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5. Mose - Kapitel 24

Weitere Ehegesetze

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib, 3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: 4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat. 5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Das Recht der Schwachen und Armen

6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust. (2. Mose 21.16)
8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2)
9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, (3. Mose 19.13)
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20)
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21)
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3. Mose 19.9-10)
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

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2. Mose - Kapitel 23

1 'Verbreite kein falsches Gerücht! Lass dich nicht von einem Schuldigen zur Falschaussage verleiten! (2. Mose 20.16) 2 Schließ dich nicht der Mehrheit an, wenn sie im Unrecht ist! Und wenn du vor Gericht aussagen musst, richte dich nicht nach der Mehrheit, wenn sie das Recht verdreht. 3 Aber auch einen Armen darfst du vor Gericht nicht begünstigen. (3. Mose 19.15) 4 Wenn du einem verirrten Rind oder Esel deines Feindes begegnest, dann bringe ihm das Tier ohne Zögern zurück. (Lukas 6.27) 5 Wenn der Esel deines Feindes unter seiner Last zusammengebrochen ist, dann geh nicht einfach vorbei, sondern hilf ihm, das Tier wieder auf die Beine zu bringen. 6 Du darfst das Recht eines Armen vor Gericht nicht beugen! (5. Mose 27.19) 7 Halte dich von einer Lügensache fern! Hilf nie dabei, einen, der unschuldig und gerecht ist, umzubringen! Denn ich gebe dem Schuldigen nicht Recht. 8 Nimm keine Bestechung an, denn das trübt das Urteilsvermögen und verdreht das Recht. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 Unterdrücke die Fremden nicht! Ihr wisst doch, wie einem Fremden zumute ist, denn auch ihr seid Fremde in Ägypten gewesen.' (2. Mose 22.20) 10 'Sechs Jahre sollst du dein Land bearbeiten und seinen Ertrag ernten. (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1) 11 Doch im siebten Jahr sollst du es brachliegen lassen, damit die Armen deines Volkes davon essen können. Den Rest überlass dem Wild! Ebenso sollst du es mit deinen Weinbergen und Ölbäumen halten. 12 Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun, aber am siebten Tag sollst du alles ruhen lassen! Auch dein Rind und dein Esel sollen sich ausruhen. Auch der Sohn deiner Sklavin und der Fremde sollen aufatmen können. (2. Mose 20.8-11) 13 Haltet euch an alles, was ich euch gesagt habe! Den Namen einer anderen Gottheit dürft ihr nicht erwähnen, er soll nicht über eure Lippen kommen! (Josua 23.7) 14 Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern, 15 als erstes das Fest der ungesäuerten Brote. Dabei sollst du zur festgesetzten Zeit sieben Tage lang ungesäuerte Brotfladen essen, wie ich es dir befohlen habe. Das soll im Ährenmonat geschehen, dem Monat deines Auszugs aus Ägypten. Keiner soll mit leeren Händen vor mir erscheinen. (2. Mose 12.15) 16 Dann kommt das Erntefest, wenn du das erste Getreide einbringst, das du ausgesät hast, und schließlich das Wein- und Obstlesefest im Herbst, wenn ihr die Früchte von den Weinbergen und Obstplantagen geerntet habt. 17 Dreimal im Jahr soll alles, was männlich ist, vor dem Herrn, vor Jahwe, erscheinen. 18 Das Blut eines Schlachtopfers darfst du nicht zusammen mit gesäuerten Brotfladen vor mich bringen. Und das Fett eines Opfertiers darf nicht bis zum nächsten Morgen aufgehoben werden. (2. Mose 12.10) 19 Die Besten von deinen ersten Feldfrüchten sollst du in das Haus Jahwes, deines Gottes, bringen. Ein Böckchen darfst du nicht in der Milch seiner Mutter kochen.' (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1) 20 'Pass auf! Ich werde einen Engel vor dir her schicken, der dich unterwegs behütet und dich an den Ort bringt, den ich für dich bestimmt habe. (2. Mose 14.19) 21 Hüte dich vor ihm und hör auf das, was er sagt! Lehn dich nicht gegen ihn auf! Er würde euch das nicht vergeben, denn mein Name ist in ihm. (Jesaja 63.9-10) 22 Doch wenn du ihm aufs Wort gehorchst, wenn du alles tust, was ich durch ihn sage, dann werde ich deine Feinde befeinden und deine Bedränger bedrängen. 23 Mein Engel geht vor dir her und bringt dich zu den Amoritern, Hetitern, Perisitern, Kanaanitern, Hiwitern und Jebusitern, die ich alle beseitigen werde. 24 Folge nicht dem Beispiel dieser Völker! Wirf dich nicht vor ihren Göttern nieder und diene ihnen nicht! Stürze ihre Götterbilder um und zerschlage ihre Steinmale! (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3) 25 Dient Jahwe, eurem Gott! Dann wird er dein Brot und Wasser segnen. Ich werde Krankheiten von dir fernhalten. (2. Mose 15.26) 26 Keine Frau in deinem Land wird eine Fehlgeburt haben oder kinderlos bleiben. Niemand wird vor der Zeit sterben. 27 Angst und Schrecken schicke ich vor dir her. Alle Völker, zu denen du kommst, werden in Verwirrung geraten. Ich werde dafür sorgen, dass du nur den Rücken deiner Feinde siehst. 28 Ich lasse Panik vor dir ausbrechen. Sie wird die Hiwiter, Kanaaniter und Hetiter vor dir her treiben. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Allerdings werde ich sie nicht in einem einzigen Jahr vertreiben, sonst würde das Land verwildern und die wilden Tiere würden überhand nehmen. 30 Ich werde sie nach und nach vertreiben, bis du dich so vermehrt hast, dass du das Land in Besitz nehmen kannst. 31 Dein Gebiet wird vom Golf von Elat bis zum Mittelmeer reichen, von der Wüste bis an den Euphrat. Ich gebe die Bewohner dieses Landes in deine Gewalt, dass du sie vertreiben kannst. (1. Mose 15.18) 32 Doch du darfst weder mit ihnen noch mit ihren Göttern einen Bund schließen. (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 Sie dürfen nicht bei dir wohnen bleiben, denn sonst würden sie dich verführen, mir untreu zu werden und ihre Götter zu verehren. Das würde zu einer Falle für dich.'" (Richter 2.3)