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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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4. Mose - Kapitel 1

1 Jahwe redete zu Mose. Es geschah in der Wüste Sinai, im Zelt der Gottesbegegnung. Ein Jahr und ein Monat waren seit dem Auszug aus Ägypten vergangen. Er sagte: 2 "Ermittelt die Gesamtzahl der Gemeinschaft der Israeliten, geordnet nach ihren Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, alle Männer, (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 die zwanzig Jahre und älter sind, alle wehrfähigen Israeliten. Mustert sie für ihre Heeresverbände, du und Aaron. 4 Und von jedem Stamm soll euch ein Mann dabei helfen, der ein Sippenoberhaupt ist. 5 Folgende Männer sollen euch beistehen: aus dem Stamm Ruben Elizur Ben-Schedëur, 6 aus dem Stamm Simeon Schelumiël Ben-Zurischaddai, 7 aus dem Stamm Juda Nachschon Ben-Amminadab, (2. Mose 6.23) 8 aus dem Stamm Issachar Netanel Ben-Zuar, 9 aus dem Stamm Sebulon Eliab Ben-Helon, 10 aus den Stämmen Josefs für Efraïm Elischama Ben-Ammihud und für Manasse Gamliël Ben-Pedazur, (1. Chronik 7.26) 11 aus dem Stamm Benjamin Abidan Ben-Gidoni, 12 aus dem Stamm Dan Ahiëser Ben-Ammischaddai, 13 aus dem Stamm Ascher Pagiël Ben-Ochran, 14 aus dem Stamm Gad Eljasaf Ben-Dëuël, 15 aus dem Stamm Naftali Ahira Ben-Enan." 16 Das sind die Berufenen der Gemeinschaft, die Fürsten der Stämme ihrer Väter, die Häupter der Heereseinheiten Israels. 17 Mose und Aaron holten diese Männer, die namentlich bestimmt worden waren 18 und ließen die ganze Gemeinschaft am 1. Mai zusammenkommen. Da wurden die Männer in die Geburtsverzeichnisse nach ihren Sippen und Familien eingetragen, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter waren. 19 So hatte Jahwe es Mose befohlen. Und so musterte er sie in der Wüste Sinai. 20 Zuerst kamen die Nachkommen Rubens, des Erstgeborenen Israels: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 21 Vom Stamm Ruben waren es 46.500 Mann. 22 Dann kamen die Nachkommen Simeons: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 23 Vom Stamm Simeon waren es 59.300 Mann. 24 Dann die Nachkommen Gads: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 25 Vom Stamm Gad waren es 45.650 Mann. 26 Die Nachkommen Judas: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 27 Vom Stamm Juda waren es 74.600 Mann. 28 Die Nachkommen Issachars: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 29 Vom Stamm Issachar waren es 54.400 Mann. 30 Die Nachkommen Sebulons: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 31 Vom Stamm Sebulon waren es 57.400 Mann. 32 Von den Söhnen Josefs kamen die Nachkommen Efraïms. Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 33 Vom Stamm Efraïm waren es 40.500 Mann. 34 Und dann die Nachkommen Manasses: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 35 Vom Stamm Manasse waren es 32.200 Mann. 36 Dann kamen die Nachkommen Benjamins. Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 37 Vom Stamm Benjamin waren es 35.400 Mann. 38 Die Nachkommen Dans: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 39 Vom Stamm Dan waren es 62.700 Mann. 40 Die Nachkommen Aschers: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 41 Vom Stamm Ascher waren es 41.500 Mann. 42 Die Nachkommen Naftalis: Man ermittelte ihre Geschlechterfolge nach Sippen und Familien, Name für Name, Kopf für Kopf, und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter und wehrfähig waren. 43 Vom Stamm Naftali waren es 53.400 Mann. 44 Das waren die von Mose, Aaron und den Fürsten Israels gemusterten wehrfähigen Israeliten nach ihren Familien 45 und zwar alle, die zwanzig Jahre und älter waren. 46 Ihre Gesamtzahl betrug 603.550. (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32) 47 Der Stamm Levi wurde nicht mit den anderen Stämmen erfasst. 48 Jahwe hatte nämlich zu Mose gesagt: 49 "Nur den Stamm Levi sollst du nicht mit den Israeliten mustern und zählen. (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 Die Leviten sollst du mit der Sorge für die Wohnung des Bundesgesetzes beauftragen und für alles, was dazu gehört. Sie sollen für die Wohnung und all ihr Gerät sorgen, sie tragen und sich um die Wohnung herum lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Wenn die Wohnung weiterzieht, sollen die Leviten sie abbauen, und wenn die Wohnung Halt macht, sollen die Leviten sie aufbauen. Jeder Unbefugte, der sich ihr nähert, soll getötet werden. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Die übrigen Israeliten sollen sich bei ihrer Heeresabteilung um ihr Feldzeichen lagern. 53 Doch die Leviten sollen ihr Lager rings um die Wohnung des Bundesgesetzes herum aufschlagen, damit nicht mein Zorn über die Menge der Israeliten kommt. Und die Leviten sollen ihren Dienst an der Wohnung verrichten." 54 Die Israeliten machten alles so, wie Jahwe es Mose befohlen hatte.