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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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Hohelied - Kapitel 5

1 Ich komme in meinen Garten, meine Schwester, meine Braut. / Ich pflücke meine Myrrhe samt meinem Balsam, / ich esse meine Wabe samt meinem Honig, / ich trinke meinen Wein samt meiner Milch. / "Esst, meine Freunde, und trinkt / und berauscht euch an der Liebe!" (Hohelied 6.2) 2 Ich schlief, aber mein Herz war wach. / Horch, mein Geliebter klopft: "Öffne mir, meine Schwester, meine Freundin, / meine Taube, meine Vollkommene! / Mein Kopf ist voller Tau, / meine Locken voll von den Tropfen der Nacht." (Hohelied 6.9) 3 "Ich habe mein Kleid doch schon ausgezogen / und müsste es wegen dir wieder anziehen. / Ich habe meine Füße gewaschen / und müsste sie wieder beschmutzen." 4 Mein Geliebter streckte die Hand durch die Luke, / da bebte mein Inneres ihm entgegen. 5 Ich stand auf, um meinem Liebsten zu öffnen, / da troffen meine Hände von Myrrhe / durch die Griffe des Riegels, / meine Finger von flüssiger Myrrhe. 6 Ich öffnete meinem Geliebten, / doch er war weggegangen, / mein Geliebter war fort. / Entsetzen packte mich: Er ist fort! / Ich suchte und konnte ihn nicht finden, / ich rief ihn, doch er antwortete nicht. (Hohelied 3.1) 7 Es fanden mich die Wächter / bei ihrem Rundgang durch die Stadt. / Sie schlugen und verwundeten mich. / Die Wächter auf den Mauern / nahmen mir meinen Überwurf weg. 8 Ich beschwöre euch, ihr Töchter von Jerusalem: / Wenn ihr meinen Liebsten findet, / was sollt ihr ihm sagen? / Dass ich krank bin vor Liebe. (Hohelied 2.5) 9 Was hat dein Geliebter einem anderen voraus, / du schönste unter den Frauen? / Was hat dein Geliebter einem anderen voraus, / dass du uns so beschwörst? 10 Mein Geliebter ist rötlich und licht, / unter Zehntausenden ragt er hervor. 11 Sein Haupt ist feines, gediegenes Gold, / seine Locken Dattelrispen, / rabenschwarz. 12 Seine Augen sind wie Tauben am Bach, / gebadet in Milch, wie Juwelen eingefasst. (Hohelied 4.1) 13 Seine Wangen sind Beete voll Balsamkraut, / in denen Gewürzkräuter sprießen. / Seine Lippen sind Lilien, / feucht von flüssiger Myrrhe. (Psalm 45.3) 14 Seine Arme sind goldene Rollen, / mit Topas besetzt, / sein Leib ein Block von Elfenbein, / bedeckt mit Saphiren. 15 Seine Schenkel Marmorpfeiler / auf Sockeln von gediegenem Gold. / Sein Anblick gleicht dem Libanon, / stattlich wie mächtige Zedern. 16 Sein Gaumen ist voll Süße, / alles an ihm ist begehrenswert. / Das ist mein Geliebter, das ist mein Freund, / ihr Töchter von Jerusalem.