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5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)

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1. Mose - Kapitel 12

1 Da sagte Jahwe zu Abram: "Zieh aus deinem Land weg! Verlass deine Sippe und auch die Familie deines Vaters und geh in das Land, das ich dir zeigen werde! (Apostelgeschichte 7.3) (Hebräer 11.8) 2 Ich will dich zu einem großen Volk werden lassen; ich werde dich segnen und deinen Namen bekannt machen. Du wirst ein Segen für andere sein. (1. Mose 24.1) (1. Mose 24.35) (Psalm 72.17) 3 Ich will segnen, die dich segnen, und verfluchen, die dir fluchen. Alle Sippen der Erde werden durch dich gesegnet sein." (1. Mose 18.18) (1. Mose 22.18) (1. Mose 26.4) (1. Mose 28.14) (2. Mose 23.22) (Apostelgeschichte 3.25) (Galater 3.8) 4 Abram gehorchte dem Befehl Jahwes und brach auf. Lot zog mit ihm. Abram war 75 Jahre alt, als er Haran verließ. 5 Seine Frau Sarai und sein Neffe Lot begleiteten ihn. Sie nahmen alle Menschen, die sie in Haran erworben hatten, und ihren ganzen Besitz mit. So zogen sie nach Kanaan. 6 Abram durchzog das Land bis zu einem Platz bei Sichem in der Nähe des Wahrsagebaums. Damals waren ja noch die Kanaaniter im Land. 7 Dort ließ sich Jahwe von Abram sehen und sagte zu ihm: "Dieses Land will ich deinen Nachkommen geben!" Da baute Abram an dieser Stelle einen Altar für Jahwe, der ihm erschienen war. (1. Mose 13.15) (1. Mose 15.18) (1. Mose 17.8) (1. Mose 24.7) (1. Mose 26.3-4) (1. Mose 28.13) (1. Mose 35.12) (2. Mose 6.4) (2. Mose 6.8) (2. Mose 32.13) (Josua 21.43) (Apostelgeschichte 7.5) 8 Später zog er in das Bergland östlich von Bet-El und schlug seine Zelte so auf, dass er Bet-El im Westen und Ai im Osten hatte. Auch dort baute er Jahwe einen Altar und machte so den Namen Jahwes bekannt. (1. Mose 4.26) 9 Dann brach er wieder auf und zog immer weiter in den Negev hinein. 10 Als eine schwere Hungersnot im Land ausbrach, suchte Abram Zuflucht in Ägypten. (1. Mose 20.1) (1. Mose 26.1) 11 Kurz vor der ägyptischen Grenze sagte er zu seiner Frau Sarai: "Ich weiß, dass du eine sehr schöne Frau bist. 12 Wenn die Ägypter dich sehen, werden sie sagen: 'Das ist seine Frau!', und sie werden mich totschlagen, um dich zu bekommen. 13 Sag doch, dass du meine Schwester bist, dann werden sie mich deinetwegen gut behandeln und am Leben lassen!" 14 Tatsächlich geschah es so, als Abram nach Ägypten kam. Überall fiel seine Frau durch ihre Schönheit auf. 15 Die Hofleute rühmten sie vor dem Pharao, und der ließ sie in seinen Palast holen. 16 Ihretwegen überhäufte er Abram mit Geschenken. Er ließ ihm Schafe, Ziegen, Rinder und Esel zukommen, Sklaven und Sklavinnen, Eselstuten und Kamele. 17 Doch weil der Pharao Abrams Frau zu sich genommen hatte, schlug Jahwe ihn und seine Familie mit schweren Krankheiten. (Psalm 105.14) 18 Da ließ der Pharao Abram zu sich rufen. "Was hast du mir da angetan?", warf er ihm vor. "Warum hast du mir nicht gesagt, dass sie deine Frau ist? 19 Du hast sie als deine Schwester ausgegeben, und nur deshalb habe ich sie mir zur Frau genommen! Nun, hier ist deine Frau! Nimm sie und geh!" 20 Dann gab der Pharao seinen Männern Befehl, Abram und seinen Besitz sicher aus dem Land zu bringen.