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5. Mose - Kapitel 21

Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehe mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.

Vom Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)
16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)

Todesstrafe für ungeratene Söhne

18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Bestattung eines Aufgehängten

22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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2. Mose - Kapitel 35

1 Mose rief die ganze Gemeinschaft der Israeliten zusammen und sagte zu ihnen: "Folgendes hat Jahwe euch befohlen zu tun: 2 Sechs Tage sollt ihr arbeiten, aber der siebte Tag soll euch heilig sein. Da feiert ihr Sabbat für Jahwe. Wer an diesem Tag arbeitet, muss getötet werden. (2. Mose 20.8-11) (2. Mose 31.12) 3 Ihr dürft am Sabbat auch kein Herdfeuer anzünden, egal, wo ihr wohnt." 4 Weiter sagte Mose der ganzen Gemeinschaft der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe euch befohlen: 5 Bringt Jahwe eine freiwillige Gabe aus eurem Besitz! Jeder, der es gern gibt, soll diese Opfergabe für Jahwe herbringen. Es kann Gold, Silber oder Bronze sein, (2. Mose 25.2) 6 blauer oder roter Purpur, Karmesinstoff, Leinen oder Ziegenhaar. 7 Ihr könnt rot gefärbte Felle von Schafböcken bringen, Tachasch-Häute und Akazienholz, 8 Öl für den Leuchter, wohlriechende Zutaten für das Salböl und die Weihrauchmischung, 9 dazu Edelsteine und Onyx zum Schmuck für das Efod und die Brusttasche. 10 Jeder kunstbegabte Handwerker soll kommen und alles anfertigen, was Jahwe befohlen hat: 11 die Wohnung, ihr Zeltdach und ihre Hülle, ihre Haken, Bretter, Riegel, Säulen und Sockel, (2. Mose 31.7-11) 12 die Bundeslade und ihre Stangen, die Deckplatte und den alles verhüllenden Vorhang; 13 den Tisch mit Stangen und Zubehör für die heiligen Brote; 14 den Leuchter mit seinen Lampen und allem Zubehör und das Öl für die Lampen; 15 auch den Räucheraltar mit seinen Stangen, das Salböl und die Weihrauchmischung und den Eingangsvorhang für das Zelt; 16 den Brandopferaltar mit seinem Gitter aus Bronze, seinen Stangen und allem Zubehör, das Wasserbecken und sein Gestell; 17 die Behänge für den Vorhof, die Säulen und ihre Sockel und den Vorhang für den Eingang zum Vorhof; 18 die Pflöcke für die Wohnung und den Vorhof mit den dazugehörigen Seilen; 19 die Kleider für den Dienst im Heiligtum, die heiligen Gewänder, die Aaron und seine Söhne beim Priesterdienst tragen sollen." 20 Da ging die versammelte Gemeinschaft der Israeliten von Mose weg. 21 Dann kamen alle wieder, die gern etwas geben wollten und die es aus innerem Antrieb taten. Sie brachten ein freiwilliges Opfer für Jahwe. Es war für die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung und den ganzen Dienst darin und für die heiligen Gewänder. (2. Mose 36.3) (1. Chronik 29.5) (1. Chronik 29.9) (2. Korinther 9.7) 22 Männer und Frauen brachten bereitwillig Spangen, Ohr- und Siegelringe, Halskettchen und goldene Schmucksachen. Jeder brachte das Gold hin- und herschwingend vor Jahwe. 23 Und jeder, bei dem sich blauer oder roter Purpur vorfand, Karmesinstoff, Leinen oder Ziegenhaar, rot gefärbte Felle von Schafböcken oder Tachasch-Häute, brachte es herbei. 24 Jeder, der Jahwe eine Opfergabe aus Silber oder Bronze geben wollte, brachte sie herbei; und jeder, bei dem sich Akazienholz vorfand, das für irgendetwas beim Bau gebraucht werden konnte, brachte es. 25 Alle begabten Frauen spannen in Handarbeit und brachten das Gesponnene: blauen und roten Purpur, Karmesinstoff und Leinen. 26 Und begabte Frauen, die sich dazu angespornt fühlten, spannen Ziegenhaar. 27 Die führenden Männer brachten Onyx und andere Edelsteine für das Efod und die Brusttasche, 28 außerdem Balsam, Öl für den Leuchter und Duftstoffe für das Salböl und die Weihrauchmischung. 29 Alle Männer und Frauen Israels, die gern zu dem Werk beitragen wollten, das Jahwe durch Mose angeordnet hatte, brachten Jahwe eine freiwillige Gabe. 30 Nun sagte Mose zu den Israeliten: "Seht, Jahwe hat Bezalel Ben-Uri, den Enkel von Hur aus dem Stamm Juda, berufen. 31 Er hat ihn mit dem Geist Gottes erfüllt, mit Weisheit und Verstand und kunsthandwerklichem Geschick. 32 Er kann Pläne entwerfen und danach Gegenstände aus Gold, Silber und Bronze anfertigen. 33 Er kann Edelsteine schneiden und einfassen, er versteht sich auf Holzschnitzerei und ist in jeder künstlerischen Technik erfahren. 34 Dazu hat Jahwe ihm und Oholiab Ben-Ahisamach aus dem Stamm Dan die Gabe geschenkt, andere zu unterweisen. 35 Beiden hat er die Fähigkeit gegeben, jeden Entwurf eines Kunsthandwerkers, Kunststickers oder Buntwirkers ausführen zu können, ob es um blauen und roten Purpur, Karmesinstoff oder Leinen geht, um Weberei oder Stickerei. Sie können alle möglichen Entwürfe machen und sie ausführen.