegen das Gesetz

1 Und nun höre, Israel, die Gebote und Rechte, die ich euch lehre, daß ihr sie tun sollt, auf daß ihr lebt und hineinkommet und das Land einnehmet, das euch der HERR, eurer Väter Gott, gibt. 2 Ihr sollt nichts dazutun zu dem, was ich euch gebiete, und sollt auch nichts davontun, auf daß ihr bewahren möget die Gebote des HERRN, eures Gottes, die ich euch gebiete. (5. Mose 13.1) (Sprüche 30.6) (Offenbarung 22.18-19) 3 Eure Augen haben gesehen, was der HERR getan hat wider den Baal-Peor; denn alle, die dem Baal-Peor folgten, hat der HERR, dein Gott, vertilgt unter euch. (4. Mose 25.3) 4 Aber ihr, die ihr dem HERRN, eurem Gott, anhinget, lebt alle heutigestages. 5 Siehe, ich habe euch gelehrt Gebote und Rechte, wie mir der HERR, mein Gott, geboten hat, daß ihr also tun sollt in dem Lande, darein ihr kommen werdet, daß ihr's einnehmet. 6 So behaltet's nun und tut es. Denn das wird eure Weisheit und Verstand sein bei allen Völkern, wenn sie hören werden alle diese Gebote, daß sie müssen sagen: Ei, welch weise und verständige Leute sind das und ein herrlich Volk! 7 Denn wo ist so ein herrlich Volk, zu dem Götter also nahe sich tun als der HERR, unser Gott, so oft wir ihn anrufen? (5. Mose 33.29) (2. Samuel 7.23) 8 Und wo ist so ein herrlich Volk, das so gerechte Sitten und Gebote habe wie all dies Gesetz, daß ich euch heutigestages vorlege? 9 Hüte dich nur und bewahre deine Seele wohl, daß du nicht vergessest der Geschichten, die deine Augen gesehen haben, und daß sie nicht aus deinem Herzen kommen all dein Leben lang. Und sollst deinen Kindern und Kindeskindern kundtun (Psalm 103.2) 10 den Tag, da du vor dem HERRN, deinem Gott, standest am Berge Horeb, da der HERR zu mir sagte: Versammle mir das Volk, daß sie meine Worte hören und lernen mich fürchten alle ihre Lebtage auf Erden und lehren ihre Kinder. (2. Mose 19.17) (5. Mose 6.7) (5. Mose 11.19) 11 Und ihr tratet herzu und standet unten an dem Berge; der Berg brannte aber bis mitten an den Himmel, und war da Finsternis, Wolken und Dunkel. 12 Und der HERR redete mit euch mitten aus dem Feuer. Die Stimme seiner Worte hörtet ihr; aber keine Gestalt saht ihr außer der Stimme. 13 Und er verkündigte euch seinen Bund, den er euch gebot zu tun, nämlich die Zehn Worte, und schrieb sie auf zwei steinerne Tafeln. (2. Mose 31.18) 14 Und der HERR gebot mir zur selben Zeit, daß ich euch lehren sollte Gebote und Rechte, daß ihr darnach tätet in dem Lande, darein ihr ziehet, daß ihr's einnehmet. 15 So bewahret nun eure Seelen wohl, denn ihr habt keine Gestalt gesehen des Tages, da der HERR mit euch redete aus dem Feuer auf dem Berge Horeb,
16 auf daß ihr nicht verderbet und machet euch irgend ein Bild, das gleich sei einem Mann oder Weib (2. Mose 20.4) 17 oder Vieh auf Erden oder Vogel unter dem Himmel 18 oder Gewürm auf dem Lande oder Fisch im Wasser unter der Erde, 19 daß du auch nicht deine Augen aufhebest gen Himmel und sehest die Sonne und den Mond und die Sterne, das ganze Heer des Himmels, und fallest ab und betest sie an und dienest ihnen, welche der HERR, dein Gott, verordnet hat allen Völkern unter dem ganzen Himmel. (5. Mose 17.3) 20 Euch aber hat der HERR angenommen und aus dem eisernen Ofen, nämlich aus Ägypten, geführt, daß ihr sein Erbvolk sollt sein, wie es ist an diesem Tag. (2. Mose 19.5-6) 21 Und der HERR war so erzürnt über mich um eures Tuns willen, daß er schwur, ich sollte nicht über den Jordan gehen noch in das gute Land kommen, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbteil geben wird, (5. Mose 3.26) 22 sondern ich muß in diesem Lande sterben und werde nicht über den Jordan gehen; ihr aber werdet hinübergehen und solch gutes Land einnehmen. 23 So hütet euch nun, daß ihr des Bundes des HERRN, eures Gottes, nicht vergesset, den er mit euch gemacht hat, und nicht Bilder machet irgend einer Gestalt, wie der HERR, dein Gott, geboten hat. 24 Denn der HERR, dein Gott, ist ein verzehrendes Feuer und ein eifriger Gott. (2. Mose 20.5) (5. Mose 9.3) (Jesaja 10.17) (Hebräer 12.29) 25 Wenn ihr nun aber Kinder zeuget und Kindeskinder und im Lande wohnet und verderbt euch und machet euch Bilder irgend einer Gestalt, daß ihr übel tut vor dem HERRN, eurem Gott, und ihr ihn erzürnet:
26 so rufe ich heutigestages über euch zu Zeugen Himmel und Erde, daß ihr werdet bald umkommen von dem Lande, in welches ihr gehet über den Jordan, daß ihr's einnehmet; ihr werdet nicht lange darin bleiben, sondern werdet vertilgt werden. (5. Mose 30.19) (5. Mose 31.28) (5. Mose 32.1) 27 Und der HERR wird euch zerstreuen unter die Völker, und wird euer ein geringer Haufe übrig sein unter den Heiden, dahin euch der HERR treiben wird. 28 Daselbst wirst du dienen den Göttern, die Menschenhände Werk sind, Holz und Stein, die weder sehen noch hören noch essen noch riechen. (5. Mose 28.36) (Psalm 115.4-7) 29 Wenn du aber daselbst den HERRN, deinen Gott, suchen wirst, so wirst du ihn finden, wenn du ihn wirst von ganzem Herzen und von ganzer Seele suchen. (Psalm 27.8) (Jeremia 29.13-14) 30 Wenn du geängstet sein wirst und dich treffen werden alle diese Dinge in den letzten Tage, so wirst du dich bekehren zu dem HERRN, deinem Gott, und seiner Stimme gehorchen. (3. Mose 26.40) 31 Denn der HERR, dein Gott, ist ein barmherziger Gott; er wird dich nicht lassen noch verderben, wird auch nicht vergessen des Bundes, den er deinen Vätern geschworen hat. 32 Denn frage nach den vorigen Zeiten, die vor dir gewesen sind, von dem Tage an, da Gott den Menschen auf Erden geschaffen hat, von einem Ende des Himmels zum andern, ob je solch großes Ding geschehen oder desgleichen je gehört sei,
33 daß ein Volk Gottes Stimme gehört habe aus dem Feuer reden, wie du gehört hast, und dennoch lebest? (2. Mose 20.1) (2. Mose 20.19) 34 oder ob Gott versucht habe hineinzugehen und sich ein Volk mitten aus einem Volk zu nehmen durch Versuchungen, durch Zeichen, durch Wunder, durch Streit und durch eine mächtige Hand und durch einen ausgestreckten Arm und durch sehr schreckliche Taten, wie das alles der HERR, euer Gott, für euch getan hat in Ägypten vor deinen Augen? (5. Mose 7.19) 35 Du hast's gesehen, auf daß du wissest, daß der HERR allein Gott ist und keiner mehr. (5. Mose 32.39) 36 Vom Himmel hat er dich seine Stimme hören lassen, daß er dich züchtigte; und auf Erden hat er dir gezeigt sein großes Feuer, und seine Worte hast du aus dem Feuer gehört. 37 Darum daß er deine Väter geliebt und ihren Samen nach ihnen erwählt hat, hat er dich ausgeführt mit seinem Angesicht durch sein große Kraft aus Ägypten, (2. Mose 33.14) 38 daß er vertriebe vor dir her große Völker und stärkere, denn du bist, und dich hineinbrächte, daß er dir ihr Land gäbe zum Erbteil, wie es heutigestages steht. 39 So sollst du nun heutigestages wissen und zu Herzen nehmen, daß der HERR Gott ist oben im Himmel und unten auf Erden und keiner mehr; 40 daß du haltest seine Rechte und Gebote, die ich dir heute gebiete: so wird dir's und deinen Kindern nach dir wohl gehen, daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt ewiglich.

