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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Jesaja - Kapitel 16

1 Schickt von Moabs Felsennest / Schafböcke durch die Wüste - zum Landesherrscher auf dem Zionsberg (2. Könige 3.4) (2. Könige 14.7) 2 und sagt ihm: / "Wie herumflatternde Vögel, / wie ein aufgescheuchtes Nest / irren Moabs Frauen an den Furten des Arnon umher. 3 Gib Rat und triff eine Entscheidung für uns! / Mach deinen Schatten wie das Dunkel der Nacht / und verbirg die Vertriebenen, / verrate die Flüchtlinge nicht! 4 Gib denen, die aus Moab fliehen, / Gastrecht bei dir! / Verstecke sie vor dem wüsten Verfolger!" / Wenn der Peiniger beseitigt ist, / wenn die Zerstörung aufgehört hat, / die Verwüster aus dem Land verschwunden sind, 5 dann wird ein Thron der Gnade aufgerichtet sein. / Auf ihm, am Wohnsitz Davids, / wird in Wahrheit einer sitzen, / der das Recht sucht / und in Gerechtigkeit erfahren ist. 6 Wir haben vom Hochmut Moabs gehört, / wie überheblich, stolz und vermessen es ist. / Doch sein Prahlen ist leeres Geschwätz. 7 Darum wird Moab sein Schicksal beklagen, / heulen werden sie allesamt. / Kir-Heres' Rosinenkuchen weinen sie nach, / und seufzen tiefbetrübt. 8 Heschbons Terassen sind verwelkt,/ verdorrt sind die Weinstöcke von Sibma, / deren Wein die Starken der Völker schwach gemacht hat. / Bis nach Jaser reichten ihre Ranken, / bis in die Wüste verliefen sie sich, / überschritten selbst das Tote Meer. 9 Darum weine ich mit den Leuten von Jaser um die Weinstöcke Sibmas, / mit meinen Tränen tränke ich euch, Heschbon und Elale. / Denn über Weinlese und allen Ertrag / ist ein Jauchzen der Feinde gefallen. (Jesaja 15.5) (Jeremia 4.19) (Amos 2.2) 10 Aus allen Gärten weggerafft sind Freude und Gesang. / In den Weinbergen hört man keinen Jubel mehr. / Niemand stampft mehr Trauben in der Kelter aus, / alle fröhlichen Rufe sind verstummt. 11 Um Moab klagt mein Innerstes, / über Kir-Heres erzittert mein Herz. (Jesaja 16.9) 12 Selbst wenn Moab sich um Opfer müht, / zum Gebet in sein Heiligtum hochsteigt, / es nützt ihm nichts. 13 Diese Worte hat Jahwe einst über Moab gesagt. 14 Doch jetzt spricht Jahwe so: "In drei Jahren, die ihr wie ein Tagelöhner zählen werdet, wird man über den Ruhm Moabs nur noch verächtlich lachen. Von seiner zahlreichen Menge wird nur noch ein winziger, ohnmächtiger Rest übrig sein." (Jesaja 21.16)