5. Mose - Kapitel 25
Weitere Schutzbestimmungen
1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)Gesetz über die Schwagerehe
5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)
Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden
17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)
Psalm - Kapitel 94
Hilferuf gegen die Unterdrücker des Volkes Gottes
1 HERR, Gott, des die Rache ist, Gott, des die Rache ist, erscheine! (5. Mose 32.35) 2 Erhebe dich, du Richter der Welt; vergilt den Hoffärtigen, was sie verdienen! (1. Mose 18.25) 3 HERR, wie lange sollen die Gottlosen, wie lange sollen die Gottlosen prahlen4 und so trotzig reden, und alle Übeltäter sich so rühmen? 5 HERR, sie zerschlagen dein Volk und plagen dein Erbe; 6 Witwen und Fremdlinge erwürgen sie und töten die Waisen 7 und sagen: "Der HERR sieht's nicht, und der Gott Jakobs achtet's nicht." (Psalm 10.11) 8 Merket doch, ihr Narren unter dem Volk! Und ihr Toren, wann wollt ihr klug werden? (Psalm 92.7)
9 Der das Ohr gepflanzt hat, sollte der nicht hören? Der das Auge gemacht hat, sollte der nicht sehen? (2. Mose 4.11) 10 Der die Heiden züchtigt, sollte der nicht strafen,-der die Menschen lehrt, was sie wissen? 11 Aber der HERR weiß die Gedanken der Menschen, daß sie eitel sind. (1. Korinther 3.20) 12 Wohl dem, den du, HERR, züchtigst und lehrst ihn durch dein Gesetz, (Hiob 5.17) (Psalm 19.12-14)
13 daß er Geduld habe, wenn's übel geht, bis dem Gottlosen die Grube bereitet werde! (Psalm 37.7) 14 Denn der HERR wird sein Volk nicht verstoßen noch sein Erbe verlassen. 15 Denn Recht muß doch Recht bleiben, und dem werden alle frommen Herzen zufallen. 16 Wer steht bei mir wider die Boshaften? Wer tritt zu mir wider die Übeltäter?
17 Wo der HERR nicht hülfe, so läge meine Seele schier bald in der Stille. 18 Ich sprach: Mein Fuß hat gestrauchelt; aber deine Gnade, HERR, hielt mich. 19 Ich hatte viel Bekümmernisse in meinem Herzen; aber deine Tröstungen ergötzten meine Seele. (2. Korinther 1.4-5) 20 Du wirst ja nimmer eins mit dem schädlichen Stuhl, der das Gesetz übel deutet.
21 Sie rüsten sich gegen die Seele des Gerechten und verdammen unschuldig Blut. 22 Aber der HERR ist mein Schutz; mein Gott ist der Hort meiner Zuversicht.
23 Und er wird ihnen ihr Unrecht vergelten und wird sie um ihre Bosheit vertilgen; der HERR, unser Gott, wird sie vertilgen.