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5. Mose - Kapitel 22

Verschiedene Vorschriften

1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben. 3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs. (3. Mose 19.19)
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel. 11 Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Gesetze zum Schutz der Verleumdeten und Vergewaltigten

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist,
14 und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau, 15 so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft. 16 Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden 17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen 19 und um hundert Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge. (5. Mose 22.29) 20 Ist's aber Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden, 21 so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. (3. Mose 20.10)
23 Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun. 25 Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,
26 und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half. 28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang. (2. Mose 22.15)

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Richter - Kapitel 14

1 Als Simson einmal nach Timna hinunterging, sah er dort eine junge Philisterin, die ihm gut gefiel. 2 Er ging nach Hause und sagte zu seinen Eltern: "Ich habe in Timna eine junge Philisterin gesehen. Sorgt dafür, dass ich sie heiraten kann!" 3 Seine Eltern erwiderten: "Gibt es denn in unserem Stamm und in unserem ganzen Volk kein Mädchen für dich? Musst du unbedingt eine Philisterin zur Frau nehmen, eine von diesen Unbeschnittenen?" Doch Simson sagte zu seinem Vater: "Sorge dafür, dass ich sie bekomme! Sie gefällt mir!" (2. Mose 34.16) 4 Seine Eltern konnten nicht wissen, dass das von Jahwe so geplant war, weil er einen Anlass haben wollte, gegen die Philister vorzugehen, die damals über Israel herrschten. 5 Simson machte sich also mit seinem Vater und seiner Mutter auf den Weg. In der Nähe der Weinberge von Timna - Simson war vom Weg abgebogen - stand ihm plötzlich ein junger Löwe brüllend gegenüber. 6 Da kam der Geist Jahwes über Simson. Er packte den Löwen und zerriss ihn mit bloßen Händen, als würde er ein Ziegenböckchen zerlegen. Seinen Eltern erzählte er aber nichts davon. (Richter 13.25) 7 Als er nach Timna kam, sprach er mit der Philisterin. Sie gefiel ihm gut. 8 Einige Zeit später ging er wieder nach Timna, um die Hochzeit zu feiern. Dabei bog er vom Weg ab, um nach dem toten Löwen zu sehen. Da fand er in dem vertrockneten Kadaver einen Bienenschwarm und Honig. 9 Er löste den Honig heraus und begann, im Weitergehen davon zu essen. Dann ging er zu seinem Vater und seiner Mutter und gab ihnen ebenfalls davon. Er sagte ihnen aber nicht, dass er den Honig aus dem Kadaver des Löwen herausgeschält hatte. 10 In Timna kümmerte sich sein Vater um den Ehevertrag, während Simson das Fest vorbereitete, wie es damals üblich war. 11 Sobald Simson angekommen war, stellten sie ihm dreißig junge Männer an die Seite. 12 Simson sagte zu ihnen: "Ich will euch ein Rätsel aufgeben. Wenn ihr es innerhalb der Festwoche lösen könnt, werde ich jedem von euch ein Leinenhemd und ein Festgewand geben. 13 Wenn ihr es aber nicht herausbekommt, dann müsst ihr mir dreißig Leinenhemden und dreißig Festgewänder geben." - "Gut", sagten sie, "lass uns dein Rätsel hören!" 14 Er sagte: "Vom Fresser kam Fraß, vom Starken kam Süßes." Drei Tage lang grübelten sie über dem Rätsel und konnten es nicht lösen. 15 Am vierten Tag bedrohten sie Simsons Frau: "Bring deinen Mann dazu, dir die Lösung zu verraten, und sag sie uns, sonst werden wir dich mit der ganzen Familie deiner Eltern verbrennen. Habt ihr uns denn eingeladen, um uns arm zu machen?" 16 Die Frau ging zu Simson und brach in Tränen aus. "Verabscheust du mich denn so?", schluchzte sie. "Du liebst mich ja gar nicht! Du hast meinen Landsleuten ein Rätsel aufgegeben und verschweigst mir die Lösung." - "Ich habe sie nicht einmal meinem Vater und meiner Mutter gesagt", erwiderte er, "warum sollte ich sie dann bei dir ausplaudern?" 17 Doch sie weinte die ganze Festwoche, wenn sie bei ihm war. Am siebten Tag schließlich verriet er ihr die Lösung, weil sie ihm so zusetzte. Sie gab diese den jungen Philistern weiter, (Richter 16.16-17) 18 und die sagten noch am gleichen Tag zu Simson: "Was ist süßer als Honig und stärker als ein Löwe?" Simson erwiderte: "Hättet ihr nicht mein Kälbchen genommen, wärt ihr nie auf die Lösung gekommen!" 19 Da kam der Geist des Herrn über Simson. Er ging nach Aschkelon hinunter, erschlug dort dreißig Männer, zog ihnen ihre Gewänder aus und brachte sie den jungen Männern, die sein Rätsel gelöst hatten. Dann kehrte er voller Zorn in das Haus seiner Eltern zurück. 20 Simsons Frau aber wurde mit dem Brautführer, einem der dreißig Männer, verheiratet. (Richter 15.2)