zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 3

Sieg über Og von Baschan

1 Und wir wandten uns und zogen hinauf den Weg nach Basan. Und Og, der König von Basan, zog aus uns entgegen, mit allem seinem Volk, zu streiten bei Edrei. (4. Mose 21.33-35) 2 Aber der HERR sprach zu mir: Fürchte dich nicht vor ihm; denn ich habe ihn und all sein Volk mit seinem Lande in deine Hände gegeben; und du sollst mit ihm tun, wie du mit Sihon, dem König der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon saß. 3 Also gab der HERR, unser Gott, auch den König Og von Basan in unsre Hände mit allem seinem Volk, daß wir ihn schlugen, bis daß ihm nichts übrigblieb. 4 Da gewannen wir zu der Zeit alle seine Städte (und war keine Stadt, die wir ihm nicht nahmen): sechzig Städte, die ganze Gegend Argob, das Königreich Ogs von Basan. 5 Alle diese Städte waren fest mit hohen Mauern, Toren und Riegeln, außer sehr vielen anderen Flecken ohne Mauern. 6 Und wir verbannten sie, gleich wie wir mit Sihon, dem König zu Hesbon, taten. Alle Städte verbannten wir, mit Männern, Weibern und Kindern. 7 Aber alles Vieh und den Raub der Städte raubten wir für uns. (5. Mose 20.14) 8 Also nahmen wir zu der Zeit das Land aus der Hand der zwei Könige der Amoriter, jenseit des Jordans, von dem Bach Arnon an bis an den Berg Hermon
9 (welchen die Sidoniter Sirjon heißen, aber die Amoriter heißen ihn Senir), (5. Mose 4.48) (1. Chronik 5.23) (Psalm 29.6) 10 alle Städte auf der Ebene und das ganze Gilead und das ganze Basan bis gen Salcha und Edrei, die Städte des Königreichs Ogs von Basan. 11 (Denn allein der König Og von Basan war noch übrig von den Riesen. Siehe, sein eisernes Bett ist zu Rabba der Kinder Ammon, neun Ellen lang und vier Ellen breit nach eines Mannes Ellenbogen.)

Die Verteilung des Ostjordanlandes

12 Solches Land nahmen wir ein zu derselben Zeit. Von Aroer an, das am Bach Arnon liegt, gab ich's den Rubeniter und Gaditern samt dem halben Gebirge Gilead mit seinen Städten. (4. Mose 32.33)
13 Aber das übrige Gilead und das ganze Basan, das Königreich Ogs, gab ich dem halben Stamm Manasse, die ganze Gegend Argob (dieses ganze Basan heißt der Riesen Land). 14 Jair, der Sohn Manasses, nahm die ganze Gegend Argob bis an die Grenze der Gessuriter und Maachathiter und hieß das Basan nach seinem Namen Dörfer Jairs bis auf den heutigen Tag. 15 Machir aber gab ich Gilead. 16 Und den Rubenitern und Gaditern gab ich des Gileads einen Teil bis an den Bach Arnon, die Mitte des Bachs, der die Grenze ist, und bis an den Bach Jabbok, der die Grenze ist der Kinder Ammon; 17 dazu das Gefilde und den Jordan, der die Grenze ist, von Kinnereth an bis an das Meer am Gefilde, das Salzmeer, unten am Berge Pisga gegen Morgen. 18 Und ich gebot euch zu der Zeit und sprach: Der HERR, euer Gott, hat euch dies Land gegeben einzunehmen; so ziehet nun gerüstet vor euren Brüder, den Kindern Israel, her, was streitbar ist,
19 allein eure Weiber und Kinder und das Vieh (denn ich weiß, daß ihr viel Vieh habt) laßt in euren Städten belieben, die ich euch gegeben habe, 20 bis daß der HERR eure Brüder auch zu Ruhe bringe wie euch, daß sie auch das Land einnehmen, das ihnen der HERR, euer Gott, geben wird jenseit des Jordans; so sollt ihr dann wiederkehren zu eurer Besitzung, die ich euch gegeben habe. 21 Und Josua gebot ihnen zu derselben Zeit und sprach: Deine Augen haben gesehen alles, was der HERR, euer Gott, diesen Königen getan hat. Also wird der HERR auch allen Königreichen tun, da du hin ziehst. (4. Mose 27.18) (4. Mose 27.22) 22 Fürchtet euch nicht vor ihnen; denn der HERR, euer Gott, streitet für euch. (5. Mose 1.30)

Mose soll nicht in das gelobte Land kommen

23 Und ich bat den HERRN zu derselben Zeit und sprach:
24 Herr, HERR, du hast angehoben, zu erzeigen deinem Knecht deine Herrlichkeit und deine starke Hand. Denn wo ist ein Gott im Himmel und auf Erden, der es deinen Werken und deiner Macht könnte nachtun? 25 Laß mich hinübergehen und sehen das gute Land jenseit des Jordans, dies gute Gebirge und den Libanon. 26 Aber der HERR war erzürnt auf mich um euretwillen und erhörte mich nicht, sondern sprach: Laß es genug sein! rede mir davon nicht mehr! (4. Mose 20.12) 27 Steige auf die Höhe des Berges Pisga, und hebe deine Augen auf gegen Abend und gegen Mitternacht und gegen Mittag und gegen Morgen, und siehe es mit deinen Augen; denn du wirst nicht über diesen Jordan gehen. 28 Und gebiete dem Josua, daß er getrost und unverzagt sei; denn er soll über den Jordan ziehen vor dem Volk her und soll ihnen das Land austeilen, das du sehen wirst. (5. Mose 31.3) (5. Mose 31.7) 29 Also blieben wir im Tal gegenüber Beth-Peor.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)