Freistädte im Ostjordanland

41 Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang, (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.2)
42 daß dahin flöhe, wer seinen Nächsten totschlägt unversehens und ihm zuvor nicht Feind gewesen ist; der soll in der Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe: 43 Bezer in der Wüste im ebnen Lande unter den Rubenitern und Ramoth in Gilead unter den Gaditern und Golan in Basan unter den Manassitern.

Überleitung zum Gesetz

44 Das ist das Gesetz, das Mose den Kindern Israel vorlegte.
45 Das sind die Zeugnisse und Gebote und Rechte, die Mose den Kindern Israel sagte, da sie aus Ägypten gezogen waren, 46 jenseit des Jordans, im Tal gegenüber Beth-Peor, im Lande Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon saß, den Mose und die Kinder Israel schlugen, da sie aus Ägypten gezogen waren, 47 und nahmen sein Land ein, dazu das Land Ogs, des Königs von Basan, der zwei Könige der Amoriter, die jenseit des Jordans waren, gegen der Sonne Aufgang, 48 von Aroer an, welches am Ufer liegt des Baches Arnon, bis an den Berg Sion, das ist der Hermon, (5. Mose 3.8-9) 49 und alles Blachfeld jenseit des Jordans, gegen Aufgang der Sonne, bis an das Meer im Blachfelde, unten am Berge Pisga.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)