zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)

zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 15

Gott verheißt Abram einen Sohn und schließt einen Bund mit ihm

1 Nach diesen Geschichten begab es sich, daß des HERRN Wort an Abram in einem Gesicht also erging: Fürchte dich nicht, Abram, ich bin dein Schild; dein Lohn ist sehr groß! (Psalm 3.4) (Psalm 84.12) (Psalm 119.114) 2 Abram aber sprach: O Herr, HERR, was willst du mir geben, da ich doch kinderlos dahingehe, Erbe meines Hauses aber dieser Elieser von Damaskus ist? 3 Und Abram sprach weiter: Siehe, du hast mir keinen Samen gegeben, und siehe, ein Knecht, der in meinem Hause geboren ist, soll mein Erbe sein! 4 Aber des HERRN Wort geschah zu ihm: Dieser soll nicht dein Erbe sein, sondern der von dir selbst kommen wird, der soll dein Erbe sein! 5 Und er führte ihn hinaus und sprach: Siehe doch gen Himmel und zähle die Sterne, wenn du sie zählen kannst! Und er sprach zu ihm: Also soll dein Same werden! (1. Mose 22.17) (2. Mose 32.13) (5. Mose 1.10) 6 Und Abram glaubte dem HERRN, und das rechnete er ihm zur Gerechtigkeit. (Römer 4.3-5) (Römer 4.18-22) (Jakobus 2.23) 7 Und er sprach zu ihm: Ich bin der HERR, der ich dich von Ur in Chaldäa ausgeführt habe, daß ich dir dieses Land erblich zu besitzen gebe. (1. Mose 11.31) 8 Abram aber sprach: Herr, HERR, wobei soll ich merken, daß ich es erblich besitzen werde? (2. Könige 20.8) (Lukas 1.18) 9 Und er sprach zu ihm: Bringe mir eine dreijährige Kuh und eine dreijährige Ziege und einen dreijährigen Widder und eine Turteltaube und eine junge Taube. 10 Und er brachte solches alles und zerteilte es mitten voneinander, und legte einen Teil dem andern gegenüber. Aber die Vögel zerteilte er nicht. (Jeremia 34.18-19) 11 Und es fielen Raubvögel über die Opfer her; aber Abram verscheuchte sie. 12 Da nun die Sonne anfing sich zu neigen, fiel ein tiefer Schlaf auf Abram, und siehe, Schrecken und große Finsternis überfielen ihn. (Hiob 4.13-14) 13 Da ward zu Abram gesagt: Du sollst für gewiß wissen, daß dein Same fremd sein wird in einem Lande, das nicht ihm gehört; und daselbst wird man sie zu dienen zwingen und demütigen vierhundert Jahre lang. (2. Mose 12.40) (Apostelgeschichte 7.6) 14 Aber auch das Volk, dem sie dienen müssen, will ich richten; darnach sollen sie mit großer Habe ausziehen. (2. Mose 3.21-22) 15 Und du sollst in Frieden zu deinen Vätern hinfahren und in gutem Alter begraben werden. 16 Sie aber sollen im vierten Geschlechte wieder hierherkommen; denn das Maß der Sünden der Amoriter ist noch nicht voll. 17 Als nun die Sonne untergegangen und es finster geworden war, siehe, da rauchte ein Ofen, und eine Feuerfackel fuhr zwischen den Stücken hin. 18 An dem Tage machte der HERR einen Bund mit Abram und sprach: Deinem Samen habe ich dieses Land gegeben, vom Fluß Ägyptens bis an den großen Strom, den Euphrat: (1. Mose 12.7) 19 die Keniter, die Kenisiter, die Kadmoniter, (1. Mose 10.15-18) 20 die Hetiter, die Pheresiter, die Rephaiter, (4. Mose 13.33) 21 die Amoriter, die Kanaaniter, die Girgasiter und die Jebusiter.