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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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3. Mose - Kapitel 4

Die Sündopfer

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des HERRN, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, so gelte folgende Vorschrift : 3 Wenn der gesalbte Priester sündigt, sodaß er sich am Volk verschuldet, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen, tadellosen Farren dem HERRN zum Sündopfer darbringen; 4 und zwar soll er den Farren zur Tür der Stiftshütte bringen, vor den HERRN, und seine Hand stützen auf des Farren Haupt und ihn schächten vor dem HERRN. 5 Und der gesalbte Priester soll von dem Blut des Farren nehmen und es in die Stiftshütte bringen; 6 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und von dem Blut siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs im Heiligtum sprengen, vor dem Angesicht des HERRN. (3. Mose 8.11) (3. Mose 14.7) 7 Auch soll der Priester von dem Blut auf die Hörner des wohlriechenden Räucheraltars tun, der in der Stitshütte ist vor dem HERRN; alles übrige Blut des Farren aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte ist. (2. Mose 30.1) (2. Mose 30.6) (2. Mose 40.6) 8 Und alles Fett des Sündopferfarren soll er von ihm ablösen, das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide hängt; 9 dazu die beiden Nieren, samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, auch das, was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen, gleich wie man es von dem Stier des Dankopfers abhebt; 10 und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar verbrennen. 11 Aber das Fell des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopf, seinen Schenkeln, seinen Eingeweiden und seinem Mist, (3. Mose 8.17) 12 kurz den ganzen Farren soll man hinaus vor das Lager führen, an einen reinen Ort, wohin man die Asche zu schütten pflegt, und ihn bei einem Holzfeuer verbrennen; am Aschenplatz soll er verbrannt werden. (3. Mose 6.4) (Hebräer 13.11) 13 Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel vergeht, und es ist vor den Augen der Versammlung verborgen, daß sie etwas getan, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, sodaß sie sich verschuldet hat; (4. Mose 15.24) 14 sie kommt aber zur Erkenntnis der Sünde, die sie begangen hat wider dasselbe Gebot, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen und ihn vor die Stiftshütte führen. (Römer 8.3) 15 Dann sollen die Ältesten der Gemeinde ihre Hände auf des Farren Haupt stützen vor dem HERRN, und man soll den Farren schächten vor dem HERRN. 16 Der gesalbte Priester aber soll von dem Blut des Farren in die Stiftshütte bringen, 17 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem HERRN; 18 und er soll von dem Blut auf die Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN in der Stiftshütte steht; alles übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte steht. 19 Aber all sein Fett soll er von ihm ablösen und es auf dem Altar verbrennen. 20 Er soll diesen Farren behandeln, wie er den Farren des Sündopfers behandelt hat; ganz gleich soll auch dieser behandelt werden, und der Priester soll sie versühnen, und es soll ihr vergeben werden. 21 Und man soll den Farren hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersten Farren verbrannt hat. Er ist ein Sündopfer der Gemeinde. (3. Mose 4.11-12) 22 Kommt es aber vor, daß ein Fürst sündigt und aus Versehen irgend etwas tut, wovon der HERR, sein Gott, geboten, daß man es nicht tun soll, und sich also verschuldet, 23 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er daran begangen hat, so soll er einen tadellosen Ziegenbock zum Opfer bringen 24 und soll seine Hand auf des Bockes Haupt stützen und ihn schächten an dem Ort, da man das Brandopfer zu schächten pflegt vor dem HERRN; es ist ein Sündopfer. 25 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun; das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen; 26 und all sein Fett soll er auf dem Altar verbrennen, gleich dem Fett des Dankopfers. Also soll der Priester ihm Sühne erwirken für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden. 27 Wenn aber jemand vom Landvolk aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, und sich verschuldet, 28 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er begangen hat, so soll er eine tadellose Ziege zum Opfer bringen für seine Sünde, die er begangen hat, 29 und er soll seine Hand auf des Sündopfers Haupt stützen und das Sündopfer schächten an der Stätte des Brandopfers. 30 Der Priester aber soll mit seinem Finger von dem Blut der Ziege nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles übrige Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen. 31 Alles Fett aber soll er von ihr nehmen, wie das Fett von dem Dankopfer genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen zum lieblichen Geruch dem HERRN. Also soll der Priester für ihn Sühne erwirken, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 3.14-15) 32 Will er aber ein Lamm darbringen zum Sündopfer, so soll es ein tadelloses Weibchen sein; 33 und er soll seine Hand stützen auf des Sündopfers Haupt und es schächten als Sündopfer an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt. 34 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun, alles übrige Blut aber an den Fuß des Altars gießen. 35 Und er soll alles Fett davon nehmen, wie das Fett von dem Lamm des Dankopfers genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, über den Feuerflammen des HERRN, und also soll er ihm Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, so wird ihm vergeben werden.