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5. Mose - Kapitel 26

Darbringung der Erstlingsfrüchte und des Zehnten

1 Wenn du in das Land kommst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird, und nimmst es ein und wohnst darin, 2 so sollst du nehmen allerlei erste Früchte des Landes, die aus der Erde kommen, die der HERR, dein Gott dir gibt, und sollst sie in einen Korb legen und hingehen an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, (2. Mose 23.19) (2. Mose 34.26) (3. Mose 2.14) 3 und sollst zu dem Priester kommen, der zu der Zeit da ist, und zu ihm sagen: Ich bekenne heute dem HERRN, deinem Gott, daß ich gekommen bin in das Land, das der HERR unsern Vätern geschworen hat uns zu geben. 4 Und der Priester soll den Korb nehmen von deiner Hand und vor dem Altar des HERRN, deines Gottes, niedersetzen. 5 Da sollst du antworten und sagen vor dem HERRN, deinem Gott: Mein Vater war ein Syrer und nahe dem Umkommen und zog hinab nach Ägypten und war daselbst ein Fremdling mit geringem Volk und ward daselbst ein großes, starkes und zahlreiches Volk. (1. Mose 46.5)
6 Aber die Ägypter behandelten uns übel und zwangen uns und legten einen harten Dienst auf uns. 7 Da schrieen wir zu dem HERRN, dem Gott unsrer Väter; und der HERR erhörte unser Schreien und sah unser Elend, unsre Angst und Not 8 und führte uns aus Ägypten mit mächtiger Hand und ausgerecktem Arm und mit großem Schrecken, durch Zeichen und Wunder 9 und brachte uns an diesen Ort und gab uns dies Land, darin Milch und Honig fließt. 10 Nun bringe ich die ersten Früchte des Landes, die du, HERR, mir gegeben hast. Und sollst sie lassen vor dem HERRN, deinem Gott, und anbeten vor dem HERRN, deinem Gott, 11 und fröhlich sein über allem Gut, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat und deinem Hause, du und der Levit und der Fremdling, der bei dir ist. (5. Mose 16.11) (5. Mose 16.14) 12 Wenn du alle Zehnten deines Einkommens zusammengebracht hast im dritten Jahr, das ist das Zehnten-Jahr, so sollst du dem Leviten, dem Fremdling, dem Waisen und der Witwe geben, daß sie essen in deinem Tor und satt werden. (5. Mose 14.27-29)
13 Und sollst sprechen vor dem HERRN, deinem Gott: Ich habe gebracht, was geheiligt ist, aus meinem Hause und habe es gegeben den Leviten, den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen nach all deinem Gebot, das du mir geboten hast; ich habe deine Gebote nicht übertreten noch vergessen; 14 ich habe nichts davon gegessen in meinem Leide und habe nichts davongetan in Unreinigkeit; ich habe nicht zu den Toten davon gegeben; ich bin der Stimme des HERRN, meines Gottes, gehorsam gewesen und habe getan alles, wie du mir geboten hast. 15 Siehe herab von deiner heiligen Wohnung, vom Himmel, und segne dein Volk Israel und das Land, das du uns gegeben hast, wie du unsern Vätern geschworen hast, ein Land, darin Milch und Honig fließt.

Die Bundeszusagen

16 Heutigestages gebietet dir der HERR, dein Gott, daß du tust nach allen diesen Geboten und Rechten, daß du sie hältst und darnach tust von ganzem Herzen und von ganzer Seele.
17 Dem HERRN hast du heute zugesagt, daß er dein Gott, sei, daß du wollest in allen seinen Wegen wandeln und halten seine Gesetze, Gebote und Rechte und seiner Stimme gehorchen. 18 Und der HERR hat dir heute zugesagt, daß du sein eigen Volk sein sollst, wie er dir verheißen hat, so du alle seine Gebote hältst 19 und daß er dich zum höchsten machen werde und du gerühmt, gepriesen und geehrt werdest über alle Völker, die er gemacht hat, daß du dem HERRN, deinem Gott, ein heiliges Volk seist, wie er geredet hat. (5. Mose 4.6) (5. Mose 28.1)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)