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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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4. Mose - Kapitel 27

Das Erbrecht der Töchter

1 Und die Töchter Zelophchads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, unter den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs, mit Namen Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza, (4. Mose 26.33) (4. Mose 36.2) (Josua 17.3-6) 2 kamen herzu und traten vor Mose und Eleasar, den Priester, und vor die Obersten und die ganze Gemeinde an die Tür der Stiftshütte und sprachen: 3 Unser Vater ist in der Wüste gestorben und gehörte nicht zur Gemeinde, die sich in der Rotte Korahs wider den HERRN empörte; sondern er ist an seiner Sünde gestorben und hat keine Söhne gehabt. (4. Mose 16.2) (4. Mose 26.65) 4 Warum soll denn unsres Vaters Name unter seinen Geschlechtern untergehen, weil er keinen Sohn hat? Gib uns auch ein Erbteil unter den Brüdern unsres Vaters! 5 Da brachte Mose ihre Rechtssache vor den HERRN. (3. Mose 24.12) 6 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 7 Die Töchter Zelophchads haben recht geredet. Du sollst ihnen unter den Brüdern ihres Vaters ein Erbteil geben und sollst ihnen das Erbe ihres Vaters zuwenden. 8 Und sage den Kindern Israel also: Wenn jemand stirbt und keinen Sohn hat, so soll er sein Erbe seiner Tochter zuwenden. 9 Hat er keine Tochter, so sollt ihr es seinen Brüdern geben. 10 Hat er keine Brüder, so sollt ihr es den Brüdern seines Vaters geben. 11 Hat sein Vater aber keine Brüder, so sollt ihr es den nächsten Blutsverwandten von seinem Geschlecht geben, daß sie es einnehmen. Das soll den Kindern Israel ein Gesetz und ein Recht sein, wie der HERR Mose geboten hat.

Josua wird zum Nachfolger Moses bestimmt

12 Und der HERR sprach zu Mose: Steig auf dieses Gebirge Abarim und besiehe das Land, das ich den Kindern Israel gegeben habe. (5. Mose 32.48-49) 13 Und wenn du es gesehen hast, sollst du auch zu deinem Volke versammelt werden, wie dein Bruder Aaron versammelt worden ist, (4. Mose 20.24) (4. Mose 20.28) 14 weil ihr in der Wüste Zin meinem Gebot widerspenstig gewesen seid, beim Hadern der Gemeinde, als ihr mich vor ihnen durch das Wasser heiligen solltet. Das ist das Haderwasser zu Kades in der Wüste Zin. (4. Mose 20.12-13) 15 Und Mose redete mit dem HERRN und sprach: 16 Der HERR, der Gott der Geister alles Fleisches, wolle einen Mann über die Gemeinde setzen, (4. Mose 16.22) 17 der vor ihnen aus und eingehe und sie aus und einführe, daß die Gemeinde des HERRN nicht sei wie Schafe, die keinen Hirten haben! (Matthäus 9.36) 18 Und der HERR sprach zu Mose: Nimm Josua, den Sohn Nuns, zu dir, einen Mann, in welchem der Geist ist, (5. Mose 3.21) (5. Mose 34.9) 19 und lege deine Hand auf ihn und stelle ihn vor Eleasar, den Priester, und vor die ganze Gemeinde und gib ihm Befehl vor ihren Augen. 20 Und lege von deiner Herrlichkeit auf ihn, daß die ganze Gemeinde der Kinder Israel ihm gehorsam sei. (2. Könige 2.9) (2. Könige 2.15) 21 Und er soll vor Eleasar, den Priester, treten; der soll für ihn um Rat fragen, durch den Gebrauch der Urim, vor dem HERRN. Nach seiner Weisung sollen sie aus und einziehen, er und alle Kinder Israel und die ganze Gemeinde mit ihm. (2. Mose 28.30) 22 Und Mose tat, wie der HERR geboten hatte, und nahm Josua und stellte ihn vor Eleasar, den Priester, 23 und vor die ganze Gemeinde und legte seine Hände auf ihn und befahl ihm; wie der HERR durch Mose geboten hatte.