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5. Mose - Kapitel 24

Weitere Ehegesetze

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib, 3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: 4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat. 5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Das Recht der Schwachen und Armen

6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust. (2. Mose 21.16)
8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2)
9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, (3. Mose 19.13)
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20)
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21)
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3. Mose 19.9-10)
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

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1. Mose - Kapitel 23

Sarahs Tod und Bestattung in der Höhle Machpelah

1 Sarah ward hundertsiebenundzwanzig Jahre alt; so lange lebte sie. 2 Und Sarah starb in Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Lande Kanaan. Da ging Abraham hin, daß er um Sarah klagte und sie beweinte. 3 Darnach stand Abraham auf von seiner Leiche und redete mit den Söhnen Hets und sprach: 4 Ich bin ein Fremdling und Beisaße bei euch, gebt mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meine Tote von meinem Angesicht entfernt begraben kann! (1. Mose 17.8) 5 Da antworteten die Hetiter dem Abraham und sprachen zu ihm: 6 Höre uns, mein Herr, du bist ein Fürst Gottes mitten unter uns, begrabe deine Tote in dem besten unsrer Gräber. Niemand von uns wird dir sein Grab verweigern, daß du deine Tote darin begrabest! 7 Da stand Abraham auf und bückte sich vor dem Volke des Landes, vor den Hetitern. 8 Und er redete mit ihnen und sprach: Ist es euer Wille, daß ich meine Tote von meinem Angesicht entfernt begrabe, so höret mich und bittet für mich Ephron, den Sohn Zohars, 9 daß er mir die Höhle Machpelah gebe, die er am Ende seines Ackers hat; um den vollen Betrag soll er sie mir in eurer Mitte zum Begräbnis geben! 10 Und Ephron saß mitten unter den Hetitern. Da antwortete Ephron, der Hetiter, dem Abraham vor den Söhnen Hets, vor allen, die durch das Tor seiner Stadt aus und eingingen, und sprach: 11 Nein, mein Herr, sondern höre mir zu: Ich schenke dir den Acker, und die Höhle darin schenke ich dir dazu, und schenke dir sie vor meinem Volke; begrabe deine Tote! 12 Da bückte sich Abraham vor dem Volke des Landes 13 und redete mit Ephron, daß das Volk des Landes zuhörte, und sprach: Wohlan, wenn du geneigt bist, so höre mich: Nimm von mir das Geld, das ich dir für den Acker gebe, so will ich meine Tote daselbst begraben. 14 Ephron antwortete Abraham und sprach zu ihm: 15 Mein Herr, höre mich: Das Feld ist vierhundert Schekel Silber wert; was ist aber das zwischen mir und dir? Begrabe nur deine Tote! 16 Als nun Abraham solches hörte, wog er Ephron das Geld dar, das er gesagt hatte, vor den Ohren der Hetiter, nämlich vierhundert Schekel Silber, das im Kauf gangbar und gültig war. 17 Also ward Ephrons Acker bei Machpelah, der Mamre gegenüber liegt, der Acker und die Höhle, die darin ist, auch alle Bäume auf dem Acker und innert aller seiner Grenzen, 18 Abraham zum Eigentum bestätigt vor den Augen der Hetiter und aller, die zum Tor seiner Stadt eingingen. 19 Darnach begrub Abraham die Sarah, sein Weib, in der Höhle des Ackers Machpelah, Mamre gegenüber, zu Hebron, im Lande Kanaan. 20 Also ward der Acker und die Höhle darin dem Abraham von den Hetitern zum Erbbegräbnis bestätigt. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)