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5. Mose - Kapitel 2

Zug durch die Wüste bis zum Sieg über Sihon

1 Da wandten wir uns und zogen aus zur Wüste auf der Straße zum Schilfmeer, wie der HERR zu mir sagte, und umzogen das Gebirge Seir eine lange Zeit. 1, 2 2 Und der HERR sprach zu mir: 3 Ihr habt dies Gebirge nun genug umzogen; wendet euch gegen Mitternacht. 4 Und gebiete dem Volk und sprich: ihr werdet durch das Land eurer Brüder, der Kinder Esau, ziehen, die zu Seir wohnen; und sie werden sich vor euch fürchten. Aber verwahrt euch mit Fleiß, 3 5 daß ihr sie nicht bekrieget; denn ich werde euch ihres Landes nicht einen Fußbreit geben; denn das Gebirge Seir habe ich den Kindern Esau zu besitzen gegeben. 4, 5 6 Speise sollt ihr um Geld von ihnen kaufen, daß ihr esset, und Wasser sollt ihr um Geld von ihnen kaufen, daß ihr trinket. 7 Denn der HERR, dein Gott, hat dich gesegnet in allen Werken deiner Hände. Er hat dein Reisen durch diese große Wüste zu Herzen genommen, und vierzig Jahre ist der HERR, dein Gott, bei dir gewesen, daß dir nichts gemangelt hat. 8 Da wir nun vor unsern Brüdern, den Kindern Esau, weitergezogen waren, die auf dem Gebirge Seir wohnten, auf dem Wege des Gefildes von Elath und Ezeon-Geber, wandten wir uns und gingen durch den Weg der Wüste der Moabiter.
9 Da sprach der HERR zu mir: Du sollst den Moabitern nicht Schaden tun noch sie bekriegen; denn ich will dir ihres Landes nichts zu besitzen geben; denn ich habe Ar den Kindern Lot zu besitzen gegeben. 6 10 (Die Emiter haben vorzeiten darin gewohnt; das war ein großes, starkes und hohes Volk wie die Enakiter. 7 11 Man hielt sie auch für Riesen gleich wie die Enakiter; und die Moabiter heißen sie Emiter. 12 Auch wohnten vorzeiten in Seir die Horiter; und die Kinder Esau vertrieben und vertilgten sie vor sich her und wohnten an ihrer Statt, gleich wie Israel dem Lande seiner Besitzung tat, das ihnen der HERR gab.) 8, 9 13 So macht euch nun auf und ziehet durch den Bach Sered! und wir zogen hindurch. 10 
14 Die Zeit aber, die wir von Kades-Barnea zogen, bis wir durch den Bach Sered kamen, war achtunddreißig Jahre, bis alle die Kriegsleute gestorben waren im lager, wie der HERR ihnen geschworen hatte. 11 15 Dazu war auch die Hand des HERRN wider sie, daß sie umkämen aus dem Lager, bis daß ihrer ein Ende würde. 16 Und da aller der Kriegsleute ein Ende war und sie gestorben waren unter dem Volk,
17 redete der HERR mit mir und sprach: 18 Du wirst heute durch das Gebiet der Moabiter ziehen bei Ar 12 19 und wirst nahe kommen gegen die Kinder Ammon. Denen sollst du nicht Schaden tun noch sie bekriegen; denn ich will dir des Landes der Kinder Ammon nichts zu besitzen geben; denn ich habe es den Kindern Lot zu besitzen gegeben. 13 20 (Es ist auch gehalten für der Riesen Land, und haben vorzeiten Riesen darin gewohnt, und die Ammoniter hießen sie Samsummiter. 21 Das war ein großes, starkes hohes Volk wie die Enakiter; und der HERR vertilgte sie vor ihnen und ließ sie ihr Land besitzen, daß sie an ihrer Statt da wohnten, 22 gleichwie er getan hat mit den Kindern Esau, die auf dem Gebirge Seir wohnen, da er die Horiter vor ihnen vertilgte und ließ sie ihr Land besitzen, daß sie da an ihrer Statt wohnten bis auf diesen Tag. 23 Und die Kaphthoriter zogen aus Kaphthor und vertilgten die Avviter, die in Dörfern wohnten bis gen Gaza, und wohnten an ihrer Statt daselbst.) 14, 15 24 Macht euch auf und ziehet aus und gehet über den Bach Arnon. Siehe, ich habe Sihon, den König der Amoriter zu Hesbon, in deine Hände gegeben mit seinem Lande. Hebe an einzunehmen, und streite wider ihn.
25 Heutigestages will ich anheben, daß sich vor dir fürchten und erschrecken sollen alle Völker unter dem ganzen Himmel, daß, wenn sie von dir hören, ihnen bange und wehe werden soll vor dir. 26 Da sandte ich Boten aus der Wüste von Kedemoth zu Sihon, dem König zu Hesbon, mit friedlichen Worten und ließ ihm sagen: 16 
27 Ich will durch dein Land ziehen, und wo die Straße geht, will ich gehen; ich will weder zur Rechten noch zur Linken ausweichen. 28 Speise sollst du mir um Geld verkaufen, daß ich esse, und Wasser sollst du mir um Geld geben, daß ich trinke. Ich will nur zu Fuß hindurchgehen, 29 wie mir die Kinder Esau getan haben, die zu Seir wohnen, und die Moabiter, die zu Ar wohnen, bis daß ich komme über den Jordan, in das Land, das uns der HERR, unser Gott, geben wird. 30 Aber Sihon, der König zu Hesbon, wollte uns nicht durchziehen lassen; denn der HERR, dein Gott, verhärtete seinen Mut und verstockte ihm sein Herz, auf daß er ihn in deine Hände gäbe, wie es heutigestages ist.
31 Und der HERR sprach zu mir: Siehe, ich habe angefangen, dahinzugeben vor dir Sihon mit seinem Lande; hebt an, einzunehmen und zu besitzen sein Land. 32 Und Sihon zog aus, uns entgegen, mit allem seinem Volk zum Streit gen Jahza. 33 Aber der HERR, unser Gott, gab ihn dahin vor uns, daß wir ihn schlugen mit seinen Kindern und seinem ganzen Volk. 34 Da gewannen wir zu der Zeit alle seine Städte und verbannten alle Städte, Männer, Weiber und Kinder und ließen niemand übrigbleiben. 35 Allein das Vieh raubten wir für uns und die Ausbeute der Städte, die wir gewannen. 36 Von Aroer an, das am Ufer des Bachs Arnon liegt, und von der Stadt am Bach gen Gilead war keine Stadt, die sich vor uns schützen konnte; der HERR, unser Gott, gab alles dahin vor uns. 37 Allein zu dem Lande der Kinder Ammon kamst du nicht, weder zu allem, was am Bach Jabbok war, noch zu den Städten auf dem Gebirge noch zu allem, das uns der HERR, unser Gott, verboten hatte.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; 17 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. 18 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. 19, 20, 21, 22 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! 23, 24 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. 25, 26 

