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5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)

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3. Mose - Kapitel 1

1 Jahwe rief Mose und sprach dann aus dem Zelt der Gottesbegegnung zu ihm: 2 "Sag den Israeliten Folgendes: Wenn jemand von euch Jahwe eine Opfergabe bringen möchte, sollt ihr dafür ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege nehmen. 3 Wenn er ein Rind als Brandopfer bringen will, muss es ein fehlerfreies männliches Tier sein. Er muss das Tier zum Eingang des Zeltes der Gottesbegegnung bringen, wenn es Jahwe gefallen soll. (3. Mose 17.4) 4 Dann soll er seine Hand auf den Kopf des Brandopfers stützen, damit es wohlgefällig angenommen wird und Sühnung für ihn erwirkt. (2. Mose 29.10) 5 Anschließend soll er das junge Rind vor Jahwe schlachten. Ein Priester aus der Nachkommenschaft Aarons soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen, der vor dem Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung steht. 6 Dann soll er dem Brandopfer die Haut abziehen und es in Stücke zerlegen. 7 Die Priester aus der Nachkommenschaft Aarons sollen Feuer auf den Altar tun und Holz darüber schichten. 8 Auf das Holz über dem Feuer sollen sie die Stücke, den Kopf und die Fettteile legen. 9 Die Eingeweide und die Unterschenkel muss der Betreffende vorher mit Wasser gewaschen haben. Der Priester lässt dann alles auf dem Altar verbrennen. So ist es ein Brandopfer, ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. (1. Mose 8.21) 10 Wenn jemand ein Schaf oder eine Ziege als Brandopfer bringen will, muss es ein männliches Tier ohne Fehler sein. 11 Er soll es an der Nordseite des Altars vor Jahwe schlachten, und ein Priester aus der Nachkommenschaft Aarons soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen. 12 Er soll es in seine Stücke, den Kopf und die Fettteile zerlegen. Der Priester soll sie dann auf das Holz über dem Altarfeuer schichten. 13 Die Eingeweide und die Unterschenkel muss der Betreffende vorher mit Wasser gewaschen haben. Der Priester lässt dann alles auf dem Altar verbrennen. So ist es ein Brandopfer, ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 14 Wenn jemand vom Geflügel ein Brandopfer bringen will, dann soll es eine Turteltaube oder eine andere junge Taube sein. 15 Der Priester bringe sie zum Altar, kneife ihr den Kopf ab und verbrenne ihn im Altarfeuer. Ihr Blut drücke er an der Wand des Altars aus. 16 Dann soll er den Kropf samt Inhalt abtrennen und ihn neben den Altar Richtung Osten auf den Haufen mit der Fettasche werfen. 17 Er reiße die Taube an den Flügeln ein, trenne sie aber nicht ab. Dann soll der Priester sie auf dem Holz über dem Altarfeuer verbrennen. So ist es ein Brandopfer, ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt.