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5. Mose - Kapitel 33

Mose segnet die Stämme Israels

1 Dies ist der Segen, damit Mose, der Mann Gottes, die Kinder Israel vor seinem Tode segnete. (1. Mose 49.1) 2 Und er sprach: Der Herr ist vom Sinai gekommen und ist ihnen aufgegangen von Seir; er ist hervorgebrochen von dem Berge Pharan und ist gekommen mit viel tausend Heiligen; zu seiner rechten Hand ist ein feuriges Gesetz an sie. (Judas 1.14) 3 Wie hat er die Leute so lieb! Alle seine Heiligen sind in deiner Hand; sie werden sich setzen zu deinen Füßen und werden lernen von deinen Worten. 4 Mose hat uns das Gesetz geboten, das Erbe der Gemeinde Jakobs. 5 Und Er ward König über Jesurun, als sich versammelten die Häupter des Volks samt den Stämmen Israels. (2. Mose 15.18) (2. Mose 19.7-8) (Jesaja 44.2) 6 Ruben lebe, und sterbe nicht, und er sei ein geringer Haufe.
7 Dies ist der Segen Juda's. Und er sprach: HERR, erhöre die Stimme Juda's und mache ihn zum Regenten in seinem Volk und laß seine Macht groß werden, und ihm müsse wider seine Feinde geholfen werden.
8 Und zu Levi sprach er: Deine Macht und dein Licht bleibe bei deinem heiligen Mann, den du versucht hast zu Massa, da ihr hadertet am Haderwasser. (2. Mose 17.1) (2. Mose 28.30) (4. Mose 20.1)
9 Wer von seinem Vater und von seiner Mutter spricht: Ich sehe ihn nicht, und von seinem Bruder: Ich kenne ihn nicht, und von seinem Sohn: Ich weiß nicht, die halten deine Rede und bewahren deinen Bund; (2. Mose 32.26-29) (Matthäus 10.37) 10 die werden Jakob deine Rechte lehren und Israel dein Gesetz; die werden Räuchwerk vor deine Nase legen und ganze Opfer auf deinen Altar. 11 HERR, segne sein Vermögen und laß dir gefallen die Werke seiner Hände; zerschlage den Rücken derer, die sich wider ihn auflehnen, und derer, die ihn hassen, daß sie nicht aufkommen. 12 Und zu Benjamin sprach er: der Geliebte des HERRN wird sicher wohnen; allezeit wird er über ihm halten und wird zwischen seinen Schultern wohnen.
13 Und zu Joseph sprach er: Sein Land liegt im Segen des HERRN: da sind edle Früchte vom Himmel, vom Tau und von der Tiefe, die unten liegt;
14 da sind edle Früchte von der Sonne, und edle, reife Früchte der Monde, 15 und von den hohen Bergen von alters her und von den Hügeln für und für 16 und edle Früchte von der Erde und dem, was darinnen ist. Die Gnade des, der in dem Busch wohnte, komme auf das Haupt Josephs und auf den Scheitel des Geweihten unter seinen Brüdern. (1. Mose 49.26) (2. Mose 3.2) 17 Seine Herrlichkeit ist wie eines erstgeborenen Stieres, und seine Hörner sind wie Einhornshörner; mit denselben wird er die Völker stoßen zuhauf bis an des Landes Enden. Das sind die Zehntausende Ephraims und die Tausende Manasses. 18 Und zu Sebulon sprach er: Sebulon freue dich deines Auszugs; aber Isaschar, freue dich deiner Hütten.
19 Sie werden die Völker auf den Berg rufen und daselbst opfern Opfer der Gerechtigkeit. Denn sie werden die Menge des Meers saugen und die versenkten Schätze im Sande. 20 Und zu Gad sprach er: Gelobt sei, der Gad Raum macht! Er liegt wie ein Löwe und raubt den Arm und den Scheitel,
21 und er ersah sich das Erbe, denn daselbst war ihm eines Fürsten Teil aufgehoben, und er kam mit den Obersten des Volks und vollführte die Gerechtigkeit des HERRN und seine Rechte an Israel. (4. Mose 32.1) 22 Und zu Dan sprach er: Dan ein junger Löwe, der herausspringt von Basan.
23 Und zu Naphthali sprach er: Naphthali wird genug haben, was er begehrt, und wird voll Segens des HERRN sein; gegen Abend und Mittag wird sein Besitz sein.
24 Und zu Asser sprach er: Asser sei gesegnet unter den Söhnen und tauche seinen Fuß in Öl.
25 Eisen und Erz sei dein Riegel; dein Alter sei wie die Jugend. 26 Es ist kein Gott wie der Gott Jesuruns.Der im Himmel sitzt, der sei deine Hilfe, und des Herrlichkeit in Wolken ist. (Jesaja 44.2)
27 Zuflucht ist bei dem alten Gott und unter den ewigen Armen. Und er wird vor dir her deinen Feind austreiben und sagen: Sei vertilgt! 28 Israel wird sicher allein wohnen; der Brunnen Jakobs wird sein in dem Lande, da Korn und Most ist, dazu sein Himmel wird mit Tau triefen. (4. Mose 23.9) 29 Wohl dir, Israel! Wer ist dir gleich? O Volk, das du durch den HERRN selig wirst, der deiner Hilfe Schild und das Schwert deines Sieges ist! Deinen Feinden wird's fehlen; aber du wirst auf ihren Höhen einhertreten. (5. Mose 4.7-8) (Psalm 33.12) (Psalm 144.15)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)