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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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4. Mose - Kapitel 2

Die Ordnung des Lagers Israels

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: Die Kinder Israel sollen sich lagern, 2 ein jeder bei seinem Panier und bei den Abzeichen ihrer Vaterhäuser; ringsum, der Stiftshütte gegenüber, sollen sie sich lagern. (4. Mose 1.1) 3 Gegen Morgen soll sich lagern das Panier des Lagers von Juda, nach seinen Heeren und der Fürst der Kinder Juda, Nahasson, der Sohn Amminadabs; 4 samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 74600. 5 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Issaschar; ihr Fürst Netaneel der Sohn Zuars, 6 samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 54400. 7 Dazu der Stamm Sebulon; ihr Fürst Eliab, der Sohn Helons, 8 samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 57400. 9 Alle, die zum Lager Judas gezählt werden, sind 186400, nach ihren Heerscharen geordnet; sie sollen voranziehen. 10 Gegen Mittag soll liegen das Panier Rubens mit seinem Heer; ihr Fürst Elizur, der Sohn Sedeurs, 11 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 46500. 12 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Simeon; ihr Fürst Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais, 13 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 59300. 14 Dazu der Stamm Gad; ihr Fürst Eliphas, der Sohn Reguels, 15 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 45650. 16 Alle, die zum Lager Rubens gezählt werden, sind 151450, nach ihren Heerscharen geordnet. Diese sollen in zweiter Linie ziehen. 17 Darnach soll die Stiftshütte ziehen mit den Lagern der Leviten, mitten unter den Lagern; wie sie sich lagern, also sollen sie auch ziehen, ein jeglicher auf seiner Seite, bei seinem Panier. 18 Gegen Abend soll liegen das Panier Ephraims mit seinem Heer; ihr Fürst Elischama, der Sohn Ammihuds, 19 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 40500. 20 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Manasse; ihr Fürst Gamliel, der Sohn Pedazurs; 21 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 32200. 22 Dazu der Stamm Benjamin; ihr Fürst Abidan, der Sohn Gideonis, 23 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 35400. 24 Alle, die zum Lager Ephraims gezählt werden, sind 108100, nach ihren Heerscharen geordnet. Diese sollen in dritter Linie ziehen. 25 Gegen Mitternacht soll liegen das Panier des Lagers von Dan mit seinem Heer; ihr Fürst Ahieser, der Sohn Ammi-Schaddais, 26 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 62700. 27 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Asser; ihr Fürst Pagiel, der Sohn Ochrans, 28 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 41500. 29 Dazu der Stamm Naphtali, ihr Fürst Ahira, der Sohn Enans, 30 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 53400. 31 Alle, die zum Lager Dans gezählt werden, sind 157000. Sie sollen die letzten im Zuge sein mit ihren Panieren. 32 Das sind die Gemusterten der Kinder Israel, eingeteilt nach ihren Vaterhäusern und ihren Heerlagern, 603550. (4. Mose 1.46) 33 Aber die Leviten wurden nicht mit den Kindern Israel gemustert, wie der Herr Mose geboten hatte. (4. Mose 1.48-49) 34 Und die Kinder Israel taten alles, wie der HERR Mose geboten hatte; sie lagerten sich nach ihren Panieren, und zogen aus, ein jeder in seinem Geschlecht, bei seinem Vaterhaus. (4. Mose 2.2)