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5. Mose - Kapitel 24

Weitere Ehegesetze

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. 1, 2 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib, 3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: 4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat. 5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. 3 

Das Recht der Schwachen und Armen

6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust. 4 
8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. 5, 6 
9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. 7 10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. 8 14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, 9 
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. 10, 11 
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. 12 
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust. 13 19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. 14 
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

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Josua - Kapitel 13

1 Inzwischen war Josua sehr alt geworden. Da sagte Jahwe zu ihm: "Du bist schon sehr alt, und sehr viel Land ist noch in Besitz zu nehmen. 2 Folgende Gebiete sind noch zu erobern: Alle Bezirke der Philister und ganz Geschur, 3 das Gebiet vom Schihor vor Ägypten bis zur Grenze von Ekron im Norden, das den Kanaanitern zugerechnet wird, die fünf Fürstentümer der Philister: Gaza, Aschdod, Aschkelon, Gat und Ekron und das Gebiet der Awiter 4 im Süden. Weiter gehört dazu das ganze Gebiet der Kanaaniter von der Sidonierstadt Meara bis nach Afek und zur Grenze der Amoriter; 5 das Gebiet der Gebaliter und der ganze Libanon im Osten von Baal-Gad am Fuß des Hermon bis dorthin, wo es nach Hamat geht; 6 alle Gebirgsbewohner vom Libanon an bis nach Misrefot-Majim, alle Sidonier. Ich selbst werde sie vor den Israeliten vertreiben. Verlose ruhig das ganze Land als Erbbesitz für Israel, wie ich es dir befohlen habe. 15 7 Verteile es als bleibenden Besitz an die neun Stämme und den halben Stamm Manasse." 8 Die andere Hälfte des Stammes Manasse hatte zusammen mit den Rubeniten und Gaditen ihren Erbbesitz schon im Ostjordanland angenommen, so wie Mose, der Diener Jahwes, es ihnen ausgeteilt hat: 16 9 von Aroer am Rand des Arnontals an und der Stadt, die direkt am Fluss liegt; die ganze Hochebene zwischen Medeba und Dibon 10 und alle Städte des Amoriterkönigs Sihon, der von Heschbon aus geherrscht hatte bis zur ammonitischen Grenze; 11 die Landschaft Gilead und das Land der Geschuriter, das Land der Maachatiter und das ganze Hermongebirge, ganz Baschan bis nach Salcha; 12 das ganze Reich von König Og, der in Aschtarot und Edreï regierte, der Letzte aus dem Geschlecht der Refaïter, die von Mose geschlagen und vertrieben worden waren. 13 Aber die Geschuriter und Maachatiter vertrieben die Israeliten nicht. Sie leben bis heute mitten in Israel. 14 Nur dem Stamm Levi gab Mose keinen Erbbesitz. Ihm wurden die Opfergaben für Jahwe, den Gott Israels, als Anteil zugesichert. 17 15 Den Sippen des Stammes Ruben hatte Mose folgendes Gebiet zugeteilt: 18 16 von Aroer an, das am Rand des Arnontals liegt, und der Stadt direkt am Fluss, über die ganze Hochebene bis Medeba 17 und Heschbon mit all den Städten des Hochlandes: Dibon, Bamot-Baal, Bet-Baal-Meon, 18 Jahaz, Kedemot, Mefaat, 19 Kirjatajim, Sibma, Zeret-Schahar im Bergland östlich des Salzmeeres und 20 Bet-Peor. Dazu kamen die Siedlungen auf den Abhängen des Pisga, Bet-Jeschimot 21 und alle anderen Städte der Hochebene. Es umfasste das ganze Herrschaftsgebiet des Amoriterkönigs Sihon aus Heschbon, den Mose ebenso besiegt hatte wie die midianitischen Stammesfürsten: Ewi, Rekem, Zur, Hur und Reba, die dort lebten und in Sihons Diensten standen. 22 Neben vielen anderen töteten die Israeliten damals auch den Wahrsager Bileam Ben-Beor mit dem Schwert. 19, 20 23 Die Westgrenze des Stammes Ruben bildete der untere Jordan und seine Uferlandschaft. Diese Städte und Dörfer waren den Sippen des Stammes Ruben zugeteilt worden. 24 Den Sippen des Stammes Gad hatte Mose folgendes Gebiet zugeteilt: 25 Jaser und alle Städte Gileads, das halbe Land der Ammoniter bis nach Aroer, das Rabba gegenüber liegt; 26 von Heschbon bis Ramat-Mizpe und Betonim, von Mahanajim bis an das Gebiet von Debir; 27 in der östlichen Tiefebene des Jordan: Bet-Haram, Bet-Nimra, Sukkot und Zafon, also das restliche Gebiet des Reiches von Sihon, der in Heschbon regiert hatte, bis zum Süd-Ende des Sees Kinneret. 28 Diese Städte und Dörfer waren den Sippen des Stammes Gad zugeteilt worden. 29 Den Sippen des halben Stammes Manasse hatte Mose das Gebiet zugeteilt, 30 das von Mahanajim an das ganze Reich des Königs Og von Baschan umfasste, dazu alle Zeltdörfer Jaïrs - das waren 60 Ortschaften -, 21 31 das halbe Gilead, dazu die Städte Aschtarot und Edreï, die zum Königreich Ogs gehört hatten. Dieses Gebiet wurde der Hälfte der Sippen zugeteilt, die von Machir Ben-Manasse abstammten. 32 Die Verteilung des Landes hatte Mose im Steppengebiet von Moab im Ostjordanland gegenüber von Jericho vorgenommen. 33 Aber dem Stamm Levi gab Mose keinen Anteil am Landbesitz. Jahwe, der Gott Israels, sollte selbst ihr Erbbesitz sein und für sie sorgen, wie er es versprochen hatte. 22 

