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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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4. Mose - Kapitel 1

Zählung der für den Kriegsdienst tauglichen Israeliten

1 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai in der Stiftshütte am ersten Tag des zweiten Monats im zweiten Jahr, nachdem sie aus dem Lande Ägypten gezogen waren, und sprach: 2 Ermittelt die Zahl der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, nach ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, alles, was männlich ist, Kopf für Kopf; (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 von zwanzig Jahren an und darüber, alle wehrpflichtigen Männer in Israel; und zählet sie nach ihren Heerhaufen, du und Aaron. 4 Und es soll von jedem Stamm das Oberhaupt der Vaterhäuser seines Stammes bei euch sein. 5 Das sind aber die Namen der Männer, die euch zur Seite stehen sollen: Von Ruben Elizur, der Sohn Sedeurs; 6 von Simeon Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais; 7 von Juda Nahasson, der Sohn Amminadabs; (2. Mose 6.23) 8 von Issaschar Netaneel, der Sohn Zuars; 9 von Sebulon Eliab, der Sohn Helons; 10 von den Kindern Josephs, von Ephraim Elisama, der Sohn Ammihuds; von Manasse Gamliel, der Sohn Pedazurs; (1. Chronik 7.26) 11 von Benjamin Abidan, der Sohn Gideonis; 12 von Dan Ahieser, der Sohn Ammi-Schaddais; 13 von Asser Pagiel, der Sohn Ochrans; 14 von Gad Eliasaph, der Sohn Deguels; 15 von Naphtali Ahira, der Sohn Enans. 16 Das sind die Berufenen der Gemeinde, die Fürsten unter den Stämmen ihrer Väter; die Häupter über die Tausende Israels sind diese. 17 Und Mose und Aaron nahmen diese Männer, die mit Namen bezeichnet sind, 18 und versammelten die ganze Gemeinde am ersten Tag des zweiten Monats, und sie ließen sich eintragen in die Geburtsregister, nach ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, unter Aufzählung der Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, nach der Kopfzahl. 19 Wie der HERR Mose geboten hatte, so zählte er sie in der Wüste Sinai. 20 Und es waren der Kinder Ruben, des erstgeborenen Sohnes Israels, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern an Zahl der Namen, Haupt für Haupt, alle diensttauglichen Männer, von zwanzig Jahren und darüber, 21 so viele ihrer gemustert wurden vom Stamm Ruben, 46500. 22 Der Kinder Simeon, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, Haupt für Haupt, alle diensttauglichen Männer, von zwanzig Jahren und darüber, 23 so viele ihrer vom Stamme Simeon gemustert wurden, 59300. 24 Der Kinder Gad, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 25 so viele ihrer vom Stamme Gad gemustert wurden, 45650. 26 Der Kinder Juda, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 27 so viele ihrer vom Stamme Juda gemustert wurden, 74600. 28 Der Kinder Issaschar, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 29 so viele ihrer vom Stamme Issaschar gemustert wurden, 54400. 30 Der Kinder Sebulon, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an der Zahl, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war; 31 so viele ihrer vom Stamme Sebulon gemustert wurden, 57400. 32 Der Kinder Joseph, nämlich von den Kindern Ephraim, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 33 so viele ihrer vom Stamme Ephraim gemustert wurden, 40500. 34 Der Kinder Manasse, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war; 35 so viele ihrer vom Stamme Manasse gemustert wurden, 32200. 36 Der Kinder Benjamin, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 37 so viele ihrer vom Stamm Benjamin gemustert wurden, 35400. 38 Der Kinder Dan, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 39 so viele ihrer vom Stamme Dan gemustert wurden, 62700. 40 Der Kinder Asser, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 41 so viele ihrer vom Stamme Asser gemustert wurden, 41500. 42 Der Kinder Naphtali, nach ihrer Abstammung, ihren Geschlechtern und ihren Vaterhäusern, an Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, was diensttauglich war, 43 so viele ihrer vom Stamme Naphtali gemustert wurden, 53400. 44 Das sind die Gemusterten, welche Mose und Aaron musterten samt den zwölf Fürsten Israels, deren je einer über die Vaterhäuser seines Stammes gesetzt war. 45 Alle Gemusterten aber der Kinder Israel, nach den Häusern ihrer Väter, von zwanzig Jahren und darüber, was unter Israel diensttauglich war, derer waren 603550. 46 Aber die Leviten mit ihrem väterlichen Stamm (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32)

Der Dienst der Leviten

47 waren in dieser Musterung nicht inbegriffen. 48 Denn der HERR redete zu Mose und sprach: 49 Nur den Stamm Levi sollst du nicht mustern und seine Zahl nicht rechnen unter die Kinder Israel; (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 sondern du sollst die Leviten über die Wohnung des Zeugnisses setzen und über alle ihre Geräte und über alles, was dazu gehört. Sie sollen die Wohnung tragen samt allen ihren Geräten und sollen sie bedienen und sich um die Wohnung her lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Und wenn die Wohnung aufbricht, so sollen die Leviten sie abbrechen; wenn aber die Wohnung sich lagern soll, so sollen sie dieselbe aufschlagen; kommt ihr aber ein Fremder zu nahe, so muß er sterben. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeder in seinem Lager und bei dem Panier seines Heers. 53 Aber die Leviten sollen sich um die Wohnung des Zeugnisses her lagern, daß nicht ein Zorngericht über die Gemeinde der Kinder Israel komme; darum sollen die Leviten der Wohnung des Zeugnisses warten. 54 Und die Kinder Israel taten so alles; was der HERR Mose geboten hatte, das taten sie.