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. 27, 28, 29, 30, 31 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. 32 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! 33, 34, 35 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. 36 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. 37, 38, 39 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! 40, 41, 42 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! 43 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! 44, 45, 46, 47, 48, 49 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

Querverweise

1 4. Mose 21.4: Da zogen sie von dem Berge Hor auf dem Wege gegen das Schilfmeer, daß sie um der Edomiter Land hinzögen. Und das Volk ward verdrossen auf dem Wege

2 5. Mose 1.40: Ihr aber wendet euch und ziehet nach der Wüste den Weg zum Schilfmeer.

3 4. Mose 20.14: Und Mose sandte Botschaft aus Kades zu dem König der Edomiter: Also läßt dir dein Bruder Israel sagen: Du weißt alle die Mühsal, die uns betroffen hat,

4 1. Mose 36.8: Also wohnte Esau auf dem Gebirge Seir. Und Esau ist der Edom.

5 1. Mose 36.43: der Fürst Magdiel, der Fürst Iram. Das sind die Fürsten in Edom, wie sie gewohnt haben in ihrem Erblande. Das ist Esau, der Vater der Edomiter.

6 1. Mose 19.37: Und die ältere gebar einen Sohn, den nannte sie Moab. Von dem kommen her die Moabiter bis auf den heutigen Tag.

7 5. Mose 1.28: Wo sollen wir hinauf? Unsre Brüder haben unser Herz verzagt gemacht und gesagt, das Volk sei größer und höher denn wir; die Städte seien groß und bis an den Himmel vermauert; dazu haben wir Enakiter daselbst gesehen.

8 1. Mose 14.6: und die Horiter auf dem Gebirge Seir, bis El-Pharan, welches an die Wüste stößt.

9 1. Mose 36.20: Die Kinder aber von Seir, dem Horiter, die im Lande wohnten, sind diese: Lotan, Sobal, Zibeon, Ana, Dison, Ezer und Disan.

10 4. Mose 21.12: Und von da zogen sie und lagerten sich am Bach Sered.

11 5. Mose 1.34: Als aber der HERR euer Geschrei hörte, ward er zornig und schwur und sprach:

12 4. Mose 21.13: Von da zogen sie und lagerten sich diesseits am Arnon, der in der Wüste ist und herauskommt von der Grenze der Amoriter; denn der Arnon ist die Grenze Moabs zwischen Moab und den Amoritern.

