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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)

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3. Mose - Kapitel 16

1 Nach dem Tod der beiden Söhne Aarons, die starben, als sie in die Nähe Jahwes kamen, redete Jahwe zu Mose. (3. Mose 10.1-2) 2 Er sagte zu ihm: "Sprich mit deinem Bruder Aaron, dass er nicht zu jeder Zeit ins Heiligtum hinter den Vorhang geht, vor die Deckplatte auf der Lade. Sonst muss er sterben. Denn ich zeige mich in der Wolke über der Deckplatte. (2. Mose 26.33-34) 3 Er darf nur ins Heiligtum hineingehen, wenn er vorher einen jungen Stier als Sündopfer und einen Schafbock als Brandopfer dargebracht hat. (3. Mose 1.10) (3. Mose 4.3) 4 Er soll ein Priesterhemd aus Leinen anhaben und leinene Kniehosen tragen, die seine Scham bedecken. Auch Gürtel und Kopfbund müssen aus Leinen bestehen. Es sind heilige Gewänder. Bevor er sie anzieht, muss er sich mit Wasser übergießen. (2. Mose 28.39) (2. Mose 28.42-43) 5 Von der Gemeinschaft der Israeliten lasse er sich zwei Ziegenböcke für das Sündopfer und einen Schafbock für das Brandopfer geben. 6 Für sich selbst soll er den Stier des Sündopfers bereithalten, mit dem er Sühne für sich und seine Familie erwirkt. (Hebräer 7.27) 7 Die beiden Ziegenböcke bringe er vor Jahwe an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung. 8 Dann soll er das Los entscheiden lassen, welcher Bock für Jahwe und welcher für Asasel bestimmt ist. (3. Mose 16.20-22) (Matthäus 12.43) 9 Den Ziegenbock, auf den das Los für Jahwe gefallen ist, soll Aaron als Sündopfer schlachten. 10 Der Ziegenbock, auf den das Los für Asasel gefallen ist, soll lebend vor Jahwe gestellt werden, damit man über ihm die Sühnehandlung vollziehe und ihn dann für Asasel in die Wüste treibe. 11 Aaron soll nun den jungen Stier darbringen, der als Sündopfer für ihn bestimmt ist. Er soll ihn schlachten und Sühne für sich und seine Familie erwirken. 12 Dann nehme er von dem Altar, der vor Jahwe steht, eine Räucherpfanne voll glühender Kohlen, dazu zwei Handvoll von der zerstoßenen wohlriechenden Weihrauchmischung und bringe es in den Raum innerhalb des Vorhangs. 13 Dort, vor Jahwe, streue er den Weihrauch über die Glut, damit der aufsteigende Rauch die Deckplatte über der Lade mit dem Bundesgesetz verhüllt und er nicht sterben muss. 14 Dann nehme er etwas von dem Blut des jungen Stiers und sprenge es mit dem Finger auf die Vorderseite der Deckplatte in Richtung Osten und siebenmal vor ihr auf den Boden. 15 Danach schlachte er den Ziegenbock für das Sündopfer, das für das Volk bestimmt ist, und bringe dessen Blut hinter den Vorhang. Davon sprenge er etwas auf die Deckplatte und vor sie hin, wie er es mit dem Blut des Stiers getan hat. (Römer 3.25) 16 Auf diese Weise erwirke er Sühne für das Heiligtum wegen der Unreinheiten der Israeliten und ihrer Vergehen, mit denen sie sich versündigt haben. Ebenso soll er mit dem Zelt der Gottesbegegnung verfahren, das bei ihnen steht, mitten in ihren Unreinheiten. (3. Mose 17.11) 17 Kein Mensch darf im Zelt der Gottesbegegnung sein, wenn Aaron hineingeht, um im Heiligtum die Sühnehandlung zu vollziehen, bis er wieder herauskommt. Auf diese Weise soll er Sühne erwirken für sich, seine Familie und die ganze Versammlung Israels. 18 Dann soll er zu dem Altar hinausgehen, der vor Jahwe steht, und für ihn die Sühnehandlung vollziehen. Er nehme etwas von dem Blut des Stiers und dem des Ziegenbocks und bestreiche damit die Hörner des Altars. (2. Mose 30.10) 19 Dann sprenge er mit seinem Finger siebenmal etwas von dem Blut an den Altar. So soll er ihn von den Unreinheiten der Israeliten reinigen und ihn heiligen. 20 Wenn Aaron die Sühnehandlung für das Heiligtum, das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar vollzogen hat, soll er den lebenden Ziegenbock herbeibringen. 21 Er stütze beide Hände auf den Kopf dieses Ziegenbocks und bekenne über ihm alle Schuld der Israeliten und all ihre Vergehen, mit denen sie sich schuldig gemacht haben. Er soll sie auf den Kopf des Bocks legen und ihn dann durch einen bereitstehenden Mann in die Wüste schaffen lassen, 22 damit der Ziegenbock all ihre Schuld mit sich in die Öde trägt. Dann schicke er den Bock in die Wüste. 23 Anschließend soll Aaron in das Zelt der Gottesbegegnung gehen und die Kleidungsstücke aus Leinen ausziehen, die er angezogen hatte, als er in das Heiligtum hineinging, und soll sie dort niederlegen. 24 Dann soll er sich an heiliger Stätte mit Wasser übergießen und seine eigenen Kleider anziehen. Er soll anschließend herauskommen und das Brandopfer für sich und das Volk darbringen, um so für sich und das Volk Sühne zu erwirken. 25 Auch die Fettstücke des Sündopfers soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. 26 Der Mann, der den Ziegenbock zu Asasel hinausgetrieben hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen, bevor er wieder ins Lager zurückkommt. 27 Die Reste von dem jungen Stier und dem Ziegenbock für das Sündopfer, deren Blut ins Heiligtum gebracht wurde, um Sühne zu erwirken, bringe man vor das Lager. Dort soll man ihre Häute, ihr Fleisch und ihre Eingeweide verbrennen. (3. Mose 4.12) (3. Mose 6.23) (Hesekiel 43.21) (Hebräer 13.11) 28 Der, der sie verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und sich selbst mit Wasser übergießen, bevor er wieder ins Lager zurückkommt. 29 Diese Bestimmungen gelten für alle Zukunft. Am 10. Oktober sollt ihr euch selbst demütigen und dürft an diesem Tag keine Arbeit verrichten. Das gilt auch für die Fremden, die bei euch leben. 30 Denn an diesem Tag erwirkt man Sühne für euch, um euch zu reinigen. Vor Jahwe sollt ihr von all euren Sünden rein werden. (Hebräer 10.3) 31 Ein Sabbat, ein Feiertag ist es für euch, an dem ihr euch selbst demütigen sollt. Das ist eine ewige Ordnung. 32 Die Sühnehandlung soll der Priester vollziehen, den man anstelle seines Vaters gesalbt und eingesetzt hat. Er soll dabei die Kleider aus Leinen anziehen, die dafür bestimmt sind, 33 und für das gesamte Heiligtum Sühne erwirken, für das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar, für die Priester und die ganze Volksversammlung. 34 Das soll eine ewige Ordnung für euch sein, einmal im Jahr Sühne für alle Sünden der Israeliten zu erwirken." Aaron führte alles so aus, wie Jahwe es Mose befohlen hatte.