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5. Mose - Kapitel 32

Das Lied des Mose

1 Merkt auf, ihr Himmel, ich will reden, und die Erde höre die Rede meines Mundes. (5. Mose 31.28) (Jesaja 1.2) 2 Meine Lehre triefe wie der Regen, und meine Rede fließe wie Tau, wie der Regen auf das Gras und wie die Tropfen auf das Kraut. (Jesaja 55.10-11) 3 Denn ich will den Namen des HERRN preisen. Gebt unserm Gott allein die Ehre! 4 Er ist ein Fels. Seine Werke sind unsträflich; denn alles, was er tut, das ist recht. Treu ist Gott und kein Böses an ihm; gerecht und fromm ist er.
5 Die verkehrte und böse Art fällt von ihm ab; sie sind Schandflecken und nicht seine Kinder. (Jesaja 1.2-4) 6 Dankest du also dem HERRN, deinem Gott, du toll und töricht Volk? Ist er nicht dein Vater und dein HERR? Ist's nicht er allein, der dich gemacht und bereitet hat? (2. Mose 4.22) (Jesaja 63.16) (Maleachi 1.6) 7 Gedenke der vorigen Zeit bis daher und betrachte, was er getan hat an den alten Vätern. Frage deinen Vater, der wird dir's verkündigen, deine Ältesten, die werden dir's sagen. (Psalm 77.12)
8 Da der Allerhöchste die Völker zerteilte und zerstreute der Menschen Kinder, da setzte er die Grenzen der Völker nach der Zahl der Kinder Israel. (1. Mose 11.8) (Apostelgeschichte 17.26) 9 Denn des HERRN Teil ist sein Volk, Jakob ist sein Erbe. 10 Er fand ihn in der Wüste, in der dürren Einöde, da es heult. Er umfing ihn und hatte acht auf ihn; er behütete ihn wie seinen Augapfel. (Psalm 17.8) (Sacharja 2.12)
11 Wie ein Adler ausführt seine Jungen und über ihnen schwebt, breitete er seine Fittiche aus und nahm ihn und trug ihn auf seinen Flügeln. (2. Mose 19.4) (Psalm 36.8) 12 Der HERR allein leitete ihn, und kein fremder Gott war mit ihm. 13 Er ließ ihn hoch herfahren auf Erden und nährte ihn mit den Früchten des Feldes und ließ ihn Honig saugen aus den Felsen und Öl aus den harten Steinen, (Psalm 81.17) 14 Butter von den Kühen und Milch von den Schafen samt dem Fetten von den Lämmern und feiste Widder und Böcke mit fetten Nieren und Weizen und tränkte ihn mit gutem Traubenblut. 15 Da aber Jesurun fett ward, ward er übermütig. Er ist fett und dick und stark geworden und hat den Gott fahren lassen, der ihn gemacht hat. Er hat den Fels seines Heils gering geachtet (5. Mose 31.20) (Jesaja 44.2)
16 und hat ihn zum Eifer gereizt durch fremde Götter; durch Greuel hat er ihn erzürnt. 17 Sie haben den Teufeln geopfert und nicht ihrem Gott, den Göttern, die sie nicht kannten, den neuen, die zuvor nicht gewesen sind, die ihre Väter nicht geehrt haben. 18 Deinen Fels, der dich gezeugt hat, hast du aus der Acht gelassen und hast vergessen Gottes, der dich gemacht hat. 19 Und da es der HERR sah, ward er zornig über seine Söhne und Töchter,
20 und er sprach: Ich will mein Antlitz vor ihnen verbergen, will sehen, was ihnen zuletzt widerfahren wird; denn es ist eine verkehrte Art, es sind untreue Kinder. 21 Sie haben mich gereizt an dem, das nicht Gott ist; mit ihrer Abgötterei haben sie mich erzürnt. Und ich will sie wieder reizen an dem, das nicht ein Volk ist; an einem törichten Volk will ich sie erzürnen. (Jeremia 2.11) (Römer 10.19) 22 Denn ein Feuer ist angegangen durch meinen Zorn und wird brennen bis in die unterste Hölle und wird verzehren das Land mit seinem Gewächs und wird anzünden die Grundfesten der Berge. 23 Ich will alles Unglück über sie häufen, ich will meine Pfeile in sie schießen. (Psalm 91.5) 24 Vor Hunger sollen sie verschmachten und verzehrt werden vom Fieber und von jähem Tod. Ich will der Tiere Zähne unter sie schicken und der Schlangen Gift. 25 Auswendig wird sie das Schwert berauben und inwendig der Schrecken, beide, Jünglinge und Jungfrauen, die Säuglinge mit dem grauen Mann. 26 Ich wollte sagen: "Wo sind sie? ich werde ihr Gedächtnis aufheben unter den Menschen", 27 wenn ich nicht den Zorn der Feinde scheute, daß nicht ihre Feinde stolz würden und möchten sagen: Unsre Macht ist hoch, und der HERR hat nicht solches alles getan. 28 Denn es ist ein Volk, darin kein Rat ist, und ist kein Verstand in ihnen. (Jesaja 27.11) (Jeremia 4.22)
29 O, daß sie weise wären und vernähmen solches, daß sie verstünden, was ihnen hernach begegnen wird! 30 Wie gehet es zu, daß einer wird ihrer tausend jagen, und zwei werden zehntausend flüchtig machen? Ist es nicht also, daß sie ihr Fels verkauft hat und der HERR sie übergeben hat? (3. Mose 26.8) (3. Mose 26.36-37) 31 Denn unser Fels ist nicht wie ihr Fels, des sind unsre Feinde selbst Richter. 32 Denn ihr Weinstock ist vom Weinstock zu Sodom und von dem Acker Gomorras; ihre Trauben sind Galle, sie haben bittere Beeren; (Jesaja 1.10) 33 ihr Wein ist Drachengift und wütiger Ottern Galle. 34 Ist solches nicht bei mir verborgen und versiegelt in meinen Schätzen? (5. Mose 29.28)
35 Die Rache ist mein; ich will vergelten. Zu seiner Zeit soll ihr Fuß gleiten; denn die Zeit ihres Unglücks ist nahe, und was über sie kommen soll, eilt herzu. (Psalm 94.1) (Römer 12.19) (Hebräer 10.30) 36 Denn der HERR wird sein Volk richten, und über seine Knechte wird er sich erbarmen. Denn er wird ansehen, daß ihre Macht dahin ist und beides, das Verschlossene und Verlassene, weg ist. (1. Könige 14.10) 37 Und man wird sagen: Wo sind ihre Götter, ihr Fels, auf den sie trauten? 38 Welche das Fett ihrer Opfer aßen und tranken den Wein ihrer Trankopfer, laßt sie aufstehen und euch helfen und schützen! (Richter 10.14) 39 Seht ihr nun, daß ich's allein bin und ist kein Gott neben Mir! Ich kann töten und lebendig machen, ich kann schlagen und heilen, und ist niemand, der aus meiner Hand errette. (2. Mose 15.26) (5. Mose 4.35) (1. Samuel 2.6) (Hiob 5.18) (Jesaja 45.5) (Hosea 6.1-2) 40 Denn ich will meine Hand in den Himmel heben und will sagen: Ich lebe ewiglich. (2. Mose 6.8) (Hesekiel 33.11)
41 Wenn ich den Blitz meines Schwerts wetzen werde und meine Hand zur Strafe greifen wird, so will ich mich wieder rächen an meinen Feinden und denen, die mich hassen, vergelten. 42 Ich will meine Pfeile mit Blut trunken machen, und mein Schwert soll Fleisch fressen, mit dem Blut der Erschlagenen und Gefangenen, von dem entblößten Haupt des Feindes. 43 Jauchzet alle, die ihr sein Volk seid; denn er wird das Blut seiner Knechte rächen und wird sich an seinen Feinden rächen und gnädig sein dem Lande seines Volkes. (Römer 15.10)

