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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Sprüche - Kapitel 29

1 Ein Mann, der allen Ermahnungen trotzt, / wird plötzlich rettungslos zerschmettert. (Sprüche 15.10) 2 Wenn die Gerechten zahlreich sind, freut sich das Volk; / wenn ein Frevler herrscht, seufzt es. (Sprüche 11.10) 3 Wer Weisheit liebt, erfreut seinen Vater; / wer sich mit Huren einlässt, bringt sein Vermögen durch. (Lukas 15.13) 4 Ein König, der für Recht sorgt, gibt seinem Land Bestand, / wer nur Steuern erpresst, zerstört es. (Jesaja 32.7) 5 Wer seinem Mitmenschen schmeichelt; / legt ein Netz vor seinen Füßen aus. 6 Der Böse verfängt sich im Unrecht, / doch der Gerechte singt vor Freude. 7 Der Gerechte weiß um die Sache der Armen, / wer Gott missachtet, ist rücksichtslos. 8 Dreiste Männer versetzen die Stadt in Erregung, / Weise stillen den Zorn. 9 Ist ein Weiser mit einem Narren vor Gericht, / dann tobt dieser und lacht und gibt keine Ruh. (Matthäus 11.17) 10 Blutmenschen hassen den Redlichen, / doch die Aufrichtigen retten sein Leben. 11 Ein Trottel lässt jeden Ärger heraus, / ein Weiser hält ihn zurück. (Sprüche 12.23) (Sprüche 25.28) 12 Ein Herrscher, der auf Lügen hört, / hat nur gottlose Diener. 13 Der Arme und der Wucherer begegnen sich, / beiden gab Jahwe das Augenlicht. 14 Wenn ein König auch den Schwachen Recht verschafft, / hat sein Thron für immer Bestand. (Sprüche 16.12) 15 Stock und Tadel fördern Vernunft, / doch ein sich selbst überlassenes Kind macht seiner Mutter Schande. (Sprüche 22.15) (Sprüche 29.17) 16 Wenn die Gottlosen sich mehren, vermehrt sich das Unrecht; / doch wer gottrecht lebt, wird sehen, wie solche Leute untergehen. (Psalm 37.36) 17 Erziehe deinen Sohn streng, dann wird er dir Ruhe bringen / und dir beglückende Freude bereiten. (Sprüche 23.13) 18 Ohne Offenbarung verwildert ein Volk, / doch wohl ihm, wenn es das Gesetz bewahrt. 19 Mit bloßen Worten erzieht man keinen Sklaven, / er versteht sie zwar, hält sich aber nicht daran. 20 Siehst du einen sich überhasten, wenn er spricht? / Für einen Dummen ist mehr Hoffnung als für ihn. (Prediger 5.1-2) (Jakobus 1.19) 21 Wer seinen Sklaven von Kind auf verwöhnt, / wird am Ende von ihm ausgenutzt. 22 Ein zorniger Mann erregt Streit, / und ein Hitzkopf ist reich an Vergehen. (Sprüche 15.18) (Sprüche 26.21) 23 Hochmut erniedrigt einen Menschen; / Ehre erlangt, wer nicht hoch von sich denkt. (Matthäus 23.12) (1. Petrus 5.5) 24 Wer mit einem Dieb die Beute teilt, muss lebensmüde sein! / Er hört den Fluch des Gerichts, zeigt aber nicht an, was er weiß. (3. Mose 5.1) 25 Menschenfurcht ist eine Falle, / doch wer Jahwe vertraut, ist geborgen. 26 Viele suchen die Gunst eines Herrschers, / doch nur Jahwe verschafft ihnen Recht. 27 Für den Gerechten ist der Falsche ein Gräuel, / und für den Schuldigen der, der geradlinig lebt.