zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 29

Erneuerung des Bundes

1 Und Mose rief das ganze Israel und sprach zu ihnen; (2. Mose 19.4) 2 Ihr habt gesehen alles, was der HERR getan hat in Ägypten vor euren Augen dem Pharao mit allen seinen Knechten und seinem ganzen Lande, 3 die großen Versuchungen, die deine Augen gesehen haben, daß es große Zeichen und Wunder waren. (5. Mose 5.26) (Jesaja 6.9-10) 4 Und der HERR hat euch bis auf diesen heutigen Tag noch nicht gegeben ein Herz, das verständig wäre, Augen, die da sähen, und Ohren, die da hörten. (5. Mose 8.2) (5. Mose 8.4) 5 Er hat euch vierzig Jahre in der Wüste lassen wandeln: eure Kleider sind an euch nicht veraltet, und dein Schuh ist nicht veraltet an deinen Füßen; 6 ihr habt kein Brot gegessen und keinen Wein getrunken noch starkes Getränk, auf daß du wissest, daß ich der HERR, euer Gott, bin. (4. Mose 21.21) 7 Und da ihr kamt an diesen Ort, zog aus der König Sihon zu Hesbon und der König Og von Basan uns entgegen, mit uns zu streiten; und wir haben sie geschlagen (4. Mose 32.1) 8 und ihr Land eingenommen und zum Erbteil gegeben den Rubenitern und Gaditern und dem halben Stamm der Manassiter. 9 So haltet nun die Worte dieses Bundes und tut darnach, auf daß ihr weise handeln möget in allem eurem Tun. 10 Ihr stehet heute alle vor dem HERRN, eurem Gott, die Obersten eurer Stämme, eure Ältesten, eure Amtleute, ein jeder Mann in Israel,
11 eure Kinder, eure Weiber, dein Fremdling, der in deinem Lager ist (beide, dein Holzhauer und dein Wasserschöpfer), 12 daß du tretest in den Bund des HERRN, deines Gottes, und in den Eid, den der HERR, dein Gott, heute mit dir macht, 13 auf daß er dich heute ihm zum Volk aufrichte und er dein Gott sei, wie er dir verheißen hat und wie er deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat. (5. Mose 5.3) 14 denn ich mache diesen Bund und diesen Eid nicht mit euch allein, 15 sondern sowohl mit euch, die ihr heute hier seid und mit uns stehet vor dem HERRN, unserm Gott, als auch mit denen, die heute nicht mit uns sind. 16 Denn ihr wißt, wie wir in Ägyptenland gewohnt haben und mitten durch die Heiden gezogen sind, durch welche ihr zoget,
17 und saht ihre Greuel und ihre Götzen, Holz und Stein, Silber und Gold, die bei ihnen waren. (Hebräer 12.15) 18 Daß nicht vielleicht ein Mann oder ein Weib oder ein Geschlecht oder ein Stamm unter euch sei, des Herz heute sich von dem HERRN, unserm Gott, gewandt habe, daß er hingehe und diene den Göttern dieser Völker und werde vielleicht eine Wurzel unter euch, die da Galle und Wermut trage, 19 und ob er schon höre die Worte dieses Fluches, dennoch sich segne in seinem Herzen und spreche: Es geht mir wohl, dieweil ich wandle, wie es mein Herz dünkt, auf daß die Trunkenen mit den Durstigen dahinfahren! (5. Mose 18.15) 20 Da wird der HERR dem nicht gnädig sein; sondern dann wird sein Zorn und Eifer rauchen über solchen Mann und werden sich auf ihn legen alle Flüche, die in diesem Buch geschrieben sind; und der HERR wird seinen Namen austilgen unter dem Himmel 21 und wird ihn absondern zum Unglück aus allen Stämmen Israels, laut aller Flüche des Bundes, der in dem Buch dieses Gesetzes geschrieben ist. 22 So werden dann sagen die Nachkommen eurer Kinder, die nach euch aufkommen werden, und die Fremden, die aus fernen Landen kommen, wenn sie die Plagen dieses Landes sehen und die Krankheiten, womit sie der HERR beladen hat (1. Mose 19.24) (Hosea 11.8)
23 (daß er all ihr Land mit Schwefel und Salz verbrannt hat, daß es nicht besät werden kann noch etwas wächst noch Kraut darin aufgeht, gleich wie Sodom und Gomorra, Adama und Zeboim umgekehrt sind, die der HERR in seinem Zorn und Grimm umgekehrt hat), 24 so werden alle Völker sagen: Warum hat der HERR diesem Lande also getan? Was ist das für ein so großer und grimmiger Zorn? 25 So wird man sagen: Darum daß sie den Bund des HERRN, des Gottes ihrer Väter, verlassen haben, den er mit ihnen machte, da er sie aus Ägyptenland führte, 26 und sind hingegangen und haben andern Göttern gedient und sie angebetet (solche Götter, die sie nicht kennen und die er ihnen nicht verordnet hat), 27 darum ist des HERRN Zorn ergrimmt über dies Land, daß er über sie hat kommen lassen alle Flüche, die in diesem Buch geschrieben stehen; 28 und der HERR hat sie aus ihrem Lande gestoßen mit großem Zorn, Grimm und Ungnade und hat sie in ein ander Land geworfen, wie es steht heutigestages. (5. Mose 32.34) (Psalm 147.19-20) 29 Das Geheimnis ist des HERRN, unsers Gottes; was aber offenbart ist, das ist unser und unserer Kinder ewiglich, daß wir tun sollen alle Worte dieses Gesetzes.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)