Querverweise

1 Matthäus 5.31-32: Es ist auch gesagt: "Wer sich von seinem Weibe scheidet, der soll ihr geben einen Scheidebrief."

2 Matthäus 19.7: Da sprachen sie: Warum hat denn Mose geboten, einen Scheidebrief zu geben und sich von ihr zu scheiden?

3 5. Mose 20.7: Welcher ein Weib sich verlobt hat und hat sie noch nicht heimgeholt, der gehe hin und bleibe daheim, daß er nicht im Kriege sterbe und ein anderer hole sie heim.

4 2. Mose 21.16: Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.

5 3. Mose 13.1: Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

6 3. Mose 14.2: Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen.

7 4. Mose 12.10: dazu die Wolke wich auch von der Hütte. Und siehe da war Mirjam aussätzig wie der Schnee. Und Aaron wandte sich zu Mirjam und wird gewahr, daß sie aussätzig ist,

8 2. Mose 22.25: Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht;

9 3. Mose 19.13: Du sollst deinem Nächsten nicht unrecht tun noch ihn berauben. Es soll des Tagelöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis an den Morgen.

10 2. Könige 14.6: Aber die Kinder der Totschläger tötete er nicht, wie es denn geschrieben steht im Gesetzbuch Mose's, da der HERR geboten hat und gesagt: Die Väter sollen nicht um der Kinder willen sterben, und die Kinder sollen nicht um der Väter willen sterben; sondern ein jeglicher soll um seiner Sünde sterben.

11 Hesekiel 18.19-20: So sprecht ihr: Warum soll denn ein Sohn nicht tragen seines Vaters Missetat? Darum daß er recht und wohl getan und alle meine Rechte gehalten und getan hat, soll er leben.

12 2. Mose 22.20-21: Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

13 5. Mose 16.12: Und gedenke, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist, daß du haltest und tust nach diesen Geboten.

14 3. Mose 19.9-10: Wenn du dein Land einerntest, sollst du nicht alles bis an die Enden umher abschneiden, auch nicht alles genau aufsammeln.

15 Josua 11.8: Und der HERR gab sie in die Hände Israels, und schlugen sie und jagten sie bis gen Groß-Sidon und bis an die warmen Wasser und bis an die Ebene Mizpa gegen Morgen und schlugen sie, bis daß niemand unter ihnen übrigblieb.

16 Josua 13.15: Also gab Mose dem Stamm der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern,

17 Josua 13.33: Aber dem Stamm Levi gab Mose kein Erbteil; denn der HERR, der Gott Israels, ist ihr Erbteil, wie er ihnen geredet hat.

18 4. Mose 32.1: Die Kinder Ruben und die Kinder Gad hatten sehr viel Vieh und sahen das Land Jaser und Gilead an als gute Stätte für ihr Vieh

19 4. Mose 22.5: Und er sandte Boten aus zu Bileam, dem Sohn Beors, gen Pethor, der wohnte an dem Strom im Lande der Kinder seines Volks, daß sie ihn forderten, und ließ ihm sagen: Siehe, es ist ein Volk aus Ägypten gezogen, das bedeckt das Angesicht der Erde und liegt mir gegenüber.

20 4. Mose 31.8: Dazu die Könige der Midianiter erwürgten sie samt ihren Erschlagenen, nämlich Evi, Rekem, Zur, Hur und Reba, die fünf Könige der Midianiter. Bileam, den Sohn Beors, erwürgten sie auch mit dem Schwert.

21 Richter 10.3-4: Nach ihm machte sich auf Jair, ein Gileaditer, und richtete Israel zweiundzwanzig Jahre.

22 4. Mose 18.20-21: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.