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5. Mose - Kapitel 23

Wer in die Gemeinde des HERRN nicht aufgenommen werden darf

1 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen und nicht aufdecken seines Vaters Decke. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Zerstoßener noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen.
3 Es soll auch kein Hurenkind in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied, sondern soll allewege nicht in die Gemeinde des HERRN kommen.
4 Die Ammoniter und Moabiter sollen nicht in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied; sondern sie sollen nimmermehr hineinkommen,
5 darum daß sie euch nicht entgegenkamen mit Brot und Wasser auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, vielmehr wider euch dingten den Bileam, den Sohn Beors von Pethor aus Mesopotamien, daß er dich verfluchen sollte. (4. Mose 22.5-6) 6 Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht hören und wandelte dir den Fluch in den Segen, darum, daß dich der HERR, dein Gott, liebhatte. 7 Du sollst nicht ihren Frieden noch ihr Bestes suchen dein Leben lang ewiglich. 8 Den Edomiter sollst du nicht für eine Greuel halten; er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du auch nicht für einen Greuel halten; denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. (1. Mose 25.25-26)
9 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, sollen in die Gemeinde des HERRN kommen.

Reinhaltung des Kriegslagers

10 Wenn du ausziehst wider deine Feinde und ein Lager aufschlägst, so hüte dich vor allem Bösen.
11 Wenn jemand unter dir ist, der nicht rein ist, daß ihm des Nachts etwas widerfahren ist, der soll hinaus vor das Lager gehen und nicht wieder hineinkommen, (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 bis er vor abends sich mit Wasser bade; und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen. 13 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst.
14 Und sollst eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist. 15 Denn der HERR, dein Gott, wandelt unter deinem Lager, daß er dich errette und gebe deine Feinde vor dir dahin. Darum soll dein Lager heilig sein, daß nichts Schändliches unter dir gesehen werde und er sich von dir wende. (3. Mose 26.12)

Gebote für das Leben des Volkes

16 Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn überantworten, der von ihm zu dir sich entwandt hat.
17 Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählt in deiner Tore einem, wo es ihm gefällt; und sollst ihn nicht schinden. (2. Mose 22.20) 18 Es soll keine Hure sein unter den Töchtern Israels und kein Hurer unter den Söhnen Israels. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24)
19 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen aus irgend einem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Greuel. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36)
21 Von den Fremden magst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du vornimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen. 22 Wenn du dem HERRN ein Gelübde tust, so sollst du es nicht verziehen zu halten; denn der HERR, dein Gott, wird's von dir fordern, und es wird dir Sünde sein. (4. Mose 30.3)
23 Wenn du das Geloben unterwegs läßt, so ist dir's keine Sünde. 24 Aber was zu deinen Lippen ausgegangen ist, sollst du halten und darnach tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde geredet hast. 25 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen nach deinem Willen, bis du satt hast; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun
26 Wenn du in die Saat deines Nächsten gehst, so magst du mit der Hand Ähren abrupfen; aber mit der Sichel sollst du nicht darin hin und her fahren. (Matthäus 12.1)

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5. Mose - Kapitel 25

1 Wenn Männer einen Streit miteinander haben und kommen vor Gericht, wo man ihnen Recht spricht, dann soll man dem Recht geben, der im Recht ist, und den Schuldigen verurteilen. 2 Hat der Schuldige Schläge verdient, soll der Richter ihn veranlassen, sich hinzulegen, und ihm nach seinem Vergehen eine bestimmte Zahl Schläge geben lassen. 3 Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, nicht mehr. Dein Bruder würde vor dir entehrt werden, wenn er noch mehr Schläge bekommt. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18) 5 Wenn Brüder auf demselben Grundbesitz wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, dann soll seine Witwe keinen Fremden außerhalb der Familie heiraten. Ihr Schwager soll zu ihr kommen, sie zur Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Der erste Sohn, den sie dann zur Welt bringt, soll den Namen des verstorbenen Bruders weiterführen, damit dessen Name in Israel nicht untergeht. 7 Will der Mann seine Schwägerin aber nicht heiraten, soll sie zum Versammlungsplatz am Stadttor gehen und zu den Ältesten sagen: "Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel zu erhalten. Er will die Schwagerehe mit mir nicht eingehen." 8 Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Doch wenn er sich hinstellt und erklärt: "Ich habe keine Lust, sie zu heiraten!", 9 dann soll seine Schwägerin ihm dort vor den Ältesten den Schuh abziehen, ihm ins Gesicht spucken und sagen: "So behandelt man jemand, der die Familie seines Bruders nicht erhalten will!" 10 In Israel wird man seine Familie dann nur noch die "Barfüßer" nennen. 11 Wenn zwei Männer im Streit heftig aneinander geraten, und die Frau des einen will ihren Mann aus der Hand des Schlägers retten und packt diesen dabei an seinen Geschlechtsteilen, 12 dann dürft ihr kein Mitleid mit ihr haben. Ihr müsst ihr die Hand abhauen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtssteine in deinem Beutel haben, einen größeren und einen kleineren. 14 Du sollst nicht zweierlei Hohlmaße in deinem Haus haben, ein größeres und ein kleineres. 15 Volle und richtige Gewichte sollst du haben und ein volles und gerechtes Hohlmaß, damit du lange lebst in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. 16 Denn Jahwe, dein Gott, verabscheut jeden, der so etwas tut und andere betrügt. (Micha 6.11) 17 Denk daran, was Amalek dir angetan hat, als ihr aus Ägypten zogt, (2. Mose 17.8) 18 wie er dich überfiel und hinter dir her ohne Gottesfurcht alle Schwachen erschlug, als du erschöpft und müde warst. 19 Wenn Jahwe, dein Gott, dir in dem Land, das er dir geben will, Ruhe verschafft hat vor all deinen Feinden ringsum, dann sollst du jede Spur von Amalek auslöschen. Vergiss es nicht! (1. Samuel 15.2-3)