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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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4. Mose - Kapitel 25

1 Als Israel sich in Schittim aufhielt, begann das Volk, sich sexuell mit moabitischen Frauen einzulassen. 2 Diese luden die Israeliten zu den Opferfesten ihres Gottes ein. Sie kamen und aßen mit ihnen und warfen sich vor ihrem Gott nieder. (4. Mose 31.16) 3 So ließ sich Israel in das Joch des Baal-Peor einspannen. Da flammte Jahwes Zorn gegen Israel auf. (5. Mose 4.3) 4 Er sagte zu Mose: "Nimm alle Anführer des Volkes fest und richte sie im Licht der Sonne vor Jahwe hin, damit Jahwes glühender Zorn sich von Israel abwendet." (5. Mose 21.22-23) (2. Samuel 21.6) (2. Samuel 21.9) 5 Mose befahl den Richtern Israels: "Jeder töte die von seinen Leuten, die sich an den Baal-Peor gehängt haben!" 6 Die ganze Gemeinschaft der Israeliten hatte sich inzwischen bei Mose vor dem Zelt der Gottesbegegnung versammelt und weinte. Da kam ein Israelit und brachte vor aller Augen eine Midianiterin ins Lager seiner Sippe. 7 Als der Priester Pinhas Ben-Eleasar, der Enkel Aarons, das sah, stand er auf und verließ die Versammlung. Er nahm einen Speer, 8 ging den beiden nach in den innersten Raum des Zeltes und stieß ihn dem Israeliten und der Frau durch den Bauch. Da hörte die Plage, die unter den Israeliten wütete, auf. 9 An dieser Plage waren bereits 24.000 Menschen gestorben. (1. Korinther 10.8) 10 Jahwe sagte zu Mose: 11 "Der Priester Pinhas Ben-Eleasar, der Enkel des Priesters Aaron, hat meinen Grimm von den Israeliten abgewendet, weil er an meiner Statt unter ihnen geeifert hat. So habe ich die Israeliten in meinem Zorneseifer nicht völlig vernichtet. 12 Darum sag ihm, dass ich ihm meinen Friedensbund gewähre. (1. Chronik 9.20) 13 Ihm und seinen Nachkommen soll ein Bund dauerhaften Priestertums zuteil werden, weil er für seinen Gott geeifert und Sühne für die Israeliten erwirkt hat." (Psalm 106.30-31) 14 Der Israelit, der zusammen mit der Midianiterin getötet wurde, war Simri Ben-Salu, das Oberhaupt einer Sippe der Simeoniten. 15 Die Midianiterin war Kosbi, die Tochter Zurs, dem Oberhaupt einer midianitischen Stammesgruppe. (4. Mose 31.8) 16 Jahwe sagte zu Mose: 17 "Greift die Midianiter an und schlagt sie! (4. Mose 31.2) 18 Denn sie haben euch durch ihre List in der Sache mit dem Peor heimtückisch angegriffen und auch in der Sache mit Kosbi, der Tochter eines Oberhaupts von Midian, die am Tag der Plage wegen des Peor erschlagen wurde."