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5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)

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1. Mose - Kapitel 23

Sarahs Tod und Bestattung in der Höhle Machpelah

1 Sarah ward hundertsiebenundzwanzig Jahre alt; so lange lebte sie. 2 Und Sarah starb in Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Lande Kanaan. Da ging Abraham hin, daß er um Sarah klagte und sie beweinte. 3 Darnach stand Abraham auf von seiner Leiche und redete mit den Söhnen Hets und sprach: 4 Ich bin ein Fremdling und Beisaße bei euch, gebt mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meine Tote von meinem Angesicht entfernt begraben kann! (1. Mose 17.8) 5 Da antworteten die Hetiter dem Abraham und sprachen zu ihm: 6 Höre uns, mein Herr, du bist ein Fürst Gottes mitten unter uns, begrabe deine Tote in dem besten unsrer Gräber. Niemand von uns wird dir sein Grab verweigern, daß du deine Tote darin begrabest! 7 Da stand Abraham auf und bückte sich vor dem Volke des Landes, vor den Hetitern. 8 Und er redete mit ihnen und sprach: Ist es euer Wille, daß ich meine Tote von meinem Angesicht entfernt begrabe, so höret mich und bittet für mich Ephron, den Sohn Zohars, 9 daß er mir die Höhle Machpelah gebe, die er am Ende seines Ackers hat; um den vollen Betrag soll er sie mir in eurer Mitte zum Begräbnis geben! 10 Und Ephron saß mitten unter den Hetitern. Da antwortete Ephron, der Hetiter, dem Abraham vor den Söhnen Hets, vor allen, die durch das Tor seiner Stadt aus und eingingen, und sprach: 11 Nein, mein Herr, sondern höre mir zu: Ich schenke dir den Acker, und die Höhle darin schenke ich dir dazu, und schenke dir sie vor meinem Volke; begrabe deine Tote! 12 Da bückte sich Abraham vor dem Volke des Landes 13 und redete mit Ephron, daß das Volk des Landes zuhörte, und sprach: Wohlan, wenn du geneigt bist, so höre mich: Nimm von mir das Geld, das ich dir für den Acker gebe, so will ich meine Tote daselbst begraben. 14 Ephron antwortete Abraham und sprach zu ihm: 15 Mein Herr, höre mich: Das Feld ist vierhundert Schekel Silber wert; was ist aber das zwischen mir und dir? Begrabe nur deine Tote! 16 Als nun Abraham solches hörte, wog er Ephron das Geld dar, das er gesagt hatte, vor den Ohren der Hetiter, nämlich vierhundert Schekel Silber, das im Kauf gangbar und gültig war. 17 Also ward Ephrons Acker bei Machpelah, der Mamre gegenüber liegt, der Acker und die Höhle, die darin ist, auch alle Bäume auf dem Acker und innert aller seiner Grenzen, 18 Abraham zum Eigentum bestätigt vor den Augen der Hetiter und aller, die zum Tor seiner Stadt eingingen. 19 Darnach begrub Abraham die Sarah, sein Weib, in der Höhle des Ackers Machpelah, Mamre gegenüber, zu Hebron, im Lande Kanaan. 20 Also ward der Acker und die Höhle darin dem Abraham von den Hetitern zum Erbbegräbnis bestätigt. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)