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5. Mose - Kapitel 22

Verschiedene Vorschriften

1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben. 3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs. (3. Mose 19.19)
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel. 11 Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Gesetze zum Schutz der Verleumdeten und Vergewaltigten

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist,
14 und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau, 15 so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft. 16 Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden 17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen 19 und um hundert Silberlinge büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge. (5. Mose 22.29) 20 Ist's aber Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden, 21 so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. (3. Mose 20.10)
23 Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun. 25 Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,
26 und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half. 28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang. (2. Mose 22.15)

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3. Mose - Kapitel 20

1 Jahwe sagte dann zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der in Israel lebt, eins von seinen Kindern dem Moloch opfert, muss er getötet werden. Das Volk des Landes soll ihn steinigen. 3 Ich werde mich gegen diesen Mann wenden und ihn aus seinem Volk beseitigen, denn er hat eins von seinen Kindern dem Moloch gegeben, mein Heiligtum unrein gemacht und meinen heiligen Namen entweiht. 4 Und wenn das Volk des Landes die Augen vor diesem Mann verschließt, der einen seiner Nachkommen dem Moloch opferte, wenn es ihn nicht tötet, 5 dann werde ich selbst mich gegen diesen Mann und seine Sippe wenden und gegen alle, die es ihm nachmachen und sich mit dem Moloch einlassen. Ich werde sie aus ihrem Volk beseitigen. 6 Ich werde mich auch gegen jede Person stellen, die sich mit Totengeistern oder Wahrsagern einlässt, und sie aus ihrem Volk beseitigen. (3. Mose 19.31) 7 So sondert euch von alldem ab und lebt heilig, denn ich bin Jahwe, euer Gott! (3. Mose 19.2) 8 Ihr sollt euch nach meinen Ordnungen richten! Ich bin Jahwe, der euch heiligt! (3. Mose 19.37) 9 Jeder, der seinen Vater oder seine Mutter verflucht, muss getötet werden. Die Blutschuld dafür lastet auf ihm selbst. (2. Mose 21.17) 10 Wenn jemand mit der Frau eines anderen Ehebruch begeht, müssen beide getötet werden: der Ehebrecher und die Ehebrecherin. (2. Mose 20.14) (Johannes 8.5) 11 Und wenn jemand mit einer der Frauen seines Vaters schläft, hat er die Scham seines Vaters entblößt. Beide müssen getötet werden. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen. 12 Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter schläft, müssen beide getötet werden. Sie haben sich auf schändliche Weise befleckt. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen. 13 Wenn ein Mann mit einem anderen Mann Geschlechtsverkehr hat, haben sich beide auf abscheuliche Weise vergangen. Sie müssen getötet werden. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen. 14 Wenn ein Mann eine Frau und ihre Mutter heiratet, ist das ein schändliches Vergehen. Man soll ihn und beide Frauen verbrennen. Etwas so Schändliches darf es bei euch nicht geben. 15 Wenn ein Mann mit einem Vieh geschlechtlich verkehrt, muss er getötet werden. Auch das Tier müsst ihr umbringen. 16 Wenn eine Frau sich irgendeinem Stück Vieh nähert, um mit ihm geschlechtlich zu verkehren, müsst ihr die Frau und das Tier umbringen. Sie müssen unbedingt getötet werden. Die Blutschuld für ihren Tod lastet auf ihnen selbst. 17 Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, eine Tochter seines Vaters oder seiner Mutter, und ihre Scham sieht, und sie sieht seine Scham, dann ist das eine Schandtat. Beide sollen vor dem versammelten Volk getötet werden. Der Mann hat die Scham seiner Schwester aufgedeckt. Die Blutschuld dafür lastet auf ihm. 18 Wenn ein Mann mit einer menstruierenden Frau schläft und so ihre Scham entblößt, hat er ihre Quelle entblößt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt. Beide müssen von ihrem Volk beseitigt werden. 19 Auch die Scham der Schwester deiner Mutter oder der Schwester deines Vaters darfst du nicht aufdecken. Denn wer das tut, hat seine Blutsverwandte entblößt. Beide müssen ihre Schuld tragen. 20 Wenn ein Mann mit der Frau seines Onkels schläft, hat er die Scham seines Onkels entblößt. Die beiden müssen ihre Sünde tragen und sollen kinderlos sterben. 21 Wenn jemand mit der Frau seines Bruders schläft, ist das eine Befleckung. Er hat die Scham seines Bruders entblößt. Sie werden kinderlos bleiben. 22 Haltet euch an meine Ordnungen und lebt nach meinen Geboten, damit euch das Land, in das ich euch bringen will, nicht ausspuckt. 23 Ihr sollt die Sitten der Leute, die ich vor euch vertreibe, nicht annehmen. Denn sie haben all diese Dinge getan und ekelten mich damit an. 24 Deshalb habe ich zu euch gesagt: 'Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, euch werde ich das Land geben, das von Milch und Honig überfließt.' Ich bin Jahwe, euer Gott! Ich habe euch zu einem besonderen Volk gemacht. 25 Ihr sollt zwischen reinen und unreinen Tieren unterscheiden, zwischen unreinen und reinen Vögeln, und euch selbst nicht zum Abscheu machen durch das Vieh, die Vögel und das, was sich auf dem Erdboden regt, was von mir für unrein erklärt wurde. (3. Mose 11.1) 26 Ihr sollt heilig für mich sein, denn ich, Jahwe, bin heilig. Ich habe euch von den Völkern unterschieden, dass ihr mir gehört. 27 Und wenn in einem Mann oder einer Frau ein Toten- oder Wahrsagegeist ist, müssen sie getötet werden. Man soll sie steinigen. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen." (2. Mose 22.17)