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5. Mose - Kapitel 3

Sieg über Og von Baschan

1 Und wir wandten uns und zogen hinauf den Weg nach Basan. Und Og, der König von Basan, zog aus uns entgegen, mit allem seinem Volk, zu streiten bei Edrei. (4. Mose 21.33-35) 2 Aber der HERR sprach zu mir: Fürchte dich nicht vor ihm; denn ich habe ihn und all sein Volk mit seinem Lande in deine Hände gegeben; und du sollst mit ihm tun, wie du mit Sihon, dem König der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon saß. 3 Also gab der HERR, unser Gott, auch den König Og von Basan in unsre Hände mit allem seinem Volk, daß wir ihn schlugen, bis daß ihm nichts übrigblieb. 4 Da gewannen wir zu der Zeit alle seine Städte (und war keine Stadt, die wir ihm nicht nahmen): sechzig Städte, die ganze Gegend Argob, das Königreich Ogs von Basan. 5 Alle diese Städte waren fest mit hohen Mauern, Toren und Riegeln, außer sehr vielen anderen Flecken ohne Mauern. 6 Und wir verbannten sie, gleich wie wir mit Sihon, dem König zu Hesbon, taten. Alle Städte verbannten wir, mit Männern, Weibern und Kindern. 7 Aber alles Vieh und den Raub der Städte raubten wir für uns. (5. Mose 20.14) 8 Also nahmen wir zu der Zeit das Land aus der Hand der zwei Könige der Amoriter, jenseit des Jordans, von dem Bach Arnon an bis an den Berg Hermon
9 (welchen die Sidoniter Sirjon heißen, aber die Amoriter heißen ihn Senir), (5. Mose 4.48) (1. Chronik 5.23) (Psalm 29.6) 10 alle Städte auf der Ebene und das ganze Gilead und das ganze Basan bis gen Salcha und Edrei, die Städte des Königreichs Ogs von Basan. 11 (Denn allein der König Og von Basan war noch übrig von den Riesen. Siehe, sein eisernes Bett ist zu Rabba der Kinder Ammon, neun Ellen lang und vier Ellen breit nach eines Mannes Ellenbogen.)

Die Verteilung des Ostjordanlandes

12 Solches Land nahmen wir ein zu derselben Zeit. Von Aroer an, das am Bach Arnon liegt, gab ich's den Rubeniter und Gaditern samt dem halben Gebirge Gilead mit seinen Städten. (4. Mose 32.33)
13 Aber das übrige Gilead und das ganze Basan, das Königreich Ogs, gab ich dem halben Stamm Manasse, die ganze Gegend Argob (dieses ganze Basan heißt der Riesen Land). 14 Jair, der Sohn Manasses, nahm die ganze Gegend Argob bis an die Grenze der Gessuriter und Maachathiter und hieß das Basan nach seinem Namen Dörfer Jairs bis auf den heutigen Tag. 15 Machir aber gab ich Gilead. 16 Und den Rubenitern und Gaditern gab ich des Gileads einen Teil bis an den Bach Arnon, die Mitte des Bachs, der die Grenze ist, und bis an den Bach Jabbok, der die Grenze ist der Kinder Ammon; 17 dazu das Gefilde und den Jordan, der die Grenze ist, von Kinnereth an bis an das Meer am Gefilde, das Salzmeer, unten am Berge Pisga gegen Morgen. 18 Und ich gebot euch zu der Zeit und sprach: Der HERR, euer Gott, hat euch dies Land gegeben einzunehmen; so ziehet nun gerüstet vor euren Brüder, den Kindern Israel, her, was streitbar ist,
19 allein eure Weiber und Kinder und das Vieh (denn ich weiß, daß ihr viel Vieh habt) laßt in euren Städten belieben, die ich euch gegeben habe, 20 bis daß der HERR eure Brüder auch zu Ruhe bringe wie euch, daß sie auch das Land einnehmen, das ihnen der HERR, euer Gott, geben wird jenseit des Jordans; so sollt ihr dann wiederkehren zu eurer Besitzung, die ich euch gegeben habe. 21 Und Josua gebot ihnen zu derselben Zeit und sprach: Deine Augen haben gesehen alles, was der HERR, euer Gott, diesen Königen getan hat. Also wird der HERR auch allen Königreichen tun, da du hin ziehst. (4. Mose 27.18) (4. Mose 27.22) 22 Fürchtet euch nicht vor ihnen; denn der HERR, euer Gott, streitet für euch. (5. Mose 1.30)

Mose soll nicht in das gelobte Land kommen

23 Und ich bat den HERRN zu derselben Zeit und sprach:
24 Herr, HERR, du hast angehoben, zu erzeigen deinem Knecht deine Herrlichkeit und deine starke Hand. Denn wo ist ein Gott im Himmel und auf Erden, der es deinen Werken und deiner Macht könnte nachtun? 25 Laß mich hinübergehen und sehen das gute Land jenseit des Jordans, dies gute Gebirge und den Libanon. 26 Aber der HERR war erzürnt auf mich um euretwillen und erhörte mich nicht, sondern sprach: Laß es genug sein! rede mir davon nicht mehr! (4. Mose 20.12) 27 Steige auf die Höhe des Berges Pisga, und hebe deine Augen auf gegen Abend und gegen Mitternacht und gegen Mittag und gegen Morgen, und siehe es mit deinen Augen; denn du wirst nicht über diesen Jordan gehen. 28 Und gebiete dem Josua, daß er getrost und unverzagt sei; denn er soll über den Jordan ziehen vor dem Volk her und soll ihnen das Land austeilen, das du sehen wirst. (5. Mose 31.3) (5. Mose 31.7) 29 Also blieben wir im Tal gegenüber Beth-Peor.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)