zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 22

Verschiedene Vorschriften

1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben. 3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs. (3. Mose 19.19)
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel. 11 Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Gesetze zum Schutz der Verleumdeten und Vergewaltigten

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist,
14 und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau, 15 so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft. 16 Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden 17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen 19 und um hundert Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge. (5. Mose 22.29) 20 Ist's aber Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden, 21 so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. (3. Mose 20.10)
23 Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun. 25 Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,
26 und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half. 28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang. (2. Mose 22.15)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 30

Der Räucheraltar

1 Du sollst auch einen Räucheraltar machen zum Räucherwerk; von Akazienholz sollst du ihn machen. (2. Mose 37.25-28) 2 Eine Elle lang und eine Elle breit soll er sein, viereckig und zwei Ellen hoch, und seine Hörner sollen aus ihm heraus- gehen. 3 Und du sollst ihn mit reinem Gold überziehen, seine Platte und seine Wände ringsum und seine Hörner, und sollst ringsum einen Kranz von reinem Gold machen, 4 und je zwei goldene Ringe unter dem Kranz; neben seinen beiden Ecken sollst du sie machen zu seinen beiden Seiten, daß man Stangen darein stecken und ihn damit tragen kann. 5 Die Stangen sollst du auch von Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen. 6 Und du sollst ihn setzen vor den Vorhang, der vor der Lade des Zeugnisses hängt, und vor den Sühndeckel, der auf dem Zeugnis ist, da ich mit dir zusammenkommen will. (2. Mose 25.22) 7 Und Aaron soll alle Morgen wohlriechendes Räucherwerk darauf anzünden; wenn er die Lampen zurichtet, soll er räuchern. (Psalm 141.2) (Offenbarung 5.8) 8 Desgleichen, wenn er in den Abendstunden die Lampen anzündet, soll er auch solches Räucherwerk anzünden. Es soll ein beständiges Räucherwerk sein vor dem HERRN in euren künftigen Geschlechtern. 9 Ihr sollt kein fremdes Räucherwerk darbringen darauf und auch kein Brandopfer, kein Speisopfer und kein Trankopfer darauf opfern. (3. Mose 10.1) 10 Aber einmal im Jahr soll Aaron auf seinen Hörnern die Sühne vollziehen; mit dem Blut des Versöhnungsopfers soll er einmal jährlich darauf Sühne leisten für eure Geschlechter; er ist dem HERRN hochheilig. (2. Mose 29.37) (3. Mose 16.18)

Das Lösegeld für die Israeliten

11 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 12 Wenn du die Zahl der Kinder Israel ermittelst, so soll ein jeder dem HERRN ein Lösegeld für seine Seele geben, wenn man sie zählt; damit ihnen nicht eine Plage widerfahre, wenn sie gezählt werden; 13 und zwar soll jeder, der durch die Musterung geht, einen halben Schekel geben, nach dem Schekel des Heiligtums; ein Schekel gilt zwanzig Gera. Der halbe Schekel ist eine Abgabe an den HERRN. 14 Wer durch die Musterung geht im Alter von zwanzig Jahren und darüber, der soll dem HERRN die Abgabe entrichten. 15 Der Reiche soll nicht mehr und der Arme nicht weniger als einen halben Schekel geben bei der Entrichtung der Abgabe an den HERRN zur Sühnung eurer Seelen. 16 Und du sollst das Sühnegeld von den Kindern Israel nehmen und es für den Dienst der Stiftshütte geben, daß es den Kindern Israel zum Gedächtnis diene vor dem HERRN, zur Sühnung für eure Seelen.

Das eherne Becken

17 Weiter redete der HERR mit Mose und sprach: 18 Du sollst auch ein ehernes Becken machen mit einem ehernen Fuß, zum Waschen, und sollst es aufstellen zwischen der Stiftshütte und dem Altar, und Wasser darein tun, (2. Mose 38.8) 19 daß Aaron und seine Söhne ihre Hände und Füße waschen. 20 Wenn sie in die Stiftshütte gehen wollen, so sollen sie sich mit Wasser waschen, damit sie nicht sterben; desgleichen wenn sie zum Altar nahen, um zu dienen und anzuzünden die Feueropfer des HERRN. 21 Und zwar sollen sie ihre Hände und ihre Füße waschen, damit sie nicht sterben. Das soll ihnen eine ewig gültige Ordnung sein, ihm und seinem Samen, für ihr Geschlecht.

Das heilige Salböl und das Räucherwerk

22 Der HERR redete weiter mit Mose und sprach: 23 Nimm dir wohlriechende, auserlesene Spezereien: fünfhundert Schekel selbstausgeflossene Myrrhen und halb so viel Zimmet, also zweihundertundfünfzig, und wohlriechenden Kalmus, auch zweihundertundfünfzig, 24 dazu fünfhundert Schekel Kassia, nach dem Schekel des Heiligtums, und ein Hin Olivenöl; daraus mache ein heiliges Salböl, 25 nach der Kunst des Salbenbereiters gemengt; ein heiliges Salböl soll es sein. (2. Mose 37.29) 26 Und du sollst damit die Stiftshütte und die Lade des Zeugnisses salben 27 und den Tisch mit allem seinem Gerät, den Leuchter mit seinem Gerät, den Räucheraltar, 28 den Brandopferaltar mit allem seinem Gerät und das Becken mit seinem Fuß. 29 Und sollst sie also weihen, daß sie hochheilig seien; alles, was damit in Berührung kommt, wird heilig. (2. Mose 30.10) 30 Auch Aaron und seine Söhne sollst du salben und sie mir zu Priestern weihen. (2. Mose 29.7) 31 Und du sollst zu den Kindern Israel sagen: Das soll mir ein heiliges Salböl sein für alle Zeiten! 32 Auf Menschenleiber soll es nicht gegossen werden; du sollst auch in der gleichen Zusammensetzung keines für euch machen; denn es ist heilig, darum soll es euch heilig sein. 33 Wer es nachmacht oder einem Fremden davon gibt, der soll von seinem Volk ausgerottet werden. 34 Und der HERR sprach zu Mose: Nimm dir Spezereien: wohlriechendes Harz, Räucherklaue, Galbanum und reinen Weihrauch, zu gleichen Teilen, 35 und mache Räucherwerk daraus, nach der Kunst des Salbenbereiters gemengt, gesalzen, rein und heilig. (2. Mose 37.29) 36 Und zerreibe etwas davon ganz fein und lege etwas davon vor das Zeugnis in der Stiftshütte, wo ich mit dir zusammenkommen will. Das soll euch hochheilig sein. (2. Mose 30.6) 37 Und von dem Räucherwerk, das nach diesen Vorschriften gemacht wird, sollt ihr euch keines machen, sondern es soll dem HERRN heilig sein. 38 Wer es nachmacht, um daran zu riechen, der soll von seinem Volk ausgerottet werden!