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5. Mose - Kapitel 22

Verschiedene Vorschriften

1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben. 3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs. (3. Mose 19.19)
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel. 11 Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Gesetze zum Schutz der Verleumdeten und Vergewaltigten

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist,
14 und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau, 15 so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft. 16 Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden 17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen 19 und um hundert Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge. (5. Mose 22.29) 20 Ist's aber Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden, 21 so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. (3. Mose 20.10)
23 Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun. 25 Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,
26 und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half. 28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang. (2. Mose 22.15)

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2. Mose - Kapitel 38

Der Brandopferaltar und das eherne Becken

1 Darnach machte er auch den Brandopferaltar von Akazienholz, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit, viereckig, und drei Ellen hoch. (2. Mose 27.1) 2 Und machte vier Hörner, die aus ihm hervorgingen an seinen vier Ecken, und überzog ihn mit Erz. 3 Und machte alle Geräte zu dem Altar, Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Gabeln und Kohlenpfannen: alles machte er von Erz. 4 Und machte am Altar ein Gitter, wie ein Netz, von Erz, unter seiner Einfassung, von unten auf bis zur halben Höhe des Altars, 5 und goß vier Ringe an die vier Enden des ehernen Gitters zur Aufnahme der Stangen. 6 Dieselben machte er von Akazienholz und überzog sie mit Erz 7 und tat sie in die Ringe an den Seiten des Altars, daß man ihn damit trage. Und er machte ihn hohl, von Brettern. 8 Und er machte das Becken von Erz und seinen Fuß auch von Erz, aus den Spiegeln der dienenden Weiber, die vor der Tür der Stiftshütte Frondienst taten. (2. Mose 30.18-21)

Der Vorhof mit seinem Eingang

9 Und er machte einen Vorhof: Auf der rechten Seite, gegen Mittag, einen Vorhang dazu, hundert Ellen lang, von gezwirnter weißer Baumwolle, (2. Mose 27.9) 10 mit seinen zwanzig Säulen und zwanzig Füßen von Erz; aber ihre Haken und Querstangen von Silber; 11 desgleichen gegen Mitternacht hundert Ellen mit zwanzig Säulen und zwanzig Füßen von Erz; aber ihre Haken und Querstangen von Silber; 12 gegen Abend aber fünfzig Ellen mit zehn Säulen und zehn Füßen; und ihre Haken und Querstangen von Silber; 13 gegen Morgen aber fünfzig Ellen, 14 fünfzehn Ellen auf der einen Seite mit ihren drei Säulen und drei Füßen, 15 und fünfzehn Ellen auf der andern Seite, also daß auf beiden Seiten des Tores am Vorhof gleichviele waren, drei Säulen und drei Füße. 16 Es waren aber alle Vorhänge des Vorhofs ringsum von gezwirnter weißer Baumwolle, 17 und die Füße der Säulen von Erz und ihre Haken und Querstangen von Silber und ihre Köpfe mit Silber überzogen; die Querstangen waren silbern an allen Säulen des Vorhofs. 18 Und den Vorhang im Tore des Vorhofs machte er in Buntwirkerarbeit aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle, zwanzig Ellen lang und fünf Ellen hoch in der Breite, nach dem Maße der Vorhänge des Vorhofs; 19 dazu vier Säulen und vier Füße von Erz, und ihre Haken von Silber und ihre Köpfe überzogen und ihre Querstangen silbern; 20 und alle Nägel der Wohnung und des Vorhofs ringsum waren von Erz.

Kostenberechnung für die Stiftshütte

21 Dies ist die Berechnung der Kosten der Wohnung, der Wohnung des Zeugnisses, welche auf Befehl Moses gemacht wurde, mit Hilfe der Leviten durch die Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters, (4. Mose 4.28) 22 nachdem Bezaleel, der Sohn Uris, des Sohns Hurs, vom Stamme Juda, alles gemacht, wie der HERR Mose geboten hatte; (2. Mose 31.1) 23 und mit ihm Oholiab, der Sohn Ahisamachs, vom Stamme Dan, ein Meister im Steinschneiden, in künstlicher Arbeit und im Buntwirken von Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und in feiner weißer Baumwolle. 24 Alles Gold, das verarbeitet wurde in diesem ganzen Werke des Heiligtums, das zum Webopfer gegeben ward, betrug neunundzwanzig Zentner und siebenhundertdreißig Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums. (2. Mose 30.13) 25 Das Silber aber von den Gezählten der Gemeinde war hundert Zentner und 1775 Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums. 26 So manches Haupt, so mancher halbe Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums, von allen, die gezählt wurden, von zwanzig Jahren an und darüber, 603550 Mann. 27 Aus den hundert Zentnern Silber goß man die Füße des Heiligtums und die Füße des Vorhangs, hundert Füße aus hundert Zentnern, je einen Zentner zu einem Fuß. 28 Aber aus den 1775 Schekeln wurden die Haken der Säulen gemacht und ihre Köpfe überzogen und mit ihren Querstangen verbunden. 29 Das Webopfer aber des Erzes war siebzig Zentner und zweitausendvierhundert Schekel. 30 Daraus wurden die Füße der Tür der Hütte des Zeugnisses gemacht, und der eherne Altar und das eherne Gitter daran und alle Geräte des Altars; 31 dazu die Füße des Vorhofs ringsumher, und die Füße des Tors am Vorhof, alle Nägel der Wohnung und alle Nägel des Vorhofs ringsumher.