Moses letzte Mahnung an das Volk

44 Und Mose kam und redete alle Worte dieses Liedes vor den Ohren des Volks, er und Josua, der Sohn Nuns.
45 Da nun Mose solches alles ausgeredet hatte zum ganzen Israel, 46 sprach er zu ihnen: Nehmet zu Herzen alle Worte, die ich euch heute bezeuge, daß ihr euren Kindern befehlt, daß sie halten und tun alle Worte dieses Gesetzes. (5. Mose 6.7) 47 Denn es ist nicht ein vergebliches Wort an euch, sondern es ist euer Leben; und solches Wort wird euer Leben verlängern in dem Lande, da ihr hin gehet über den Jordan, daß ihr es einnehmet. (3. Mose 18.5)

Gott bereitet Mose auf seinen Tod vor

48 Und der HERR redete mit Mose desselben Tages und sprach:
49 Gehe auf das Gebirge Abarim, auf den Berg Nebo, der da liegt im Moabiterland, gegenüber Jericho, und schaue das Land Kanaan, das ich den Kindern Israel zum Eigentum geben werde, (4. Mose 27.12) (4. Mose 33.48) 50 und stirb auf dem Berge, wenn du hinaufgekommen bist, und versammle dich zu deinem Volk, gleich wie dein Bruder Aaron starb auf dem Berge Hor und sich zu seinem Volk versammelte, (4. Mose 20.23) 51 darum daß ihr euch an mir versündigt habt unter den Kindern Israel bei dem Haderwasser zu Kades in der Wüste Zin, daß ihr mich nicht heiligtet unter den Kindern Israel; (4. Mose 20.12-13) 52 denn du sollst das Land vor dir sehen, daß ich den Kindern Israel gebe, aber du sollst nicht hineinkommen. (5. Mose 34.4)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.