zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 27

Die Denksteine mit dem Gesetz

1 Und Mose gebot samt den Ältesten Israels dem Volk und sprach: Haltet alle Gebote, die ich euch heute gebiete. 2 Und zu der Zeit, wenn ihr über den Jordan geht in das Land, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, sollst du große Steine aufrichten und sie mit Kalk tünchen 3 und darauf schreiben alle Worte dieses Gesetzes, wenn du hinüberkommst, auf daß du kommst in das Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Land darin Milch und Honig fließt, wie der HERR, deiner Väter Gott, dir verheißen hat. 4 Wenn ihr nun über den Jordan geht, so sollt ihr solche Steine aufrichten (davon ich euch heute gebiete) auf dem Berge Ebal und mit Kalk tünchen. 5 Und sollst daselbst dem HERRN, deinem Gott, einen steinernen Altar bauen, darüber kein Eisen fährt. (2. Mose 20.25) 6 Von ganzen Steinen sollst du diesen Altar dem HERRN, deinem Gott, bauen und Brandopfer darauf opfern dem HERRN, deinem Gott. 7 Und sollst Dankopfer opfern und daselbst essen und fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott. (5. Mose 12.7) 8 Und sollst auf die Steine alle Worte dieses Gesetzes schreiben, klar und deutlich. 9 Und Mose und die Priester, die Leviten, redeten mit ganz Israel und sprachen: Merke und höre zu, Israel! Heute, dieses Tages, bist du ein Volk des HERRN, deines Gottes, geworden, (5. Mose 26.18-19)
10 daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorsam seist und tust nach seinen Geboten und Rechten, die ich dir heute gebiete.

Die zwölf Fluchworte

11 Und Mose gebot dem Volk desselben Tages und sprach:
12 Diese sollen stehen auf dem Berge Garizim, zu segnen das Volk, wenn ihr über den Jordan gegangen seid; Simeon, Levi, Juda, Isaschar, Joseph und Benjamin. (5. Mose 11.29) 13 Und diese sollen stehen auf dem Berge Ebal, zu fluchen Ruben, Gad, Asser, Sebulon, Dan und Naphthali. 14 Und die Leviten sollen anheben und sagen zu jedermann von Israel mit lauter Stimme:
15 Verflucht sei, wer einen Götzen oder ein gegossenes Bild macht, einen Greuel des HERRN, ein Werk von den Händen der Werkmeister, und stellt es verborgen auf! Und alles Volk soll antworten und sagen: Amen. (2. Mose 20.23) (2. Mose 34.17) 16 Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen. (2. Mose 21.17)
17 Verflucht sei wer seines Nächsten Grenze verengert! Und alles Volk soll sagen: Amen. (5. Mose 19.14)
18 Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege! Und alles Volk soll sagen: Amen. (3. Mose 19.14)
19 Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisen und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen. (2. Mose 22.20-21)
20 Verflucht sei, wer bei seines Vaters Weibe liegt, daß er aufdecke die Decke seines Vaters! und alles Volk soll sagen: Amen. (3. Mose 18.8)
21 Verflucht sei wer irgend bei einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen. (2. Mose 22.18)
22 Verflucht sei, wer bei seiner Schwester liegt, die seines Vaters oder seiner Mutter Tochter ist! Und alles Volk soll sagen: Amen. (3. Mose 18.9) (3. Mose 18.11)
23 Verflucht sei, wer bei seiner Schwiegermutter liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen. (3. Mose 18.17)
24 Verflucht sei, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt! Und alles Volk soll sagen: Amen. (4. Mose 35.20)
25 Verflucht sei, wer Geschenke nimmt, daß er unschuldiges Blut vergießt! Und alles Volk soll sagen: Amen. (2. Mose 23.8) (5. Mose 16.19)
26 Verflucht sei, wer nicht alle Worte dieses Gesetzes erfüllt, daß er darnach tue! Und alles Volk soll sagen: Amen. (Galater 3.10)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 2

Die Speisopfer

1 Will aber eine Seele dem HERRN ein Speisopfer bringen, so soll ihre Opfergabe aus Semmelmehl sein, und man soll Öl darüber gießen und Weihrauch darauf tun. 2 Also soll man sie zu den Söhnen Aarons, zu den Priestern bringen, und er soll davon eine Handvoll nehmen, von dem Semmelmehl und dem Öl, samt allem Weihrauch, und der Priester soll dieses Gedächtnisopfer auf dem Altar verbrennen als ein wohlriechendes Feuer für den HERRN. 3 Das Übrige aber vom Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, als ein hochheiliger Anteil an den Feueropfern des HERRN. 4 Willst du aber ein Speisopfer darbringen von dem, was im Ofen gebacken wird, so nimm ungesäuerte Semmelkuchen, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt. 5 Ist aber dein Speisopfer in der Pfanne bereitet, so soll es von ungesäuertem Semmelmehl sein, mit Öl gemengt; 6 du sollst es in Brocken zerbrechen und Öl darauf gießen, so ist es ein Speisopfer. 7 Willst du aber ein gekochtes Speisopfer darbringen, so bereite man es von Semmelmehl mit Öl; 8 und du sollst das Speisopfer, das von solchem bereitet ist, zum HERRN bringen und sollst es dem Priester übergeben, der trage es zum Altar; 9 und der Priester soll von dem Speisopfer abheben, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, und soll es auf dem Altar verbrennen zu einem wohlriechenden Feuer vor dem HERRN. 10 Das Übrige aber vom Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, als hochheiliger Anteil an den Feueropfern des HERRN. 11 Kein Speisopfer, das ihr dem HERRN darbringet, soll gesäuert werden; denn ihr sollt dem HERRN weder Sauerteig noch Honig verbrennen. (3. Mose 6.10) 12 Als eine Erstlingsgabe mögt ihr solches dem HERRN darbringen; aber auf den Altar soll es nicht kommen zum lieblichen Geruch. (4. Mose 18.12) 13 Dagegen sollst du alle deine Speisopfergaben mit Salz würzen und sollst das Bundessalz deines Gottes nicht fehlen lassen in deinem Speisopfer; sondern zu allen deinen Opfergaben sollst du Salz darbringen. (Markus 9.49) 14 Willst du aber dem HERRN, deinem Gott, ein Erstlingsopfer darbringen, so sollst du am Feuer geröstete Ähren, geschrotete Körner als Erstlingsspeisopfer bringen; (5. Mose 26.2-3) 15 und sollst Öl darauf tun und Weihrauch darauf legen, so ist es ein Speisopfer. 16 Und der Priester soll, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, verbrennen, von der Grütze und vom Öl, dazu allen Weihrauch, daß es ein Feuer sei für den HERRN.