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5. Mose - Kapitel 23

Wer in die Gemeinde des HERRN nicht aufgenommen werden darf

1 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen und nicht aufdecken seines Vaters Decke. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Zerstoßener noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen.
3 Es soll auch kein Hurenkind in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied, sondern soll allewege nicht in die Gemeinde des HERRN kommen.
4 Die Ammoniter und Moabiter sollen nicht in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied; sondern sie sollen nimmermehr hineinkommen,
5 darum daß sie euch nicht entgegenkamen mit Brot und Wasser auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, vielmehr wider euch dingten den Bileam, den Sohn Beors von Pethor aus Mesopotamien, daß er dich verfluchen sollte. (4. Mose 22.5-6) 6 Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht hören und wandelte dir den Fluch in den Segen, darum, daß dich der HERR, dein Gott, liebhatte. 7 Du sollst nicht ihren Frieden noch ihr Bestes suchen dein Leben lang ewiglich. 8 Den Edomiter sollst du nicht für eine Greuel halten; er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du auch nicht für einen Greuel halten; denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. (1. Mose 25.25-26)
9 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, sollen in die Gemeinde des HERRN kommen.

Reinhaltung des Kriegslagers

10 Wenn du ausziehst wider deine Feinde und ein Lager aufschlägst, so hüte dich vor allem Bösen.
11 Wenn jemand unter dir ist, der nicht rein ist, daß ihm des Nachts etwas widerfahren ist, der soll hinaus vor das Lager gehen und nicht wieder hineinkommen, (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 bis er vor abends sich mit Wasser bade; und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen. 13 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst.
14 Und sollst eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist. 15 Denn der HERR, dein Gott, wandelt unter deinem Lager, daß er dich errette und gebe deine Feinde vor dir dahin. Darum soll dein Lager heilig sein, daß nichts Schändliches unter dir gesehen werde und er sich von dir wende. (3. Mose 26.12)

Gebote für das Leben des Volkes

16 Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn überantworten, der von ihm zu dir sich entwandt hat.
17 Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählt in deiner Tore einem, wo es ihm gefällt; und sollst ihn nicht schinden. (2. Mose 22.20) 18 Es soll keine Hure sein unter den Töchtern Israels und kein Hurer unter den Söhnen Israels. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24)
19 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen aus irgend einem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Greuel. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36)
21 Von den Fremden magst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du vornimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen. 22 Wenn du dem HERRN ein Gelübde tust, so sollst du es nicht verziehen zu halten; denn der HERR, dein Gott, wird's von dir fordern, und es wird dir Sünde sein. (4. Mose 30.3)
23 Wenn du das Geloben unterwegs läßt, so ist dir's keine Sünde. 24 Aber was zu deinen Lippen ausgegangen ist, sollst du halten und darnach tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde geredet hast. 25 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen nach deinem Willen, bis du satt hast; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun
26 Wenn du in die Saat deines Nächsten gehst, so magst du mit der Hand Ähren abrupfen; aber mit der Sichel sollst du nicht darin hin und her fahren. (Matthäus 12.1)

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4. Mose - Kapitel 6

1 Jahwe befahl Mose, 2 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau das besondere Gelübde eines Nasiräers ablegt, um sich Jahwe zu weihen, (1. Samuel 1.11) 3 dann soll er sich von Wein und Bier enthalten. Er soll nichts trinken, was aus Wein oder Bier zubereitet wurde, auch keinen Traubensaft. Er darf weder frische noch getrocknete Weintrauben essen. (Lukas 1.15) 4 Während seiner ganzen Weihezeit darf er nichts zu sich nehmen, was vom Weinstock stammt, nicht einmal Kerne oder Schalen. 5 Während der ganzen Zeit seines Gelübdes darf er sich Haar und Bart nicht schneiden. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er sein Haupthaar frei wachsen lassen. (Richter 13.5) 6 Die ganze Zeit, für die er sich Jahwe geweiht hat, darf er sich keinem Toten nähern. 7 Nicht einmal an seinem Vater, seiner Mutter, seinem Bruder oder seiner Schwester darf er sich verunreinigen, wenn sie sterben, denn die Weihe seines Gottes ist über ihm. (3. Mose 21.11) 8 Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist der Nasiräer Jahwe geweiht. 9 Wenn nun jemand ganz plötzlich neben ihm stirbt und sein geweihtes Haupt dadurch unrein wird, dann soll er am siebten Tag, an dem er wieder rein wird, seine Haare abschneiden. (4. Mose 19.11) 10 Am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. (3. Mose 5.7) 11 Der Priester soll die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer darbringen und so Sühne für den Betroffenen erwirken, weil er sich wegen des Toten versündigt hat. Dann soll er dessen Haupt an diesem Tag wieder heiligen. 12 Der Betreffende muss sich noch einmal für die gleiche Zeit Jahwe weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen, denn die erste Zeit ist verfallen, weil seine Weihe unrein gemacht worden ist. 13 So lautet das Nasiräergesetz: Wenn die Zeit seiner Weihe um ist, soll man ihn an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 14 Dort soll er Jahwe seine Gabe übergeben: ein einjähriges männliches Lamm als Brandopfer, ein einjähriges weibliches Lamm als Sündopfer und einen Schafbock als Freudenopfer. Alle Tiere müssen ohne Fehler sein. 15 Dazu einen Korb mit ungesäuerten Broten, es sollen Lochbrote von Feinmehl sein, das vor dem Backen mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen wurden, und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer. 16 Das alles soll der Priester zu Jahwe bringen und sowohl das Sünd- als auch das Brandopfer vollziehen. 17 Den Schafbock soll er Jahwe als Freudenopfer darbringen, samt dem Korb mit den ungesäuerten Broten. Dann soll er das Speis- und Trankopfer darbringen. 18 Der Nasiräer soll am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung sein geweihtes Haar abschneiden und in das Feuer werfen, das unter dem Freudenopfer brennt. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Der Priester aber soll das gekochte Schulterstück des Schafbocks nehmen, ein ungesäuertes Lochbrot und ein Fladenbrot aus dem Korb und alles auf die Hände des Nasiräers legen, dem das Weihezeichen geschoren wurde. 20 Der Priester soll sie dann selbst in die Hand nehmen und vor Jahwe hin und her schwingen. Es ist eine heilige Gabe für den Priester, samt der geweihten Brust und der als Abgabe bestimmten Keule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde ablegt, für seine Opfergabe, die er Jahwe bringt, abgesehen von dem, was er sonst noch aufbringen kann. Seinem Gelübde gemäß soll er handeln. So entspricht es dem Gesetz seiner Weihe." 22 Jahwe befahl Mose, 23 Aaron und seinen Söhnen zu sagen: "So sollt ihr die Israeliten segnen. Sagt: (3. Mose 9.22-23) 24 Jahwe segne dich / und behüte dich! (Psalm 121.1) 25 Möge sein Angesicht über dir leuchten / und er dir gnädig sein! (Psalm 80.4) 26 Jahwe blicke dich freundlich an / und gebe dir Frieden! (Psalm 69.17-18) 27 So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, und ich werde sie segnen."