13 1. Mose 19.38: Und die jüngere gebar auch einen Sohn, den hieß sie das Kind Ammi. Von dem kommen die Kinder Ammon bis auf den heutigen Tag.

14 1. Mose 10.14: die Pathrusiter und die Kasluhiter (von dannen sind gekommen die Philister) und die Kaphthoriter.

15 Josua 13.3: vom Sihor an, der vor Ägypten fließt bis an die Grenze Ekrons gegen Mitternacht, die den Kanaanitern zugerechnet wird, fünf Herren der Philister, nämlich der Gaziter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gathiter der Ekroniter, und die Avviter;

16 4. Mose 21.21: Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem König der Amoriter, und ließ ihm sagen:

17 1. Mose 31.39: was die Tiere zerrissen, brachte ich dir nicht, ich mußte es bezahlen; du fordertest es von meiner Hand, es mochte mir des Tages oder des Nachts gestohlen sein.

18 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,

19 3. Mose 20.6: Wenn eine Seele sich zu den Wahrsagern und Zeichendeutern wenden wird, daß sie ihnen nachfolgt, so will ich mein Antlitz wider dieselbe Seele setzen und will sie aus ihrem Volk ausrotten.

20 3. Mose 20.27: Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben. Man soll sie steinigen; ihr Blut sei auf ihnen.

21 5. Mose 18.10: daß nicht jemand unter dir gefunden werde, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Weissager oder Tagewähler oder der auf Vogelgeschrei achte oder ein Zauberer

22 1. Samuel 28.9: Das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt wohl, was Saul getan hat, wie er die Wahrsager und Zeichendeuter ausgerottet hat vom Lande; warum willst du denn meine Seele ins Netz führen, daß ich getötet werde?

23 3. Mose 18.23: Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreinigt werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel.

24 5. Mose 27.21: Verflucht sei wer irgend bei einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

25 5. Mose 13.7: Wenn dich dein Bruder, deiner Mutter Sohn, oder dein Sohn oder deine Tochter oder das Weib in deinen Armen oder dein Freund, der dir ist wie dein Herz, heimlich überreden würde und sagen: Laß uns gehen und andern Göttern dienen! - die du nicht kennst noch deine Väter,

26 5. Mose 17.2: Wenn unter dir in der Tore einem, die dir der HERR, geben wird, jemand gefunden wird, Mann oder Weib, der da übel tut vor den Augen des HERRN, deines Gottes, daß er seinen Bund übertritt

27 2. Mose 23.9: Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, dieweil ihr auch seid Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

28 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden.

29 5. Mose 10.18-19: und schafft Recht den Waisen und Witwen und hat die Fremdlinge lieb, daß er ihnen Speise und Kleider gebe.

30 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen.

31 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisen und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

32 Jesaja 1.17: lernet Gutes tun, trachtet nach Recht, helfet dem Unterdrückten, schaffet dem Waisen Recht, führet der Witwe Sache.

33 3. Mose 25.36: und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne.

34 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.

35 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,

36 5. Mose 24.12-13: Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand,

37 2. Mose 21.6: so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig.

38 Prediger 10.20: Fluche dem König nicht in deinem Herzen und fluche dem Reichen nicht in deiner Schlafkammer; denn die Vögel des Himmels führen die Stimme fort, und die Fittiche haben, sagen's weiter.

39 Apostelgeschichte 23.5: Und Paulus sprach: Liebe Brüder, ich wußte nicht, daß er der Hohepriester ist. Denn es steht geschrieben: "Dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen."

40 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt, die allerlei Mutter bricht bei den Kindern Israel, unter den Menschen und unter dem Vieh; denn sie sind mein.

41 2. Mose 13.13: Die Erstgeburt vom Esel sollst du lösen mit einem Schaf; wo du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Aber alle erste Menschengeburt unter deinen Söhnen sollst du lösen.

42 5. Mose 18.4: und die Erstlinge deines Korns, deines Mostes und deines Öls und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe.

43 3. Mose 22.27: Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.

44 3. Mose 7.24: Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht.

45 3. Mose 11.40: Wer von solchem Aas ißt, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen, und ist unrein bis an den Abend

46 3. Mose 17.15: Und welche Seele ein Aas oder was vom Wild zerrissen ist, ißt, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein.

47 3. Mose 22.8: Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR.

48 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen - dem Fremdling in deinem Tor magst du es geben, daß er's esse oder daß er's verkaufe einem Ausländer; denn du bist ein heiliges Volk dem HERRN, deinem Gott. Du sollst das Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

49 Hesekiel 44.31: Was aber ein Aas oder zerrissen ist, es sei von Vögeln oder Tieren, das sollen die Priester nicht essen.