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5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)

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Sprüche - Kapitel 13

1 Ein verständiger Sohn hört, wenn er zurechtgewiesen wird, / doch der Zuchtlose hört die Schelte nicht. (Sprüche 1.8) (Sprüche 12.1) 2 Von der Frucht seiner Worte kann ein Mann gut leben, / doch ein Treuloser lebt von Gewalt. (Sprüche 12.14) 3 Wer den Mund hält, bewahrt sein Leben, / wer ihn aufreißt, dem droht Verderben. (Sprüche 12.18) (Sprüche 21.23) 4 Ein fauler Mensch hat viele Wünsche, erreicht aber nichts, / doch der Fleißige erfüllt sie sich. (Sprüche 10.4) 5 Wer gottrecht lebt, hasst Lug und Trug, / der Gottesverächter bringt Schande und Spott. 6 Ein gottrechtes Leben bewahrt die Aufrichtigen, / doch Gottlosigkeit bringt die Sünder zu Fall. 7 Mancher stellt sich reich und hat doch nichts; / mancher stellt sich arm und ist steinreich. (Matthäus 5.3) (Offenbarung 2.9) (Offenbarung 3.17) 8 Ein Reicher kann Lösegeld für sein Leben zahlen, / doch ein Armer wird gar nicht erst erpresst. 9 Das Licht der Gerechten strahlt hell, / doch die Leuchte der Gottlosen erlischt. (Hiob 5.14) (Hiob 18.5-6) (Hiob 18.18) (Sprüche 24.20) 10 Übermut bringt nichts als Zank, / doch wer sich beraten lässt, ist klug. (Sprüche 1.5) (Sprüche 28.25) 11 Vermögen aus dem Nichts verliert sich bald, / doch wer allmählich sammelt, gewinnt immer mehr. 12 Endloses Hoffen macht das Herz krank, / doch ein erfüllter Wunsch ist wie ein Lebensbaum. 13 Wer das Wort verachtet, muss dafür bezahlen, / doch wer Ehrfurcht hat vor dem Gebot, der wird belohnt. 14 Die Lehre des Weisen ist eine Quelle des Lebens, / die vor den Fallen des Todes bewahrt. (Sprüche 10.11) (Sprüche 14.27) 15 Wer gute Einsicht hat, verschafft sich Gunst, / doch der Weg der Verräter ist steinhart. 16 Jeder Kluge handelt mit Bedacht, / ein Narr kramt seine Dummheit aus. (Sprüche 12.23) (Sprüche 15.2) 17 Ein gottloser Bote richtet Unheil an, / doch ein treuer Gesandter macht es wieder gut. 18 Armut und Schande trifft den, der sich nichts sagen lässt, / doch wer den Tadel annimmt, wird geehrt. (Sprüche 12.1) 19 Es tut wohl, wenn kommt, was man begehrt, / doch vom Bösen zu lassen ist dem Narren ein Gräuel. 20 Wer mit Weisen umgeht, wird weise, / doch wer sich mit Narren einlässt, schadet sich. 21 Die Sünder werden von Unheil verfolgt; / wer gottgefällig lebt, wird mit Glück belohnt. 22 Das Erbe des Guten ist noch für die Enkel, / doch das Vermögen des Sünders ist für Gerechte bestimmt. (Prediger 2.26) (Sprüche 14.14) (Sprüche 19.1) (Sprüche 28.8) 23 Viel Nahrung trägt der Acker der Armen, / doch manches wird durch Unrecht weggerafft. 24 Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn, / doch wer ihn liebt, erzieht ihn beizeiten. (Sprüche 22.15) 25 Wer gottrecht lebt, hat satt zu essen, / doch der Magen der Gottlosen bleibt leer. (Psalm 34.11)