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5. Mose - Kapitel 24

Weitere Ehegesetze

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib, 3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: 4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat. 5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Das Recht der Schwachen und Armen

6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust. (2. Mose 21.16)
8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2)
9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, (3. Mose 19.13)
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20)
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21)
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3. Mose 19.9-10)
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

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2. Mose - Kapitel 27

1 "Lass den Altar aus Akazienholz anfertigen. Er soll viereckig sein, zweieinhalb Meter lang und ebenso breit und eineinhalb Meter hoch. 2 An seinen vier oberen Ecken sollen Hörner aufragen, die aus einem Stück mit dem Altar bestehen. Lass ihn mit Bronzeblechen beschlagen. 3 Auch die Töpfe, die man braucht, um ihn von der Fettasche zu reinigen, die Schaufeln, die Schalen zum Auffangen des Blutes, die Fleischgabeln und Feuerbecken sollen aus Bronze hergestellt werden. 4 Lass ein netzartiges Gitter aus Bronze anfertigen und befestige vier Ringe an seinen Ecken. 5 Dieses Gitter soll von unten her in die Einfassung des Altars geführt werden, dass es innen bis zur halben Höhe des Altars reicht. 6 Lass auch Stangen aus Akazienholz für den Altar machen und mit Bronze überziehen. 7 Die Stangen werden durch die Ringe gesteckt, sodass sie sich an beiden Seiten des Altars befinden, wenn man ihn trägt. 8 Der Altar soll aus Brettern zusammengefügt und innen hohl sein. Lass ihn so machen, wie es dir auf dem Berg gezeigt worden ist." (2. Mose 26.30) 9 "Lass den Vorhof der Wohnung mit einer Abgrenzung umgeben. Auf seiner Südseite sollen auf fünfzig Meter Länge Planen aus gezwirnter Leinwand hängen, 10 die von zwanzig Säulen gehalten werden. Die Säulen müssen Sockel aus Bronze haben. Die Haken und die Verbindungsstangen sollen jedoch aus Silber bestehen. 11 Genauso soll die fünfzig Meter lange Nordseite aussehen. 12 Auf der Westseite soll der Vorhof 25 Meter breit sein. Seine Planen sollen von zehn Säulen gehalten werden. 13 Auch die dem Sonnenaufgang zugekehrte Ostseite soll 25 Meter breit sein. 14 Auf ihrer linken Seite sollen Planen auf siebeneinhalb Meter Länge an drei Säulen hängen 15 und ebenso auf ihrer rechten Seite. 16 Das Tor des Vorhofs soll eine Plane von zehn Meter Breite haben, die aus gezwirntem Leinen besteht, worin blaue, rote und karmesinrote Wollfäden eingewebt sind. Sie soll an vier Säulen aufgehängt werden. 17 Alle Säulen des Vorhofs sollen Verbindungsstangen und Haken aus Silber und Sockel aus Bronze haben. 18 Der ganze Vorhof ist also fünfzig Meter lang und 25 Meter breit. Die Planen aus dem gezwirnten Leinen ringsherum sind zweieinhalb Meter hoch. Die Sockel müssen alle aus Bronze sein. 19 Alle Geräte der Wohnung, die zu irgendeiner Sache gebraucht werden, auch die Zeltpflöcke für die Wohnung und den Vorhof, sollen aus Bronze sein." 20 "Nun befiehl den Israeliten, dass sie dir reines Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter bringen, um das Licht am Brennen zu halten. (3. Mose 24.2) 21 Aaron und seine Söhne sollen dafür sorgen, dass die Lampen im Zelt der Gottesbegegnung, außerhalb des Vorhangs vor der Bundeslade, vom Abend bis zum Morgen brennen. Das ist eine beständige Ordnung für die Israeliten, auch in künftigen Generationen."