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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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2. Mose - Kapitel 6

Gott ermutigt Mose

1 Der HERR sprach zu Mose: Nun sollst du sehen, was ich dem Pharao tun will! Denn durch eine starke Hand gezwungen wird er sie ziehen lassen, und durch eine starke Hand gezwungen wird er sie aus seinem Lande treiben. (2. Mose 11.1) (2. Mose 12.33) 2 Und Gott redete mit Mose und sprach zu ihm: Ich bin der HERR; 3 ich bin Abraham, Isaak und Jakob erschienen als der allmächtige Gott; aber nach meinem Namen «HERR» habe ich mich ihnen nicht geoffenbart. (1. Mose 17.1) (2. Mose 3.14-15) 4 Auch habe ich meinen Bund mit ihnen aufgerichtet, daß ich ihnen das Land Kanaan geben will, das Land ihrer Pilgrimschaft, darin sie Fremdlinge gewesen sind. (1. Mose 12.7) 5 Und ich habe auch das Seufzen der Kinder Israel gehört, weil die Ägypter sie zu Knechten machen, und habe an meinen Bund gedacht. 6 Darum sage den Kindern Israel: Ich bin der HERR und will euch aus den Lasten Ägyptens herausführen und will euch von ihrer Knechtschaft erretten und will euch durch einen ausgestreckten Arm und große Gerichte erlösen. 7 Und ich will euch mir zum Volk annehmen und will euer Gott sein; daß ihr erfahren sollt, daß ich, der HERR, euer Gott bin, der euch aus den Lasten Ägyptens herausführt. 8 Und ich will euch in das Land bringen, darüber ich meine Hand aufgehoben habe, daß ich es Abraham, Isaak und Jakob gebe. Das will ich euch zu besitzen geben, ich, der HERR. (1. Mose 22.16) (5. Mose 32.40) 9 Mose sagte solches den Kindern Israel. Sie aber hörten nicht auf ihn vor Mißmut und harter Arbeit. 10 Da redete der HERR mit Mose und sprach: 11 Geh hinein, sage dem Pharao, dem König von Ägypten, daß er die Kinder Israel aus seinem Lande ziehen lasse! 12 Mose aber redete vor dem HERRN und sprach: Siehe, die Kinder Israel hören mich nicht, wie sollte mich denn der Pharao hören? Dazu bin ich von unbeschnittenen Lippen! (2. Mose 4.10) (2. Mose 6.30) 13 Also redete der HERR mit Mose und Aaron und gab ihnen Befehl an die Kinder Israel und an den Pharao, den König von Ägypten, daß sie die Kinder Israel aus Ägypten führeten.

Das Geschlechtsregister Moses und Aarons

14 Dies sind die Häupter ihrer Vaterhäuser. Die Kinder Rubens, des erstgeborenen Sohnes Israels, sind diese: Hanoch, Pallu, Hezron, Karmi. Das sind die Geschlechter von Ruben. (1. Mose 46.9-11) 15 Die Kinder Simeons sind diese: Jemuel, Jamin, Ohad, Jachim, Zohar und Saul, der Sohn des kanaanäischen Weibes. Das sind die Geschlechter Simeons. 16 Dies sind die Namen der Kinder Levis in ihren Geschlechtern: Gerson, Kahath und Merari; und Levi ward hundertsiebenunddreißig Jahre alt. (1. Chronik 6.1-4) 17 Die Kinder Gersons sind diese: Libni und Simei in ihren Geschlechtern. 18 Die Kinder Kahaths sind diese: Amram, Jizhar, Hebron, Ussiel. Kahath aber ward hundertdreiunddreißig Jahre alt. 19 Die Kinder Meraris sind diese: Machli und Musi. Das sind die Geschlechter Levis nach ihrer Abstammung. 20 Und Amram nahm seine Base Jochebed zum Weibe, die gebar ihm den Aaron und den Mose. Und Amram ward hundertsiebenunddreißig Jahre alt. (2. Mose 2.1) 21 Die Kinder Jizhars sind diese: Korah, Nepheg und Sichri. (4. Mose 16.1) 22 Die Kinder Ussiels sind diese: Misael, Elzaphan und Sitri. (3. Mose 10.4) 23 Aaron aber nahm zum Weibe Eliseba, die Tochter Amminadabs, Nahassons Schwester, die gebar ihm den Nadab und den Abihu, den Eleasar und den Itamar. (2. Mose 28.1) 24 Die Kinder Korahs sind diese: Assir, Elkana und Abiasaph. Das sind die Geschlechter der Korahiter. (4. Mose 25.7) 25 Eleasar aber, Aarons Sohn, nahm sich ein Weib von den Töchtern Putiels, die gebar ihm den Pinehas. Das sind die Häupter unter den Vätern der Leviten nach ihren Geschlechtern. 26 Das ist der Aaron und der Mose, zu denen der HERR sprach: Führet die Kinder Israel nach ihren Heerscharen aus Ägypten! 27 Sie sind es, die mit dem Pharao, dem König von Ägypten, redeten, daß sie die Kinder Israel aus Ägypten führeten, nämlich Mose und Aaron.

Gott sendet Mose und Aaron zum Pharao

28 Und an demselben Tag redete der HERR mit Mose in Ägypten. 29 Da nun der HERR mit Mose redete und sprach: Ich bin der HERR, rede mit dem Pharao, dem König von Ägypten, alles, was ich mit dir rede; 30 da antwortete Mose vor dem HERRN: Siehe, ich bin von unbeschnittenen Lippen, wie wird mich denn der Pharao hören? (2. Mose 6.12)